In diesem Fall erfolgt eine Sperrung Ihres Anschlusses. Von nun an ist eine Ratenzahlung bzw. eine Teilzahlung nicht mehr möglich. Die Wiederinbetriebnahme Ihrer Energie- bzw. Wasserversorgung  erfolgt erst nach dem kompletten Ausgleich des Zahlungsrückstandes einschließlich aller angefallenen Kosten. Die Einstellung der Versorgung kann verhindert werden, wenn Sie sofort nach Erhalt des Sperrtermins die komplette offene Forderung begleichen, spätestens einen Werktag vor Sperrung. Weisen Sie uns bitte Ihre vollständige Zahlung durch einen Beleg der Überweisung an unsere E-Mail Adresse (foma(at)sw-augsburg.de) nach. 
Zusätzlich kann der Abschluss einer Abwendungsvereinbarung gemäß §19 Abs. 5 StromGVV / GasGVV in Betracht kommen.

Achtung: In unserem Kundencenter am Königsplatz ist keine Bar- oder EC-Kartenzahlung möglich.

Für Rückfragen erreichen Sie unser Forderungsmanagement unter 0821/6500-8888 bzw. per Mail unter foma(at)sw-augsburg.de oder persönlich nach Terminvereinbarung.

Wiederinbetriebnahme
Voraussetzung für die Entsperrung Ihres Anschlusses ist die komplette Zahlung unserer offenen Forderungen, dazu zählen auch Forderungen aus anderen bzw. ehemaligen Versorgungsverträgen, sowie die angefallenen Kosten für die Sperrung und Wiederinbetriebnahme. Eine Wiederaufnahme der Lieferung im Gebiet der swa Netze GmbH ist nach vorheriger Absprache mit uns am gleichen Tag in der Regel nur möglich, wenn Sie uns zu folgenden Zeiten die komplette Zahlung nachweisen:

Montag - Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr

Geht der Nachweis über die komplette Zahlung nicht innerhalb dieser Zeiten ein, erfolgt die Wiederinbetriebnahme erst am nächsten Tag. Außerhalb des Netzgebiets der swa Netze GmbH erfolgt die Wiederinbetriebnahme durch den zuständigen Netz- bzw. Messstellenbetreiber. Der Zeitpunkt einer Wiederinbetriebnahme hängt dort von der Kapazitätsplanung des Netz- bzw. Messstellenbetreibers ab. Die oben genannten Zeiten gelten dort nicht.

Gerichtliches Mahnverfahren und Klage
Sollten Sie trotz Mahnungen Ihre Forderungen nicht begleichen, werden wir die Forderungen im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens bzw. auf dem Klageweg geltend machen. Nach der Titulierung der Forderung verjährt diese erst nach 30 Jahren.  Diesen Weg beschreiten wir in Zusammenarbeit mit unseren Rechtsanwälten. Bedenken Sie, dass diese Maßnahmen nicht nur mit Unannehmlichkeiten verbunden sind sondern auch sehr hohe Kosten für Sie entstehen.
Kontaktieren Sie uns:
Hotline: 0821 6500-8888
Fax: 0821 6500-5352
E-Mail: forderungsmanagement(at)sw-augsburg.de

Die Abschläge und Rechnungen müssen zu dem jeweiligen Datum pünktlich bezahlt sein. Sollten Sie jedoch einmal in Zahlungsschwierigkeiten kommen, so scheuen Sie sich bitte nicht davor sich rechtzeitig mit uns in Verbindung zu setzen. Gemeinsam suchen wir nach Möglichkeiten, wie Sie unsere Forderungen begleichen können, um weitere Kosten zu vermeiden. In Zahlungsverzug kommen Sie, wenn Sie die Rechnungen und Abschläge zu den von uns gestellten Fälligkeiten nicht bezahlen.

Sie können sich mithilfe unseres Kontaktformulars direkt mit unserem Kundencenter in Verbindung setzen. Wir arbeiten eng mit den Sozialbehörden der Stadt Augsburg zusammen. Sie können sich telefonisch unter der Nummer 0821 324 9610 mit dem Amt für Soziale Leistungen in Verbindung setzen.

Unser Tipp: Lassen Sie sich kostenlos in unserem Kundencenter von unserer Energieberatung über den sparsamen Umgang mit Energie informieren. Hier können Sie ebenfalls kostenlos als Kunde der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH ein Stromverbrauchsmessgerät ausleihen, mit dem Sie einfach und schnell Stromfresser erkennen können.

Falls Sie vom klassischen Versand Ihrer Rechnung per Post auf die komfortablere Online-Rechnung umsteigen möchten, geht das ganz einfach über unser Online-Portal „Mein Konto“.

Registrieren Sie sich dafür über diesen Link mit Ihrer Kundennummer und Ihrer Vetragskontonummer. Die finden Sie auf Ihrer Rechnung oder Vertragsbestätigung. Nach der Registrierung und Anmeldung einfach unter „Details zur Rechnung“ auf Onlinerechnung umstellen.

Auf Online-Rechnung umstellen

Die Jahresabrechnung Ihres Strom- oder Gastarifs ist ein mehrseitiges Dokument, das Sie jedes Jahr von uns erhalten. Sie haben Fragen zu Ihrer Rechnung? Hier erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie sich unsere Rechnung aufbaut: Musterrechnung Strom und Musterrechnung Gas
Wussten Sie schon? Mit dem swa Onlineservice „Mein Konto“ haben Sie jederzeit Ihre Daten und Rechnung im Blick. Sie können uns bequem von zu Hause aus Ihren Zählerstand mitteilen und Ihre persönlichen Daten ändern. Registrieren Sie sich unter swa.to/meinkonto und profitieren Sie zusätzlich: wenn Sie von Papierrechnung auf Onlinerechnung umstellen, erhalten Sie auf Ihre nächste Rechnung einen 10,- Euro Bonus.

Die swa investieren in den Klimaschutz und erhöhen den Anteil der Fernwärmeerzeugung aus regenerativer Energie und Abwärme.  Deshalb müssen wir unsere Preise neu kalkulieren. 

Beispielsweise ersetzen wir alte Kraftwerke durch moderne Erzeugungsanlangen, um mehr erneuerbare und CO2-neutrale Energie zu nutzen. Die Kosten für die Umstellung berechnen wir bei unserer Preisanpassung ein. Dabei richten wir uns nach gesetzlichen Vorgaben.

Sobald Ihr Netzbetreiber uns Ihren Zählerstand gemeldet hat, wird Ihre Rechnung erstellt und an Sie per Post gesendet oder wenn Sie bereits auf Online-Rechnung umgestellt haben, finden Sie Ihre Gas- oder Stromrechnung im Online-Portal „Mein Konto“.
 

Die Bundesregierung hatte im Dezember 2022 beschlossen, Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten mit Hilfe eines mehrstufigen Maßnahmenpakets zu entlasten. Die Umsetzung der Dezembersoforthilfe und der Preisbremsen in unseren Systemen führt momentan zu Verzögerungen in der Abrechnung. Wir entschuldigen uns aufrichtig für die Verspätung. 

Die Jahresabrechnung Ihres Gastarifs ist ein mehrseitiges Dokument, das Sie jedes Jahr von uns erhalten. Sie haben Fragen zu Ihrer Rechnung? Hier erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie sich unsere Rechnung aufbaut.
Wussten Sie schon? Mit dem swa Onlineservice „Mein Konto“ haben Sie jederzeit Ihre Daten und Rechnung im Blick. Sie können uns bequem von zu Hause aus Ihren Zählerstand mitteilen und Ihre persönlichen Daten ändern. Registrieren Sie sich unter swa.to/meinkonto und profitieren Sie zusätzlich: wenn Sie von Papierrechnung auf Onlinerechnung umstellen, erhalten Sie auf Ihre nächste Rechnung einen 10,- Euro Bonus.

Die Rechtsprechung und Gesetzgebung haben sich weiterentwickelt, sodass wir neue rechtliche Anforderungen in unserem Fernwärmeliefervertrag berücksichtigen müssen. Fernwärmeverträge sind aufgrund von langfristig ausgelegten Investitionen durch langfristige Verträge gekennzeichnet. Seit dem letzten Vertragsschluss ist deshalb viel Zeit vergangen.

Die Höhe Ihres monatlichen Abschlags basiert auf dem prognostizierten Jahresverbrauch Ihrer letzten Abrechnung.  Ist die Abrechnung z. B. im Juni 2022 erstellt worden, entstanden die Abschläge auf Basis der damals gültigen Preise und Ihres damals errechneten Jahresverbrauchs.

Für die Berechnung der Dezember-Soforthilfe wurden jedoch die im Dezember geltenden Arbeits- und Grundpreise und die Verbrauchsprognose von September herangezogen. Daher kann es also sein, dass die Soforthilfe in der Höhe anders ausfällt als der monatliche Abschlag im Dezember.

Wichtig für Sie: Die Dezember-Soforthilfe wird auf Ihrer Jahresrechnung eindeutig ausgewiesen und verrechnet. Diesen Betrag finden Sie auf der ersten Seite Ihrer Rechnung. 

Moderne Fernwärmeentgeltsysteme sind in der Regel durch mehrgliedrige Entgeltkomponenten gekennzeichnet, die sich jeweils an der Kostenstruktur zur Wärmebereitstellung orientieren. Verbrauchsabhängige Kosten werden deshalb über den Arbeitspreis, verbrauchsunabhängige Kosten über den Grundpreis oder Leistungspreis bezahlt. Daneben werden die Kosten der Messung und Abrechnung über den Messpreis gedeckt. Der swa entstehen für die verbleibenden fossilen Anlagen CO2-Kosten im europäischen Emissionshandel, die wir zukünftig über einen gesonderten Emissionspreis weitergeben.

Verbrauchsunabhängige Entgelte sind notwendig, um Wärmekapazitäten (z. B. für warmes Wasser im Tagesverlauf oder für Raumbeheizung an besonders kalten Tagen im Winter) vorzuhalten. Diese fallen auch dann an, wenn keine Abnahme stattfindet. Im Leistungspreis bzw. Grundpreis spiegeln sich damit unsere fixen Kosten wider, insbesondere auch die Kosten für Investitionen zur Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen wie z.B. Erdgas. Im Zuge der Umstellung unseres Preissystems wird die Abrechnungsgröße Ihres Leistungspreises vom zulässigen Volumenstrom (in der Einheit Liter pro Stunde) auf die Anschlussleistung (in der Einheit Kilowatt) umgestellt. Da bereits beide Größen bei Inbetriebnahme Ihrer Übergabestation ermittelt worden sind, entsteht für Sie kein zusätzlicher Aufwand. In Ihren Verträgen sind beide Werte ausgewiesen.

Die Umstellung auf erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung führt vor allem zu einem Anstieg der verbrauchsunabhängigen Kosten. Neben den gestiegenen Personalkosten und fixen Kosten handelt es sich bei den verbrauchsunabhängigen Kosten überwiegend um Investitionskosten, die einmalig anfallen und über lange Zeiträume refinanziert werden, führt diese Veränderung zu einem höheren Grund- bzw. Leistungspreis. Die dahinterliegenden Kostenbestandteile und deren Entwicklung werden durch moderat steigende Indizes (Lohn und Investitionsgüter) repräsentiert.

Ja. Die Bundesregierung hat im Dezember 2022 den Abschlag für Sie übernommen, um Sie schnell und effektiv von den gestiegenen Energiepreisen zu entlasten. Dieser Betrag war allerdings nur eine vorläufige Entlastung. Die tatsächliche Entlastung haben wir für Sie auf der ersten Seite Ihrer Rechnung ausgewiesen.

Die Basispreise stehen zum 1. Januar 2024 fest und werden quartalsweise angepasst. Für unsere Bestandskunden werden die neuen Preise zum 1. Oktober 2024 erstmalig anhand der neuen Preisgleitformeln angepasst und abgerechnet. Bis dahin gilt unser bestehendes Preissystem.

Im neuen Preissystem wird, wie bisher, ein Leistungs- und Messpreis bzw. Grund- und Arbeitspreis abgerechnet. Zusätzlich führen wir einen CO2-Preis ein, der sich nach dem europäischen Emissionshandel richtet.

Durch die Verzögerung in der Rechnungsstellung ist der Zeitraum für die zu leistenden Abschlagszahlungen, verkürzt. Um Sie vor hohen Nachzahlungen zu schützen, haben wir die fehlenden Abschläge (Januar, Februar) auf die restlichen Abschläge umgelegt.

Bei Ihrem Vertragsabschluss können Sie zwischen den Zahlungsarten „Automatischer Bankeinzug“ und „Monatliche Überweisung“ für Ihre Abschlagszahlung wählen. Sie möchten Ihre Bankdaten ändern? Im Online-Portal „Mein Konto“ ist eine Änderung ganz einfach möglich.

Zu Beginn Ihrer Strom-/Gaslieferung wird die Höhe Ihres monatlichen Abschlags aufgrund Ihrer Angaben errechnet. Nach Beginn der Lieferung können Sie Ihren Abschlag ganz individuell anpassen. Im Online-Portal „Mein Konto“ ist eine Änderung ganz einfach möglich.
Abschläge anpassen

Carsharing ist die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen. Im Durchschnitt steht ein Fahrzeug rund 23 Stunden am Tag ungenutzt herum und blockiert vor allem in Städten wertvolle Flächen. Beim Carsharing teilen sich mehrere Personen einen Fahrzeugpool. Carsharing-Fahrzeuge sind damit nicht nur kostengünstig, flexibel und bequem, sondern auch nachhaltig . Entscheidend ist, dass ein swa Carsharing-Fahrzeug zwischen 4 und 10 Pkw ersetzt. Das bedeutet weniger Fahrzeuge auf unseren Straßen, weniger Schrott, weniger Energie- und Rohstoffeinsatz bei der Herstellung und mehr Platz für Menschen. Die Konsequenz für alle: weniger Schadstoffe, mehr Raum in der Stadt und mehr frische Luft.

Ihr monatlicher Abschlag beruht auf Ihrem Jahresverbrauch, welchen Sie uns beim Abschluss Ihres Vertrages mitteilen. Wenn Sie Ihren eigenen Gas- oder Stromabschlag berechnen möchten, können Sie das ganz bequem online machen: In unserem Online-Portal „Mein Konto“ haben Sie mit der Abschlagsberechnung die Möglichkeit, Ihren Abschlag individuell nach Ihrem monatlichen Verbrauch anzupassen um unnötige Nachzahlungen zu vermeiden.

  • Mit einem geeigneten Ladekabel grundsätzlich ja, aber aufgrund der niedrigen Ladeleistung von 2,3 kW sind die Ladezeiten sehr lange.
  • Herkömmliche Steckdosen sind für solche Dauerbelastungen nicht ausgelegt, es droht Überhitzung und Kabelbrand.
  • Nur für Notladung!

Das swaxi ist ein Mobilitätsangebot der Stadtwerke Augsburg (swa), das neben Bus, Tram, Carsharing und Bikesharing kostengünstige und umweltfreundliche Fahrten durch die Stadt ermöglicht. Über die swaxi-App kannst du das swaxi für einzelne Fahrten ohne festen Fahrplan mit Fahrer*in buchen. Die Fahrer*innen holen dich am nächstgelegenen Haltepunkt ab und bringen dich zum nächstgelegenen Haltepunkt deines Zielorts. Die swaxi-App zeigt dir, wo du den nächsten Haltepunkt findest sowie den Weg dorthin, sobald du deinen Start- und Zielort eingetragen hast.  

Bei swaxi handelt es sich um ein Ridesharing-Angebot. Das heißt, du teilst dir deine Fahrt in der Regel mit anderen Personen, die ähnliche Reiseziele haben. Es werden dabei swa Carsharing Fahrzeuge eingesetzt, die eine spezielle Zulassung für die Personenbeförderung besitzen. 

Bei swa Carsharing Neukunden sind wir verpflichtet den Führerschein im Original einzusehen. 
Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihre Führerscheinüberprüfung durchzuführen: Sie können uns in einem unserer Kundencenter besuchen und die Führerscheinprüfung vor Ort durchführen. Oder Sie führen die  Führerscheinüberprüfung online durch. Registrieren Sie sich hierzu online (App oder Website), laden Sie sich die swa Carsharing App runter, loggen Sie sich mit Ihrer E-Mail Adresse oder Ihrer Kundennummer und ihrem selbst gewählten Passwort ein und gehen Sie unter dem Reiter „Mehr“ zur Dokumentenprüfung über. Nach erfolgreicher Dokumentenprüfung können Sie direkt losfahren.

  • Wallboxen verfügen über Schutzeinrichtungen gegen Gleich- und Wechselstromfehler.
  • Das eFahrzeug lädt deutlich schneller, meist mit 11 kW bis zu 22 kW sind möglich.
  • Bei fest angeschlossenen Ladekabel deutlich komfortabler, das eigene Ladekabel kann im Kofferraum bleiben.
  • Intelligente Wallboxen lassen sich in das Energiemanagement des Gebäudes integrieren, damit ist zum Beispiel in Verbindung mit PV Anlagen laden des eigenen PV Stromes möglich.

Mit swa Carsharing können Sie sechs verschiedene Fahrzeuge und Fahrzeugklassen nutzen und müssen sich um nichts kümmern. Wartung, Pflege, Reinigung, Versicherung, Benzin, TÜV und sogar Parkplatzsorgen gehören der Vergangenheit an. Die Fahrzeuge sind vollkaskoversichert und werden regelmäßig von Fachwerkstätten betreut. Tanken bzw. Aufladen müssen Sie in der Regel nicht, lediglich wenn der Tank bzw. die Batterie am Ende der Fahrt weniger als ein Viertel voll ist. 

  • ABL eMH1, 11 kW mit Ladekabel, Prod.Nr. 1W1101
    • Integrierter FI-Fehlerschutzschalter Typ A, 30 mA
    • Integrierte DC-Fehlerstromerkennung
    • Typ 2 Ladekabel, ca. 6m
    • Anschlussfertig vorinstalliert
    • Witterungsbeständiges Gehäuse
    • Integriert Temperaturüberwachung
    • Leicht zu bedienen
  • Andere Modelle auf Anfrage
  • Ja, es gibt Wallboxen, die intelligent gesteuert werden und z.B. Überschuss aus PV Anlagen gezielt zum Laden des eFahrzeuge verwenden.

Private Fahrzeuge stehen im Schnitt rund 23 Stunden am Tag ungenutzt herum und nehmen gerade in Städten wertvollen Parkraum weg. Die Unterhaltskosten für eigene Fahrzeuge steigen ständig. Neben Versicherung, KFZ-Steuer und Wartungs- sowie Reparaturkosten steigt auch der Wertverfall von Fahrzeugen bedingt durch strengere Umweltregulationen ständig an. swa Carsharing bedeutet, dass Fahrzeuge gemeinsam und dadurch effizienter genutzt werden, wodurch die Nutzungskosten für alle Fahrzeugnutzenden deutlich sinken.

  • Gewerbliche Kunden können weiterhin Förderungen bei der KfW beantragen.
  • Aktuelle Infos finden Sie z.B. unter www.kfw.de (externe Verlinkung)

Sie brauchen schnell ein Fahrzeug, um einen größeren Einkauf zu erledigen oder um ein sperriges Gepäckstück zu transportieren? Oder nur schnell vom Bahnhof zum Geschäftstermin und zurück? Mit Bekannten zusammen in die Berge? swa Carsharing bedeutet, immer das passende Fahrzeug zur passenden Zeit am passenden Ort zur Verfügung zu haben, ohne sich gleich einen (teuren) Zweitwagen anschaffen zu müssen. Wir stellen fast immer wohnungsnah ein großes Angebot an Fahrzeugen verschiedener Kategorien zur Verfügung - vom Kleinwagen bis zum Transporter. Übrigens: Sie können unsere Fahrzeuge rund um die Uhr per App, Homepage oder telefonisch buchen.

  • Es handelt sich um einen dreiphasigen Wechselstromanschluss (Starkstrom). Wallboxen müssen deshalb durch qualifizierte Elektrofachkräfte installiert werden.
  • Diese haften für den fachgerechten Einbau.
  • Die swa bieten Wallboxen inkl. Montage, dann erfolgt der Einbau durch Mitarbeiter der swa oder durch einen unserer Marktpartner.
  • Bei einer 11 oder 22 kW Wallbox, wird eine Stromstärke von 16 bzw. 32 Ampere benötigt.

Ihr Abschlag ist eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die jährliche Energielieferung. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem Energieverbrauch. Deshalb ist es für uns so wichtig, dass Sie uns beim Abschluss Ihres Tarifs angeben, wie viel Strom oder Gas Sie schätzungsweise in einem Jahr verbrauchen. Hier können Sie sich ganz einfach an Ihrer letzten Strom- oder Gasrechnung orientieren.

Du benötigst die swaxi-App, die du dir im Apple App Store oder im Google Play Store auf dein Handy herunterladen kannst. Anschließend registrierst du dich mit deiner Email-Adresse und deinen Zahlungsdaten (SEPA, Kreditkarte oder PayPal). Nach erfolgreicher Registrierung kannst du innerhalb des Stadtgebiets Augsburgs Fahrten buchen.

Sie sind selbst Arbeitgeber*in und möchten Ihren Mitarbeitenden das Deutschlandticket als Jobticket anbieten? Wenden Sie sich bitte per E-Mail an jobticket(at)sw-augsburg.de. 

Das Deutschlandticket Job basiert auf dem regulären Deutschlandticket, ein von der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern gefördertes deutschlandweit gültiges Tarifangebot, das zur unbegrenzten Nutzung der Züge des Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) berechtigt. Das Deutschlandticket Job wird nur zum Zweck der Weitergabe an Mitarbeiter*innen eines Arbeitgebers (z.B. Unternehmen, Behörden, Verbände) ausgegeben. Dabei ist das Deutschlandticket Job im Vergleich zum Regelangebot besonders ermäßigt. ​ 

Statt monatlich 49 Euro kostet ein Deutschlandticket Job 46,55 Euro.​ Der Arbeitnehmer zahlt das Ticket zunächst in voller Höhe selbst, der Ausgleich von x Euro Zuschuss erfolgt dann über die Gehaltsabrechnung. Es müssen aber mindestens 12,25 (mind. 25%) vom Arbeitgeber bezuschusst werden. Das Deutschlandticket Job kostet für alle Mitarbeitende eines teilnehmenden Unternehmens am Ende [46,55 EUR - x EUR Zuschuss].  

Das Deutschlandticket Job berechtigt im jeweiligen Geltungszeitraum zur unbegrenzten Nutzung der Züge des SPNV im tariflichen Geltungsbereich des Deutschlandtarifs in der 2. Wagenklasse sowie der sonstigen Verkehrsmittel des ÖPNV im räumlichen Geltungsbereich der Tarife der teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und Landestarifgesellschaften. 

Das Deutschlandticket Job wird nur im Abonnement ausgegeben, die Gültigkeit des Tickets ist grundsätzlich unbefristet, das Abo verlängert sich automatisch, wenn keine Kündigung erfolgt. Verlässt ein*e Arbeitnehmer*in das Unternehmen, kann der Arbeitgeber*in den Arbeitnehmer*in aus dem Deutschlandticket Job herauskündigen. Kündigung monatlich bis zum 10. möglich sollte noch erwähnt werden.

Ob ein Unternehmen den Bezug eines Deutschlandticket Job ermöglicht, kann direkt bei der Arbeitsstelle erfragt werden. 

So erhalten Sie ganz einfach, bequem und digital in wenigen Schritten Ihr Deutschlandticket Job:​ 

  • Laden Sie im App Store oder Google Play Store die swa Mobil-App herunter. Den Link dazu finden Sie auch auf unserer Homepage www.sw-augsburg.de/deutschlandticket. Wenn Sie die swa Mobil-App schon auf Ihrem Smartphone installiert haben, achten Sie darauf, dass das neueste Update installiert ist.​ 

  • Klicken Sie in der swa Mobil-App auf die Kachel D-Ticket.​ 

  • Sie werden in das neue swa Kundenportal weitergeleitet. Dort müssen Sie sich registrieren, persönlichen Daten angeben und den sechsstelligen Firmencode im entsprechenden Feld eingeben. Anschließend können Sie das Deutschlandticket Job bestellen. Bitte beachten Sie, dass das Deutschlandticket Job keine Mitnahmemöglichkeit und Übertragbarkeit beinhaltet.​ 

  • Loggen Sie sich danach im D-Ticket-Bereich der swa Mobil-App ein, dort ist Ihr Deutschlandticket Job hinterlegt.​ 

  • Das Ticket wird ab Gültigkeitsbeginn in Ihrer swa Mobil-App auf Ihrem Smartphone angezeigt. 

Das Deutschlandticket Job selbst ist personenbezogen und enthält anders als das Firmen-Abo Premium keine Mitnahmemöglichkeit für Personen ab 6 Jahren. 

Sauberes Wasser braucht einen sauberen Boden – so lässt sich zusammenfassen, warum wir seit fast 30 Jahren dafür sorgen, dass die Umwelt in den Auen, Fluren und Wäldern im Quellgebiet des Augsburger Trinkwassers besonderen Schutz genießt. Um noch mehr Sicherheit zu erreichen, kooperieren wir außerdem mit den Landwirten im Wasserschutzgebiet. Besonders sensible Flächen werden auch erworben. Den Aufwand, den wir an der Quelle betreiben, können wir später wieder einsparen. Denn reines und hochwertiges Wasser muss nicht nachbehandelt werden.

Alle Trinkwassergewinnungsgebiete sind durch Trinkwasserschutzzonen gesichert.

Zudem haben die swa haben ein dichtes Netz zur Überwachung der Trinkwasserqualität von der Gewinnung bis zum Verbraucher. Dabei wird der in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vorgeschriebene Analyseumfang sowohl in Bezug auf die zu untersuchenden mikrobiologischen und chemischen Parameter als auch die Untersuchungshäufigkeit erheblich überschritten.

Mit Recht gilt also das Augsburger Trinkwasser als eines der besten Trinkwasser Europas.

Im neuen Preissystem erfolgt die automatische Preisanpassung jeweils zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahres. Eine Ausnahme stellt der CO2 Preis dar, der nur einmal jährlich zum 1. Januar angepasst wird.

Die neuen Preisgleitformeln werden erstmals zum 1. Oktober 2024 angewendet und die daraus resultierenden Preise bis Dezember 2024 abgerechnet.

Nein, die Preisbremsen sind bei dieser Abrechnungsphase noch nicht mit berechnet. Wir arbeiten unter Hochdruck die Preisbremsen in unseren Systemen umzusetzen. Wir informieren Sie zu einem späteren Zeitpunkt über Ihren neuen Abschlagsplan, der dann die Entlastung durch die Preisbremsen enthält. 

  • Normalerweise reicht der reguläre Haushaltsstromzähler aus. Es kann auch ein zweiter Zähler oder ein Zwischenzähler verbaut werden, um den Verbrauch des eFahrzeuges zu erfassen.

Wir passen unsere Wärmepreise nach den mathematischen Formeln automatisch an die Kostenentwicklungen unserer Fernwärmeversorgung an. Die Anknüpfung an Preisentwicklungserhebungen des Statistischen Bundesamtes (destatis) (sog. „Preisindizes“) bilden eine objektive, staatlich überwachte und für Verbraucher nachvollziehbare Anpassungsgröße.

Entsprechend der geänderten Kostenstruktur haben sich teilweise die gewählten Kostenindizes, vor allem aber die Gewichtung der Kostenarten zueinander durch die jeweiligen Faktoren vor den Kostenelementen (z. B. L/L0) der Preisänderungsformeln geändert. Insbesondere weisen wir die Vorbezugskonditionen (Fremdbezug) aus der Abfallverwertungsanlage sowie der Biomasse (Biomasse) gesondert aus.

Der Gesetzgeber schreibt nach § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV neben der Kostenorientierung eine Orientierung an den allgemeinen Entwicklungen des Wärmemarkts vor. Entsprechend sieht die Arbeitspreisgleitformel ein derartiges Wärmemarktelement vor. Das Marktelement wird in unserer neuen Arbeitspreisgleitformel wesentlich durch den Wärmepreisindex widergespiegelt.

Mehr Nachhaltigkeit: Mit dem Einsatz von erneuerbaren Energien sowie dem weiteren Ausbau der erneuerbaren bzw. klimaneutralen Wärmeversorgung hat unsere  Fernwärme eine sehr hohe ökologische Qualität.

Daneben bleibt die technische Qualität unverändert. Unser Fernwärmesystem ist bereits so ausgelegt, dass die Erzeugungssicherheit, insbesondere die Verfügbarkeit unserer Wärmeerzeugungsanlagen, sowie ein stabiles und zuverlässiges Transportnetz gewährleistet werden.

Alle diese Begriffe sind im Umfeld der Wärmelieferung einzuordnen. Die Wärmeleistung bzw. die Anschlussleistung (im Sinne einer normierten Heiz- bzw. Wärmelast mit der Einheit Kilowatt (kW)) wird für die verschiedenen Verwendungszwecke auf der Grundlage europäischer bzw. nationaler technischer Normen ermittelt. Die entsprechenden Normen sind in unseren TAB aufgeführt. So ist zum Beispiel die Heizlast (= Wärmeleistung) ein gebäudespezifischer Wert, der auf Grundlage ingenieurwissenschaftlichen Kenntnissen nach DIN EN 12831 berechnet wird. Diese repräsentieren die anerkannten Regeln der Technik. Diese berechnete Heizlast stellt sicher, dass die Normtemperaturen in Ihrem Gebäude zu jeder Zeit erreicht werden. Das heißt, auch in Zeiten sehr kalter Außentemperaturen werden Wohlfühltemperaturen in allen Räumen erreicht. Die Berechnungsgrundlage hängt von verschiedenen Faktoren und individuellen Gebäudemerkmalen ab. So haben energetische Sanierungsmaßnahmen Einfluss auf die Höhe der Wärmeleistung bzw. der Anschlussleistung. Laut unseren Verträgen und TABs (vgl. Ziff. 5.1 der Ergänzenden Allgemeinen Versorgungsbedingungen) sind grundsätzlich unsere Kunden für die Ermittlung nach den anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN EN 12831) und Mitteilung der danach zu vereinbarenden Wärmeleistung (in kW) verantwortlich.

Wenn sich Ihr Wärmebedarf ändert, kann das verschiedene Gründe haben:

  • bessere Dämmung und energetische Sanierungen
  • effizientere Verbrauchsgeräte
  • energiebewussteres Verbrauchsverhalten
  • andere Verwendung der Immobilie
  • Die vorhandene Elektroinstallation muss den aktuellen TAB Richtlinien entsprechen.
  • Es muss ein separat abgesicherter Starkstromkreis verwendet werden.
  • Die Wallbox sollte, wenn möglich vor direktem Regen geschützt montiert werden und keiner direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sein.

Das swa Trinkwasser hat eine Härte im Bereich 13,5 – 13,9° dH bzw. 2,40 Millimol je Liter. Dieser Wert liegt im Härtebereich »Mittel« und entspricht dem früher verwendeten »Härtebereich 2«.

Als erstes sollte geprüft werden, ob Wärmeabnahme und Anschlussleistung in einer effizienten Relation zueinanderstehen. Dies kann zunächst auf der Basis von Vollbenutzungsstunden (Vbh) (teilweise auch als Volllaststunden bezeichnet) erfolgen.

Die Vollbenutzungsstunden beschreiben den Quotienten aus Ihrem jährlichen Wärmeverbrauchswerten (in kWh) und der bestellten Anschlussleistung (in kW) und sagt aus, wie viel Stunden im Jahr mit der bestellten Wärmeleistung geheizt werden. Unterschreiten diese Werte im Einzelfall einen Grenzwert, ist dies möglicherweise ein Hinweis auf eine Überdimensionierung der Heiz-, Warmwasser oder sonstigen Anlagen, d.h. es ist „zu viel“ Anschlussleistung bestellt.

Hinweis: Die Beurteilung der Vollbenutzungsstunden sind nur eine überschlägige Beurteilung zur Effizienz Ihrer Anschlussleistung. Die konkrete Beurteilung ob Ihre Anschlussleistung zur Ihrem Wärmeverbrauch und Nutzungsverhalten passt kann erst nach einer weiteren Analyse erfolgen. So gelten beispielsweise für gewerbliche Abnehmer oder Passivhäuser andere Maßstäbe zur Beurteilung der Vollbenutzungsstunden.

Wenn Sie eine ineffiziente Benutzung festgestellt haben, haben wir für Sie ein Formblatt mit weiteren Hinweisen zum Vorgehen für Sie zusammengestellt.

Wir empfehlen Ihnen die Heizlast durch eine Fachfirma überprüfen zu lassen. Die Heizlast wird als ein gebäudespezifischer Wert ermittelt, der auf Grundlage ingenieurwissenschaftlichen Kenntnissen nach DIN EN 12831 berechnet wird. Diese repräsentieren die anerkannten Regeln der Technik. Diese berechnete Heizlast stellt sicher, dass die Normtemperaturen in Ihrem Gebäude zu jeder Zeit erreicht werden. Das heißt, auch in Zeiten sehr kalter Außentemperaturen werden Wohlfühltemperaturen in allen Räumen erreicht.

Bei Fragen zum Wärmeliefervertrag können Sie gerne auf uns zukommen, damit wir diese gemeinsam klären können. Selbstverständlich stehen unsere Vertriebsmitarbeiter per Mail fernwaerme(at)sw-augsburg.de für Sie bereit.

Der Energiegehalt bezieht sich auf die in Brennstoffen enthaltene Energiemenge (ohne Strom und Abwärme), die benötigt wurde, um Wärme zu erzeugen. Der Gesamt-Energiegehalt der zur Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffe beträgt 306.737 MWh. Mit der gesamt gelieferten Wärme von 475.572 MWh ergibt sich ein gerundeter Faktor von 0,645. Über die Multiplikation dieses Faktors mit der gelieferten Wärmemenge wird der individuelle Energiegehalt bestimmt.

Gelieferte Wärmemenge [kWh] * 0,645 = Energiegehalt [kWh]

Die Bundesregierung hat am 23. Juni 2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Die Alarmstufe ist die zweite von drei Stufen und folgt der aktuellen Frühwarnstufe, die seit 30. März gilt. Sie steht vor der dritten und letzten Stufe, der Notfallstufe. 

Endkunden sind von der Alarmstufe in der Versorgungssicherheit noch nicht betroffen. Mit steigenden Preisen muss gerechnet werden.

Bei Ausruf der Alarmstufe liegt laut Plan eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer "erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage" führt - der Markt sei aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Die CO2-Emissionen i.V.m. CO2KostAufG berechnen sich durch die Multiplikation des Emissionsfaktors mit der gelieferten Wärmemenge. Ein entsprechendes TÜV-Zertifikat finden Sie hier.

gelieferte Wärmemenge [kWh] * 0,091 [kgCO2/kWh] = CO2-Emissionen [kg]

Die Frühwarnstufe ist eine vorsorgliche Maßnahme. Die Versorgung mit Gas ist bis auf Weiteres gesichert.

Das vorsorgliche Ausrufen der Frühwarnstufe dient dazu, dass alle Energieversorgungsunternehmen und Institutionen sich auf den Fall einer Lieferunterbrechung und dadurch verursachte mögliche Engpässe in der Gasversorgung vorbereiten können. Es bedeutet nicht, dass ein akuter Gasmangel besteht. Aktuell ist die Versorgung mit Gas bis auf Weiteres gesichert. Die Frühwarnstufe ist die erste von drei möglichen Eskalationsstufen im Notfallplan der Bundesregierung.

Auslöser für den Schritt war die Androhung Russlands, die Gaslieferungen nach Deutschland einzustellen, sollten die G7-Staaten nicht auf die Forderung eingehen, künftige Gaslieferungen in Rubel statt wie bisher in Euro oder Dollar zu bezahlen.

Gemäß § 3 Abs. 3 CO2KostAufG ergeben sich die CO2-Kosten durch die Multiplikation der Treibhausgasemissionen mit dem zum Zeitpunkt der Lieferung maßgeblichen Preis der Emissionszertifikate zzgl. der Umsatzsteuer. Der aktuelle Preis für Anlagen aus dem EU-ETS (Europäisches Emissionshandelssystem) beträgt 83,68 €/tCO2. Weitere Informationen gibt es auf der Website der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt). (externe Verlinkung)

CO2-Emissionen [kg] * 0,08368 [€/kgCO2] *Umsatzsteuer = CO2-Kosten (brutto) [€]

Die Frühwarnstufe ist die erste von drei möglichen Stufen des Notfallplans der Bundesregierung. Ein für die Versorgung kritischer Zustand wird erst in der letzten Phase erreicht.

Die Frühwarnstufe dient dazu, sich gegen mögliche drohende Einschränkungen bei der Gasversorgung zu wappnen. Zu diesem Zweck setzt die Bundesregierung ein Krisenteam ein.  Hierbei sind das Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mit der Bundesnetzagentur, Fernleitungsbetreibern und Bundesländern beteiligt. Diese sollten täglich tagen und Informationen sammeln.

Der Notfallplan sieht als möglichen nächsten Schritt die zweite Stufe vor, die sogenannte Alarmstufe, in der "eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage" zwar für solch eine Situation sorgen müsste, der Markt aber noch in der Lage wäre, das Problem zu lösen. Der Netzbetreiber würde in diesem Fall die Stabilisierung des Netzes und die Versorgung allein über Angebot und Nachfrage regeln.

Um die mögliche dritte Stufe, die Notfallphase, auszurufen, müsste akuter Gasmangel herrschen. In dieser Phase könnte eine Abschaltung nach Vorgabe durch die Bundesnetzagentur erfolgen. Der Gesetzgeber würde dabei bestimmten Kundengruppen einen besonderen Schutz gewähren.

Ja! Haushaltekleine und mittlere Unternehmen sowie Einrichtungen zur Erhaltung der kritischen Infrastruktur werden in jedem Fall weiterhin mit Gas versorgt.

Laut dem Energiewirtschaftsgesetzt (§ 53a EnWG) zählen, sollte die Notfallphase erreicht werden, zu den besonders geschützten Kunden:

  • Haushaltskunden sowie kleine und mittlere Unternehmen aus dem Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, deren Verbrauch über standardisierte Lastprofile gemessen wird
  • Grundlegende soziale Dienste wie z. B. Krankenhäuser, stationäre Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr etc.
  • Fernwärmeanlagen, welche die o. g. Kundengruppen mit Wärme beliefern und keinen Brennstoffwechsel vornehmen können.

Die Kraftwerke der swa, die für die Augsburger Wärmeversorgung zuständig sind, unterliegen somit auch dem besonderen Schutz. Die Versorgung mit Fernwärme wäre somit auch in der Notfallphase gesichert.

Von einer möglichen Abschaltung betroffen wären im äußersten Notfall nur wenige sehr große Geschäftskunden in Augsburg. Diese wurden bereits separat informiert.

Die swa haben sich bereits in den vergangenen Wochen auf mögliche Versorgungsengpässe vorbereitet und treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Gleichzeitig weisen die swa darauf hin, dass es auch im Falle von Versorgungsengpässen besonders geschützte Kundengruppen gibt, die von einem Versorgungsausfall nicht betroffen sein werden. Dazu gehören etwa Haushaltekleinere und mittlere Gewerbe sowie soziale EinrichtungenKrankenhäuser oder Kraftwerke zur Erzeugung von Strom oder Fernwärme. Die Menge des Gases, das von anderen Ländern wie z. B. Norwegen, Holland, etc. bezogen wird, reicht aus, um damit aktuell alle dieser geschützten Kundengruppen versorgen zu können. Dies gilt also selbst im Falle eines vollständigen Lieferstopps durch Russland.

Der Gesetzgeber hat klar geregelt, wer im Falle des Erreichens der Notfallstufe von einer Abschaltung betroffen wäre. Im Versorgungsgebiet der swa betrifft dies nur sehr wenige Geschäftskunden mit einer hohen Abnahmemenge. Diese Kunden wurden durch die swa Netze GmbH bereits informiert.

Das swaxi ist zu folgenden Zeiten unterwegs:

  • Montag 18 Uhr bis Dienstag 5 Uhr
  • Dienstag 18 Uhr bis Mittwoch 5 Uhr
  • Mittwoch 18 Uhr bis Donnerstag 5 Uhr
  • Donnerstag 18 Uhr bis Freitag 5 Uhr
  • Freitag 12 bis Samstag 5 Uhr
  • Samstag 12 bis Sonntag 5 Uhr
  • Sonntag 12 Uhr bis Montag 5 Uhr

An Feiertagen fährt das swaxi an den Zeiten, die für den Wochentag gelten, auf den der Feiertag fällt.

  • Wallboxen gibt von 3,7 bis zu 22 kW, je nach Voraussetzungen und Anforderungen.
  • Üblich sind Wallboxen mit 11 kW; diese ist in den meisten Anwendungsfällen absolut ausreichend
  • Die Ladeleistung ist abhängig vom integrierten Bordladegerät im eAuto. Je nach Hersteller entweder einphasig, zwei- oder dreiphasig ausgelegt.

Über unsere App hast du die Möglichkeit, bequem eine Fahrt zu buchen. Bekommst du nicht sofort eine passende Fahrt angeboten, versuche es einfach nach einigen Minuten erneut. Du kannst auch deine Fahrt im Voraus buchen.

  • In der Regel setzt man auf den Typ 2 Stecker.
  • Mit Hilfe eines Adapters kann von Typ-1 auf Typ-2 gewechselt werden.
  • Bei Wallboxen mit 11 kW muss der Netzbetreiber informiert werden.
  • Bei Wallboxen ab 12 kW muss die Wallbox durch den Netzbetreiber vorher genehmigt werden.
  • Intelligente Wallboxen lassen sich in das Energiemanagement des Gebäudes integrieren. Damit ist zum Beispiel in Verbindung mit PV Anlagen (und Speicher) Laden des eigenen PV Stromes möglich (Überschussladen).
  • Ja, für private Nutzer in Einfamilienhäusern/Doppelhäusern mit eigenem Hausanschluss die swa eLadebox, Modell ABL eMH1.
  • Je nach Anforderung arbeiten wir mit unterschiedlichen Herstellern
  • Unter bidirektionalem Laden versteht man, dass Strom aus der Autobatterie ins Haus zurück gespeist werden kann. Das eAuto wird somit als Energiespeicher für das Gebäude verwendet. Achtung: eventuell kann die Garantie des Herstellers für den Batteriespeicher des eAuto verfallen
  • Aktuell werden noch keine bidirektionalen Wallboxen angeboten
  • Nur wenige eFahrzeuge sind für das bidirektionale Laden vorbereitet

swa Carsharing ist dezentral angelegt. Die swa Carsharing Fest-Stationen sind im Stadtgebiet verteilt in der Nähe der Wohnungen privater Nutzer*innen bzw. nahe den Betriebsstätten gewerblicher Nutzer*innen eingerichtet. Unsere Kund*innen haben rund um die Uhr komfortablen Zugang zu allen Fahrzeugen. swa Carsharing ermöglicht Kurzzeitnutzungen ab einer Stunde. Sie buchen das Fahrzeug so lange, wie Sie es benötigen, und zahlen auch nur für den gebuchten Zeitraum. Über die App lässt sich das gebuchte Fahrzeug vor Ort entsperren. Sie haben außerdem selbst im Blick, welche Fahrzeuge zu welcher Zeit verfügbar sind. Der Kraftstoff ist bereits im Preis enthalten. Damit eine gemeinschaftliche Nutzung der Fahrzeuge funktioniert, sollte jeder Kunde das Fahrzeug so hinterlassen, wie er es selbst vorfinden möchte.

  • Seit Dezember 2020 haben Wohnungseigentümer und Mieter einen Anspruch darauf, eine private Lademöglichkeit für ihr eAuto auf eigene Kosten zu verlangen.
  • Für die bauliche Veränderung am gemeinschaftlichen Eigentum ist nur eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen zur Beschlussfassung erforderlich.

Ridesharing bedeutet die gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen. Du teilst dir mit Personen ein swaxi, die ein ähnliches Ziel haben. Jede geteilte Fahrt trägt nicht nur zur Reduktion von CO2-Emissionen bei, sondern verringert auch den Verkehr auf den Straßen.

swa Carsharing Fest ist das stationsbasierte Modell von swa Carsharing. Bei swa Carsharing Fest stehen Ihnen über 330 Autos aus sechs verschiedenen Fahrzeugklassen an mehr als 120 festen Standorten zur Verfügung. Die Autos werden per Vorabreservierung mit fixem Start- und Endzeitpunkt gebucht. Ein Auto, das Sie bei swa Carsharing Fest ausleihen, muss immer an dieselbe Station zurückgebracht werden, an der Sie gestartet sind. Die Abrechnung erfolgt nach Zeit und Kilometern. Es sind auch Ganztages- und Wochentarife buchbar. Der Kraftstoff ist im Fahrpreis inklusive. Sie erkennen unsere Fest Fahrzeuge anhand der blauen Standortmarker auf der swa Carsharing App/Homepage.

  • Herkömmliche Steckdosen sind für solche Dauerbelastungen nicht ausgelegt, es droht Überhitzung und Kabelbrand.
  • Aus Sicherheitsgründen wird davon dringend abgeraten.

Das swaxi kannst du im kompletten Stadtgebiet Augsburg nutzen. Eine Übersichtskarte des gesamten Bediengebiets findest du in der swaxi-App. 

  • Hat die WEG den baulichen Änderungen mit einfacher Stimmenmehrheit zugestimmt?
  • Wie viele Stellplätze sollen ausgerüstet werden?
  • Steht die Hausverwaltung bereits in Kontakt mit der swa?

Bei Einzellösungen ohne Lastmanagement droht eine Überlastung des Hausanschlusses. Deshalb bieten die swa keine einzelnen Wallboxen für Mehrparteienhäuser an

Die swaxi-App steht sowohl im App Store als auch im Google Play Store zum kostenlosen Download bereit und steht für Android- und iOS-Geräte zur Verfügung.

Die swaxi App steht sowohl im App Store als auch im Google Play Store zum kostenlosen Download bereit.

Um eine Überlastung des Hausanschlusses zu verhindern, bieten die swa deshalb Gesamtkonzepte mit Lade- und Lastmanagement an. Hier wird die zur Verfügung stehende Leistung variabel auf die Ladepunkte verteilt.

Die Leistungsanalyse liefert eine Einschätzung zur baulichen und technischen Umsetzbarkeit sowie eine Kostenschätzung für die Ladeplätze in der Tiefgarage.

Unsere swaxi-Fahrer*innen holen dich an sogenannten virtuellen Haltepunkten ab. Das bedeutet, dass der Haltepunkt nur in der App angezeigt wird. Diese sind einfach zu finden, denn nach erfolgreicher Fahrtbuchung wirst du innerhalb der swaxi-App direkt zu deinem nächstgelegenen virtuellen Haltepunkt navigiert. Gerne kannst du auch einen Haltepunktwunsch hier einreichen.

  • Überprüfung der Netzkapazität sowie des Strom-Hausanschlusses
  • Bei Bedarf wird eine Lastgangmessung durchgeführt
  • Vorort-Termin zur Begehung und Erhebung der Gebäudedaten
  • Elektroplanung
  • Kostenschätzung der Ladeinfrastruktur
  • Erarbeitung eines Lade- und Lastmanagements

Das Deutschlandticket Job ist nicht übertragbar. 

Der Preis richtet sich nach der Anzahl der Stellplätze in der auszurüstenden Tiefgarage. Für die Erstellung der Leistungsanalyse berechnen die swa für die ersten 10 Stellplätze einen Sockelbetrag von 1.500,- € zzgl. MwSt., jeder weitere Stellplatz wird mit 35,- € zzgl. MwSt.hinzugerechnet.

swa Carsharing Flex ist das stationsunabhängige (freefloating) Modell im swa Carsharing. Es stehen Ihnen jederzeit verschiedene Fahrzeuge (Elektro und Verbrenner) ohne festen Standort zur Verfügung. Wo Sie ein verfügbares Auto des swa Carsharing Flex finden, wird Ihnen in der App mit grünen Standortmarkern bzw. auf der Website angezeigt. Die Flex Fahrzeuge sind mit einem grünen Branding an der Fahrzeugtür versehen. Sie können ein Auto  bis maximal eine Stunde vor Fahrtbeginn kostenpflichtig reservieren. Wann Sie die Fahrt beenden, können Sie beliebig und spontan entscheiden, da die Autos im swa Carsharing Flex grundsätzlich Open End gebucht werden. Nach Fahrtende stellen Sie das Auto im Stadtgebiet Augsburg auf einem zeitlich unbegrenzten, öffentlichen Parkplatz ab. swa Carsharing Fahrzeuge werden beim Parken in parkscheinpflichtigen Bereichen von Gebühren befreit. Sie müssen also keinen Parkschein ziehen, wenn Sie mit einem unserer Fahrzeuge unterwegs sind. Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nicht an einem Anwohnerparkplatz ab. Die Abrechnung erfolgt nach Zeit und Kilometern. Tanken und Laden ist im Fahrpreis inklusive.

Selbstverständlich! Das swa Trinkwasser wird nicht gechlort. Es enthält wichtige Mineralstoffe wie Calcium und Magnesium und ist arm an Natrium, Nitrat, Fluorid, Sulfat und Uran. swa Trinkwasser ist somit bestens für Babys geeignet. Natürlich gilt auch hier: Trinkwasser ist ein Lebensmittel – also bitte frisch verwenden.

Der Dienst funktioniert über sogenannte virtuelle Haltepunkte. Dieser ist möglicherweise ein paar Meter von deinem tatsächlichen Standort entfernt. Denn wir versuchen, unsere Abholorte zu bündeln, um den Verkehr zu reduzieren. Konkret heißt das, dass du eventuell einige Meter zum nächsten Haltepunkt laufen musst. Nutze hierfür einfach die in der App hinterlegte Route. Diese zeigt nicht nur die Fahrroute, sondern auch die Laufstrecke zum nächstgelegenen Haltepunkt an. 

Ergänzende Informationen gibt es u.a. in einer aktuellen Veröffentlichung des BDEW.

Zur BDEW-Veröffentlichung

Das swa Nutzerhandbuch finden Sie hier. 

Das Deutschlandticket Job selbst ist personenbezogen und enthält keine Mitnahmemöglichkeit für Fahrräder und Hunde. Für die Mitnahme von Fahrrädern und Hunde gelten die Tarifbestimmungen der jeweiligen Verkehrsunternehmen. 

Die Hausverwaltung beauftragt die swa.

swa Carsharing Fest ist besser geeignet, wenn Sie Ihre Fahrt bereits im Voraus planen können, wenn Sie wissen, von wo Sie starten möchten und wie lange Sie das Auto voraussichtlich brauchen.

swa Carsharing Flex ist für spontane Fahrten geeignet, bei denen Sie maximal flexibel bleiben möchten und noch nicht genau wissen, wie lange Sie das Auto brauchen und wo Sie dieses abstellen wollen.

Die wertvollen Mineralstoffe Calcium und Magnesium sind in jedem guten Trink- und Mineralwasser enthalten. Bei Erhitzung über 60 °C bildet sich aus ihnen der sichtbare »Kalk-« oder »Kesselstein«. Das swa Trinkwasser ist übrigens so »weich«, dass Sie problemlos auf zusätzliche »Enthärter« für die Waschmaschine verzichten können.

Kund*innen können in der aktuellen Lage einen aktiven Beitrag dazu leisten, so wenig Energie / Gas wie möglich zu verbrauchen. Dies gelingt unter anderem durch die nachfolgenden Energiespartipps: 

Zu den Energiespartipps

Ja, swa Carsharing ist vielfach kostengünstiger als ungenügend ausgelastete Firmenwagen, die nur einen Teil des Tages genutzt werden und am Wochenende meist ungenutzt herumstehen. Außerdem bietet die swa Carsharing-Technologie ohne großen Zusatzaufwand eine fahrtengenaue Abrechnung mit Auflistung der verursachenden Kostenstelle oder Abteilung. Wir bieten einen speziellen Firmentarif, der auf die Bedürfnisse von Firmen zugeschnitten ist. Falls Sie das swa Carsharing-Fahrzeug regelmäßig für einen bestimmten Zeitraum reservieren möchten, können Sie eine sogenannte Blockbuchung als Dauerauftrag veranlassen. Das Fahrzeug steht Ihnen dann ganz nach Ihrem Wunsch z. B. jeden Mittwoch von 9 bis 11 Uhr oder montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung. Falls Sie unregelmäßig ein Kfz brauchen, buchen Sie es wie bei der privaten swa Carsharing-Nutzung. 

Nein. Grundsätzlich gilt ein Mindestalter von 18 Jahren für alle Fahrzeuge.

Nein. Nur angemeldete Kund*innen können die Fahrzeuge nutzen.

Das hängt davon ab, ob Sie Carsharing Fest oder Flex nutzen. 

Die Antwort lautet nein, wenn Sie ein Auto aus swa Carsharing Flex buchen. Im Flex-Modell tätigen Sie eine Open-End-Buchung. Die Fahrt endet, sobald Sie diese beenden.

Die Antwort lautet ja, wenn Sie ein Auto aus swa Carsharing Fest buchen. Bitte kalkulieren Sie beim Buchen Ihren Zeitbedarf großzügig, damit Sie auch bei dichtem Verkehr oder gar nach einem Stau noch eine Reserve haben und mit der nötigen Gelassenheit am Straßenverkehr teilnehmen können.

Eine Nutzung von swa Carsharing ohne EU-Führerschein ist nur die ersten sechs Monate nach Zuzug möglich. Die Gesetzgebung verlangt, dass Personen mit festen Wohnsitz in Deutschland spätestens nach 6 Monaten Ihren Führerschein in einen EU-Führerschein umschreiben müssen, da ansonsten die Fahrerlaubnis erlischt. 

Falls ein*e Arbeitnehmer*in bereits ein Firmen-Abo besitzt und der Arbeitgeber am Deutschlandticket Job teilnimmt, kann das Firmen-Abo in ein Deutschlandticket Job umgewandelt werden.  

​Wenn Sie Ihr aktuelles Firmen-Abo umgestellt haben, bitten wir Sie, Ihre alte Abokarte bis 10. des Folgemonats in den Kundencentern am Hohen Weg oder Königsplatz abzugeben. 

 

  • Ein vermaßter Grundrissplan der Tiefgarage (inkl. Elektroraum und Stellplätze)
  • Kontaktdaten des Ansprechpartners vor Ort
  • Objektadresse
  • Informationen zu Besonderheiten (evtl. baulich) die beachtet werden müssen
  • Anzahl der Stellplätze gesamt
  • Typ der Stellplätze (Einzelplätze, Multiparker)
  • Wohngebäude oder Gewerbe, Brandschutzkonzept
  • Ansprechpartner für den Vor-Ort Termin

Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen ab Kündigung. Bei Wiedereintritt können Rabatte/Sonderangebote nicht erneut in Anspruch genommen werden.

Sie erteilen uns bei Vertragsabschluss ein SEPA-Lastschriftmandat. Wir senden Ihnen monatlich eine detaillierte Rechnung zu, aus der Sie für jede einzelne Fahrt ersehen können, wie sich die Kosten zusammensetzen.

swa Carsharing-Fahrzeuge sind selbstverständlich vollkaskoversichert. Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung ist pauschal mit 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgedeckt, beschränkt auf 8 Mio. Euro je geschädigter Person und je Schadenereignis. Die Selbstbeteiligung liegt wie bei üblichen Kfz-Versicherungen bei 1200 Euro. Durch unser optionales Sicherheitspaket (80 Euro bzw. 40 Euro/Jahr) kann die Selbstbeteiligung auf 300 Euro reduziert werden. 

  • Der Netzanschluss kann den zukünftigen Mehrbedarf durch die Ladeeinrichtung bewältigen bzw. muss aufgerüstet werden
  • Die vorhandene Elektroverteilung muss geeignet sein
  • Es ist genügend Platz für die zusätzliche Installation vorhanden
  • Es werden brandschutztechnische Vorgaben erfüllt.

Das Deutschlandticket ist ein von der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern gefördertes deutschlandweit gültiges Tarifangebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Entscheiden Sie sich doch einfach für unser Angebot swa Trinkwasser Regenio! Denn dann erhalten Sie eine kostenlose Wasseranalyse. Unser Vertragslabor prüft, ob sich Metalle wie Blei, Kupfer, Nickel oder Zink aus Ihrem hausinternen Leistungsnetz in das Trinkwasser eingeschlichen haben. So können Sie genau sehen, was aus Ihrem Wasserhahn sprudelt. Wenn Sie Interesse an einer einmaligen Analyse haben, um alle Leitungen zu prüfen, helfen Ihnen unsere Wasserexperten natürlich gerne weiter.

Eine Ladekarte kann bei der Registrierung über unsere Webseite bestellt werden.
Weitere Ladekarten erhalten Sie direkt im Kundenportal unter "RFID Karten" - "RFID Karten bestellen".

Unsere Fahrzeuge sind leicht zu identifizieren, da es swa Carsharing-Fahrzeuge, mit auffälligen, grünen „swaxi“-Schildern an den Türen, sind. Wenn du unsere App nutzt, wirst du das gleiche Kennzeichen auf dem Auto sehen, das in der App angezeigt wird. Du bemerkst also dein heranfahrendes swaxi sofort.

Unsere Fahrer*innen sind sorgfältig ausgewählt und haben umfangreiche Interviews und Prüfungen absolviert. Mit dem swaxi kannst du dich sicher und bequem zu deinem Ziel bringen lassen. Wir sind insbesondere in der Nacht für dich da, wenn es oft schwierig ist, ein anderes Verkehrsmittel zu finden. 

Du wartest maximal 15 Minuten auf das swaxi. Die Abholzeit wird dir bereits bei der Buchung direkt in der App angezeigt. Bis zur Ankunft des swaxi begibst du dich bitte pünktlich zum Abholort. Buchst du im Voraus, kommt das swaxi zur gebuchten Zeit.

Um Verzögerungen im Betriebsablauf zu vermeiden, ist es wichtig, dass du pünktlich am ausgewählten Starthaltepunkt eintriffst. Das Fahrpersonal kann leider nicht auf dich warten, da dies andere Fahrgäste benachteiligen und weitere Verzögerungen der Routenplanung verursachen würde. Wenn du nicht am Starthaltepunkt wartest, muss die Fahrt ohne dich durchgeführt werden und die gebuchte Fahrt wird dir gegebenenfalls in Rechnung gestellt. 

swa Trinkwasser ist ein wertvolles Lebensmittel. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass Trinkwasser für die Zubereitung von Speisen und Getränken nur dann verwendet werden sollte, wenn es zuvor nicht länger als 4 Stunden in den Leitungen der Hausinstallation gestanden hat. Frisches Trinkwasser ist daran erkennbar, dass es deutlich kühler aus dem Hahn kommt. Außerdem sollte grundsätzlich nur Kaltwasser als Lebensmittel verwendet werden.

Auf unserer Übersichtskarte finden Sie alle swa Ladestationen im Überblick.

Auch in der App von Ladenetz.de (externe Verlinkung) können Sie eine Ladesäule in Ihrer Nähe finden.

Online:

  • Sie können das neue Abo bequem digital in der swa Mobil-App bestellen. Bitte beachten Sie, dass Sie die neueste Version der swa Mobil-App (1.3.0) auf Ihrem Handy geladen haben.
  • Online kann das D-Ticket als Abo-Modell entweder im jeweiligen Vormonat (also für die Gültigkeit im Juni beispielsweise im Mai) oder auch während eines Monats für den Rest des laufenden Monats gekauft werden. Beim Kauf während eines Monats ist das D-Ticket ab dem Kaufzeitpunkt bis Monatsende gültig. Es kostet 49 Euro, es gibt also keine anteilige Rückzahlung oder Rabattierung der im Kauf-Monat bereits vergangenen Tage. Es verlängert sich automatisch ab dem darauffolgenden Monat für jeden Kalendermonat. 

Papierticket:

  • Das Papierticket muss bis zu jeweils bis zum 20. eines Monats für den Folgemonat abgeschlossen werden. Ab dem ersten Tag des Monats kann es dann nur noch für den jeweiligen Folgemonat bestellt werden.

Das Ticket gilt im öffentlichen Personennahverkehr in ganz Deutschland.

Mit der Tankkarte dürfen sie auch die Waschstraße entsprechenden Partnertankstellen (DKV) nutzen. Die Kosten für die Reinigung ihres swa Carsharing-Autos übernehmen wir. Falls Sie in Vorauszahlung gehen müssen, weil Sie keine DKV-Tankstelle gefunden haben oder die DKV-Tankkarte defekt oder nicht vorhanden ist, senden sie uns dazu den originalen Beleg mit Angabe Ihrer Kundennummer und das Fahrzeugkennzeichen zu. Die Kosten für Nutzung eines Staubsaugers müssen von Ihnen übernommen werden. 

Der einfachste Weg ist, das Ticket über die swa Mobil-App zu bestellen bzw. Ihr bestehendes Abo umzuwandeln.  

Um das Ticket online zu kaufen, brauchen Kaufinteressierte das neueste Update (Version 1.3.0) der swa Mobil-App auf dem Smartphone. Sie ist kostenlos über den Google Play- oder Apple App-Store verfügbar. In der App wird Ihnen ein neues Bestell-Feld zum D-Ticket angezeigt . Über dieses Feld können sich Interessierte im neuen swa Kundenportal registrieren und das D-Ticket als Abo bestellen.

Ab dem Bestellzeitpunkt wird das D-Ticket auch in der swa Mobil-App hinterlegt und ab dem Gültigkeitsbeginn in Form eines QR-Codes angezeigt. Die Bezahlung funktioniert über das SEPA-Lastschriftverfahren als Abbuchung vom hinterlegten Bankkonto.

Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) wurde 2005 zur Umsetzung des internationalen Klimaschutzabkommens von Kyoto eingeführt und ist das zentrale europäische Klimaschutzinstrument. EU-ETS funktioniert nach dem Prinzip des sogenannten „Cap & Trade“. Eine Obergrenze (Cap) legt fest, wie viele Treibhausgas-Emissionen von den emissionshandelspflichtigen Anlagen insgesamt ausgestoßen werden dürfen. Die Mitgliedstaaten geben eine entsprechende Menge an Emissionsberechtigungen an die Anlagen aus – teilweise kostenlos, teilweise über Versteigerungen. Eine Berechtigung erlaubt den Ausstoß einer Tonne Kohlendioxid-Äquivalent (CO2-Äq). Die Emissionsberechtigungen können auf dem Markt frei gehandelt werden (Trade). Hierdurch bildet sich ein Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen. Dieser Preis setzt Anreize bei den beteiligten Unternehmen, ihre Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren.

Du kannst die Fahrt vorzeitig beenden. Eine Änderung deiner Zieladresse ist allerdings nur durch Stornierung der gesamten Fahrt möglich.

Bisher konnten Vermieter*innen von Wohngebäuden die CO2-Kosten aus der Versorgung von Wohnungen mit Wärme vollständig an ihre Mieter*innen weitergeben. Damit setzte der CO2-Preis ausschließlich Anreize für sparsames Heizverhalten der Mieter*innen, nicht aber für Sanierungsmaßnahmen des Vermieter*innen. Auch wenn energiesparendes Verbrauchsverhalten wichtig ist: Um CO2-Emissionen zu mindern, ist die Wirkung von energetischen Maßnahmen – wie etwa das Dämmen oder der Einbau von energetischen Fenstern – höher. Diese Maßnahmen können aber nur von Vermieter*innen veranlasst werden.

Zweck des Gesetzes ist es daher, die CO2-Kosten von Wohngebäuden zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen aufzuteilen, um die Vermieter*innen zu Sanierungsmaßnahmen zu motivieren. Das Gesetz ist seit 1. Januar 2023 in Kraft.

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) gilt für Gebäude, in denen Brennstoffe für die Wärmeerzeugung eingesetzt werden, die dem BEHG und damit der CO2-Bepreisung unterliegen. Dazu zählen Heizöl, Gas, Flüssiggas, Benzin und Diesel.

Das CO2KostAufG gilt außerdem für Wärmelieferungen (Fernwärme), wenn sie (anteilig) aus Anlagen im Anwendungsbereich des Europäischen Emissionshandels stammt. Das trifft für die Augsburger Fernwärme zu. Sollten Gebäude erstmalig zum 1. Januar 2023 an die Fernwärmeversorgung angeschlossen werden, sind sie ausgenommen. Das soll Fehlanreize für den vorgesehenen Ausbau der Fernwärmeversorgung vermeiden

 

Bei der Aufteilung der Kosten kommt ein Stufenmodell zum Einsatz. Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes ist, desto höher ist der Anteil der Vermieter*innen an den Kosten: Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz (>=52 kg CO2/m2/Jahr) müssen die Vermieter*innen demnach 90 Prozent und die Mieter*innen zehn Prozent der CO2-Kosten übernehmen. Damit werden Mieter*innen von schlecht gedämmten Gebäuden entlastet und Vermieter*innen erhalten einen stärkeren Anreiz, energetisch zu sanieren. Ist das Gebäude emissionsarm, verringert sich der Anteil der Vermieter*innen (bis zu Null bei weniger als CO2/m2/Jahr) und der Anteil der Mieter*innen erhöht sich.

Diese 10 Stufen sollen für die Berechnung der Aufteilung gelten:

Gebäude-Energiebilanz in kg CO2/m2/a

Kostenaufteilung in %

Mieter

Vermieter

>=52

5

95

47 bis <52

20

80

42 bis <47

30

70

37 bis <42

40

60

32 bis <37

50

50

27 bis <32

60

40

22 bis <27

70

30

17 bis <22

80

20

12 bis<17

90

10

<12

100

0

Hier sind die Vermieter*innen in der Pflicht; sie haben ab jetzt die Gebäudeeffizienz und die Kosten im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung (in Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr) zu berechnen. Wird eine Einzelwohnung mit Wärme und Warmwasser versorgt, ermitteln sie den Kohlendioxidausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Bei Gebäuden mit mehreren Wohnungen ist die Gesamtwohnfläche maßgeblich.

Laut dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz soll die Bundesregierung ab 1. Juni 2023 eine „elektronische Anwendung zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten“ für Vermieter*innen und für solche Mieter*innen bereitstellen, die sich selbst mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser versorgen.

Bitte kontaktieren Sie die Buchungs-/Störungshotline 0821 6500-5595. Das Fahrzeug wird kostenfrei für Sie gebucht, sodass Sie sich nochmal Zugang verschaffen können. Sie vermissen bereits seit längerer Zeit etwas? Dann melden Sie sich bitte hier: Fundsachenbüro swa Telefon: 0821 6500-5785 Falls Ihr Fundobjekt innerhalb einer Woche nicht abgeholt wird, wird dieses zum städtischen Fundamt gebracht – bitte kontaktieren Sie dann die Stadt Augsburg

Das funktioniert leider nicht. In diesem Fall stornierst Du bitte rechtzeitig vor Fahrtbeginn deine Buchung und buchst eine neue swaxi Fahrt.

An die Infohotline unter Tel.: 0821 6500 5590 bzw. unter Mail: info(at)swa-carsharing.de

Damit unsere Fahrzeuge sauber bleiben, bitten wir dich, im Fahrzeug nicht zu essen. Etwas zu trinken ist natürlich erlaubt. Bitte passe auf, dass du das Auto so verlässt, wie du es vorgefunden hast.

Ja, in all unseren Fahrzeugen ist eine Kindersitzerhöhung vorhanden.

Du kannst Gepäck in normaler Handgepäckgröße mitnehmen, dieses muss sicher im Auto verstaut werden.

  1. ÖPNV-Tarif = mit einem ÖPNV-Abo bei den swa oder dem AVV (ausgenommen Semesterticket), ohne Aufnahmegebühr (Sie sparen 29,00 Euro), ohne Grundgebühr (Sie sparen 9,00 Euro/Monat), geringere Nutzungskosten (Zeit- und Kilometerkosten)
     
  2. Klassik-Tarif = mit Aufnahmegebühr (einmalig 29,00 Euro), mit Grundgebühr (9,00 Euro/Monat), geringere Nutzungskosten (Zeit- und Kilometerkosten)
     
  3. Einsteiger-Tarif = mit Aufnahmegebühr (einmalig 29,00 Euro), ohne Grundgebühr (Sie sparen 9,00 Euro/Monat), aber: höhere Nutzungskosten (Zeit- und Kilometerkosten)

Das Deutschlandticket wird nur im Abonnement ausgegeben. Die Gültigkeit des Tickets ist grundsätzlich unbefristet, sie verlängert sich automatisch, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigung ist monatlich möglich, jeweils bis zum Zehnten des Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats.

Beim Online-Kauf während eines Monats ist das D-Ticket ab dem Kaufzeitpunkt bis Monatsende gültig. Es verlängert sich automatisch ab dem darauffolgenden Monat für jeden Kalendermonat.

  • Ich möchte swa Carsharing ergänzend zu Bus und Straßenbahn nutzen:
    ÖPNV-Tarif: Falls Sie im Besitz eines ÖPNV-Abos der swa oder des AVV  (ausgenommen Semesterticket) sind, wählen Sie bitte unseren swa Carsharing ÖPNV-Tarif aus. Für ÖPNV-Kund*innen bieten wir einen swa Carsharing-Tarif ohne Aufnahme- und Grundgebühr. Die Zeit- und Kilometerpreise sind zudem günstiger, als bei unserem neuen Einsteiger-Tarif ohne monatliche Grundgebühr. So sparen Sie bei regelmäßiger Nutzung unseres swa Carsharing-Angebots.

  • Ich möchte swa Carsharing regelmäßig ohne ÖPNV-Abo nutzen:
    Klassik-Tarif: Unser swa Carsharing Klassik-Tarif ist für Sie geeignet, wenn Sie swa Carsharing regelmäßig nutzen und von günstigeren Nutzungskosten (Zeit- und Kilometerkosten) profitieren möchten. Beim Klassik-Tarif bezahlen Sie eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 29,00 Euro sowie eine monatliche Grundgebühr in Höhe von 9,00 Euro. Die Zeit- und Kilometerpreise sind aber günstiger, als bei unserem Einsteiger-Tarif ohne monatliche Grundgebühr. So sparen Sie bei regelmäßiger Nutzung unseres swa Carsharing-Angebots.

  • Ich möchte swa Carsharing nur selten (z.B. ergänzend zum eigenen Auto) nutzen:
    Einsteiger-Tarif: 
    Unser swa Carsharing-Einsteiger-Tarif ist für Sie geeignet, wenn Sie swa Carsharing nicht regelmäßig nutzen wollen. Somit ist dieser Tarif auch für Sie geeignet, wenn Sie ein eigenes Auto besitzen, aber zusätzlich swa Carsharing nutzen möchten – zum Beispiel unsere Transporter oder Busse für Familienausflüge, Urlaubsfahrten oder Umzüge. Bei unserem Einsteiger-Tarif bezahlen Sie eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 29,00 Euro und Ihre Nutzungskosten (Zeit- und Kilometerkosten). Diese sind höher, als bei unserem ÖPNV- und Klassik-Tarif. Allerdings sparen Sie sich die monatliche Grundgebühr in Höhe von 9,00 Euro.

​​​​​​​Um Ihnen das Rechnen zu erleichtern, haben wir folgende Beispielrechnung (pro Buchung 2 Stunden und 16 Kilometer) aufgestellt:

Ab drei Buchungen* pro Monat fahren Sie mit unserem Klassik-Tarif günstiger.
Sollten Sie weniger als drei Buchungen* im Monat brauchen, empfehlen wir Ihnen den Einsteiger-Tarif.

Hier sehen Sie alle Tarife auf einen Blick.

 

 

Nein, im Einsteiger-Tarif gibt es keine Partnerzugänge.  

Fahrräder können wir mit unseren Fahrzeugen aktuell nicht transportieren. Jedoch kannst du dein Klapprad mitnehmen, wenn es in einen PKW-Kofferraum passt.

Nein, beim Deutschlandticket gibt es keine Mitnahmemöglichkeit. Wenn diese Möglichkeit für Sie wichtig ist, können Sie das swa Premium Abo nutzen. Dies gilt dann aber nur in den von Ihnen gewählten Zonen im AVV-Verbundraum.

Das Deutschlandticket ist nicht übertragbar.

Wir gehen stets fair und sorgfältig mit deinen Daten um. Die swaxi App ist konform der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Hier findest du unsere Datenschutzhinweise.

Die Buchung des swaxis erfolgt ausschließlich über die swaxi-App. Nachdem du dir die diese im App-Store heruntergeladen hast, musst du dich innerhalb der App anmelden/registrieren. Danach gibst du an, von wo du abgeholt werden möchtest – entweder per Standpunkt-Ortung oder per Standpunkt-Eingabe – und wohin die Reise gehen soll. Daraufhin schlägt dir die App eine Fahrt vor, bei der du bereits vor der Buchung den Abholort, die Fahrtzeit und deinen Fahrtpreis einsehen kannst. Solltest du dich dafür entscheiden, die Fahrt anzutreten, drückst du den Button „Buchen“. Jetzt kalkuliert Dir die App per Live-Daten-Übermittlung wie lange es dauert, bis dich dein swaxi abholt. Die Fahrer-ID und das Nummernschild des Fahrzeuges werden dir ebenfalls angezeigt. Du begibst dich also schnellstens zum angezeigten Abholpunkt, hältst nach deinem swaxi Ausschau und steigst letztendlich ein.

Schreiben Sie uns dafür ganz einfach eine E-Mail an info(at)swa-carsharing.de und teilen Sie uns mit, wann die Umstellung erfolgen soll. Wir übernehmen den Tarifwechsel (im Folgemonat) für Sie und Sie erhalten eine Bestätigung.

Das Deutschlandticket ist grundsätzlich ein digitales Ticket, das als QR-Code auf dem Smartphone angezeigt wird. Diejenigen, die kein Smartphone besitzen, können das D-Ticket in Papierform bestellen. Dazu ist in den swa Kundencentern ein Bestellschein erhältlich, der bis zum 20. eines Monats ausgefüllt und eingereicht werden muss, um das D-Ticket ab dem Folgemonat nutzen zu können.

Unser Tipp: Es ist deutlich komfortabler, das Deutschlandticket über die swa Mobil-App direkt auf dem Handy zu nutzen. Wir empfehlen daher den Download unserer swa Mobil-App.

Das swaxi ist ein innovatives Angebot, das sowohl nach Bedarf als auch im Voraus gebucht werden kann. Die Buchung für eine unmittelbar bevorstehende Fahrt kann kurzfristig erfolgen, es besteht jedoch auch die Möglichkeit, das swaxi bis zu 24 Stunden im Voraus zu buchen. 

Zur Legitimation ist ein amtliches Lichtbilddokument mitzuführen und bei Kontrollen vorzuzeigen.

Sie haben Zugriff auf beide Systeme (Fest & Flex) sowie alle Standorte und Fahrzeuge unserer Flotte und haben keinerlei Einschränkungen. Außerdem genießen Sie ebenfalls den Vorteil der Quernutzung. Somit können Sie Carsharing auch deutschlandweit nutzen.

Aus rechtlichen Gründen muss der Fahrgast, der die Buchung vornimmt, selbst mitfahren. Du kannst aber weitere Personen in deinem gebuchten swaxi mitnehmen.

Nein. Ein Entfernen von Schadstoffen durch »Filter« ist beim swa Trinkwasser nicht nötig. Zudem sind die Geräte in ihrer Wirkung teilweise umstritten. In ungünstigen Fällen kann die Qualität des Trinkwassers sogar verschlechtert werden.

Mit Hilfe von Roaming können Nutzer von Ladekarten an Ladesäulen unterschiedlicher Betreiber ihr Fahrzeug aufladen.

Als swa Ladekarten Nutzer haben Sie somit die Möglichkeit an allen im Ladenetzverbund befindlichen Säulen Ihr Fahrzeug zu einem fest hinterlegten Preis aufzuladen.

Um eine gebuchte Fahrt mit dem swaxi zu stornieren, drückst du einfach in der App unten rechts auf den Button „Details“ und anschließend auf „Fahrt stornieren“.

In diesem Fall teilen die Vermieter*innen die Kosten über die Heizkostenabrechnung auf.

Aktuell gibt es keine deutschlandweit gültige Regelung in den Tarifbestimmungen, wie die Verkehrsbetriebe bei der Fahrausweisprüfung im Falle eines leeren Handy-Akkus oder eines vergessenen Tickets vorgehen. Wer sein Deutschlandticket bei einer Kontrolle nicht vorzeigen kann, muss dieses nachträglich beim kontrollierenden Verkehrsunternehmen vorlegen. In den meisten Fällen muss dann eine Bearbeitungsgebühr bezahlt werden. Bei den swa, also im Augsburger Verkehrsverbund (AVV), beträgt diese Gebühr sieben Euro. Allerdings kann diese je nach Verkehrsunternehmen und Tarifverbund unterschiedlich ausfallen.

Beziehen Mieter*innen selbst seine Energie vom Versorger, hat er ebenfalls Anrecht auf Erstattung der anteiligen CO2-Kosten und muss die Erstattung spätestens 12 Monate nach Erhalt der Energierechnung bei seinen Vermieter*innen geltend machen.

Wasser, das lange in den Leitungen steht – wir nennen es Stagnationswasser – kann in seltenen Fällen unerwünschte Stoffe enthalten. Dies ist beispielsweise möglich, wenn die Wasserleitungen aus Billigmaterialien gebaut wurden. Wenn die Leitungen der Hausinstallation aber dem Stand der Technik entsprechen, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Falls Sie sich nicht sicher sind, aus welchem Material Ihre Trinkwasserhausinstallation besteht, halten Sie sich einfach an die Empfehlung des Umweltbundesamtes: Wasser, das länger als vier Stunden in den Leitungen stand, besser ablaufen lassen. Unser Tipp: Am besten befüllen Sie damit gleich eine Gießkanne und bewässern Ihre Pflanzen.

Die Abrechnung erfolgt monatlich. Die Rechnungen werden jeweils am Anfang des Folgemonats versendet.

Nein, deine getätigte Buchung bleibt auch beim Schließen der App bestehen. Sobald du die swaxi-App wieder öffnest, wird dir angezeigt, wie weit dein swaxi noch entfernt ist. 

Kurz gesagt: Sie müssen im Dezember 2022 keinen Abschlag für Gas bezahlen.

Das steckt dahinter: Die geplante Einmalzahlung für Gaskund*innen (Dezember-Soforthilfe) ist Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung. Das Paket wurde am 14.11.2022 im Bundesrat beschlossenen.

Der Staat übernimmt ungefähr ein Zwölftel Ihrer jährlichen Gaskosten. Diesen Betrag erhalten Sie als Entlastung für den Dezember-Abschlag. Es handelt sich aber nur um einen Anteil mit dem Ziel einer schnellen Entlastung der Kund*innen, nicht den konkreten für Dezember zu zahlenden Abschlag. Grundlage für die Berechnung der Soforthilfe ist Ihr im September 2022 prognostizierter Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh).

Dieser Jahresverbrauch wird von uns als Gasversorger für Sie berechnet und ist individuell. Somit wird in Ihrer nächsten Rechnung nochmal gegengerechnet, ob bei der Dezember-Soforthilfe zu viel oder zu wenig an Sie bezahlt wurde. Der Soforthilfe-Entlastungsbetrag wird mit Ihrer nächsten Rechnung (Jahres- oder Schlussrechnung) ausgeglichen.

Berechtigt sind alle Kund*innen der Stadtwerke Augsburg (swa), die am 1. Dezember 2022 von uns mit Gas versorgt werden. Alle Kund*innen, die die Grenze von 1,5 Mio. kWh pro Jahr nicht überschreiten, profitieren von der Soforthilfe (SLP-Kund*innen) – egal ob Sie Haushalts-, Gewerbe- oder Geschäftskund*in sind.

Kund*innen, die nach dem 1. Dezember 2022 bei den swa in Belieferung gehen (z. B. Einzug oder Lieferantenwechsel), erhalten keine Dezember-Soforthilfe.

Kurz gesagt:

Entlastungbetrag =1/12 der prognostizierten Jahresverbrauchsmenge * Gaspreis (Brutto-Arbeitspreis), der im Dezember 2022 gültig war + anteiliger Grundpreis, der im Dezember 2022 gültig war.

Das steckt dahinter: Der Soforthilfe-Entlastungsbetrag entspricht einem Zwölftel Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs – also eigentlich nicht dem realen Dezemberabschlag.

Die Soforthilfe wird von uns als Gasversorger individuell pro Zähler berechnet. Grundlage ist Ihr im September 2022 prognostizierter Jahresverbrauch. Dieser Jahresverbrauch wird durch zwölf geteilt. Der Zwölftel Ihres Jahresverbrauchs wird dann mit dem am 1. Dezember 2022 geltenden Brutto-Arbeitspreis multipliziert. Der Arbeitspreis setzt sich aus dem Grundpreis für die Kilowattstunde Gas und Abgaben, die wir als Energieversorger bezahlen müssen, zusammen. Der Staat übernimmt bei der Dezember-Soforthilfe ein Zwölftel des Grundpreises.

Es kann also sein, dass der Soforthilfe-Entlastungsbetrag etwas über oder unter Ihrem errechneten Abschlagsbetrag für Dezember 2022 liegt. Das kann dann zum Beispiel sein, wenn Sie im Oktober neu eingezogen sind. Der Soforthilfe-Entlastungsbetrag wird mit Ihrer nächsten Rechnung (Jahres- oder Schlussrechnung) ausgeglichen.

Sollten wir noch keine Vergleichsdaten für einen Jahresverbrauch von Ihnen haben, setzen wir als Berechnungsgrundlage die Verbrauchsprognose des Netzbetreibers für Ihren Zähler an. Eine Änderung dieser Verbrauchsprognose ist nicht möglich.

In Fällen, in denen Vermieter*innen etwa wegen des Denkmalschutzes nicht oder nur begrenzt sanieren können, sieht das Gesetz eine Kürzung des prozentualen Anteils, den Vermieter*innen zu tragen hätten, um die Hälfte vor.

Wenn öffentlich-rechtliche Vorgaben weder eine energetische Verbesserung des Gebäudes noch eine Verbesserung der Wärme- und Wasserversorgung zulassen, werden die CO2-Kosten nicht aufgeteilt. Vermieter*innen müssen dann den Mieter*innen nachweisen, dass diese Beschränkungen bestehen.

Kurz gesagt: Ab 1. März 2023 wird der Wärmepreis von privaten Haushalten, kleinen und mittleren Unternehmen auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde für bis zu 80 % der Jahresverbrauchsprognose gedeckelt.

Momentan sind die konkreten Umsetzungsmodalitäten in Klärung. Sobald wir mehr zur Umsetzung des geplanten Wärmepreisdeckels mitteilen können, informieren wir Sie auf dieser Seite. Bitte sehen Sie deshalb von Anfragen per E-Mail oder Telefon an unser Kundencenter ab.

Das steckt dahinter: Das Erdgas-Wärme-Preisbremse-Gesetz (EWPBG), auch Wärmepreisbremse, ist neben dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) eine weitere Entlastung durch die Bundesregierung. Das Gesetz trat im Wesentlichen am 24. Dezember 2022 in Kraft und soll voraussichtlich ab 01. März 2023 bis 30. April 2024 gelten.

Der Wärmepreis für private Verbraucher*innen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Wärmeverbrauch unter 1,5 Mio. kWh wird im Jahr auf 9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte. Dieser Preis gilt für eine Verbrauchsmenge von bis zu 80 % der auf September 2022 basierenden Jahresverbrauchsprognose, das heißt vereinfacht für den bisherigen Jahresverbrauch.

Wer mehr als 80 % der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis. Dieser bleibt von den Preisbremsen unberührt. Damit möchte die Bundesregierung Anreize zum Energiesparen setzen.

Im März erhalten Verbraucher*innen die rückwirkenden Entlastungsbeträge für die Monate Januar und Februar 2023 auf Basis der ermittelten Entlastung für März 2023.

Weitere Infos finden Sie auch auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (externe Verlinkung)

Private Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen, die bereits von der Soforthilfe im Dezember profitiert haben, erhalten ab 1. März ein Kontingent in Höhe von 80 % ihres im September 2022 für das Jahr 2023 prognostizierten Jahresverbrauchs zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis. In den Bruttopreisen sind die Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlassten Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer enthalten.  Das heißt, der Preis ist für 80 Prozent des Verbrauchs gedeckelt, und zwar bei 9,5 ct/kWh (brutto). Für Verbräuche oberhalb dieser Kontingente muss jeweils der vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden.

Größere Wärmekund*innen erhalten ein Kontingent in Höhe von 70 % ihres Wärme-Jahresverbrauchs im Jahr 2021 zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 7,5 ct/kWh. Damit Energieanbieter weiterhin einen Anreiz haben, möglichst geringe Energiepreise anzubieten und um Missbrauch vorzubeugen, soll die Bundesregierung bis Mitte März 2023 eine Verordnung vorlegen, nach der der Betrag begrenzt werden kann, um den die mit den Energieversorgern vereinbarten Preise abgesenkt werden. Diese Begrenzung kann auch nur für einzelne Verbrauchergruppen, wie zum Beispiel besonders stromkostenintensive Unternehmen, erfolgen und den Umfang der Entlastung beeinflussen.

Einrichtungen der Kommunen sind – wie alle anderen Letztverbraucher von Wärme auch – von der Wärmepreisbremse umfasst und profitieren daher von den Entlastungen. Sofern die jeweilige Entnahmestelle der Kommune einen jährlichen Verbrauch hat, der nicht mehr als 1,5 Mio. Kilowattstunden pro Jahr beträgt, wird der Bruttoarbeitspreis bei einem Verbrauch in Höhe von 80% der Jahresverbrauchsprognose auf 9,5 ct/kWh gedeckelt. Sofern die jeweilige Entnahmestelle der Kommune einen jährlichen Verbrauch hat, der größer als 1,5 Mio. Kilowattstunden pro Jahr ist, wird der Nettoarbeitspreis bei einem Verbrauch in Höhe von 70% des historischen Verbrauchs im Jahr 2021 auf 7,5 ct/kWh gedeckelt.

Die sogenannte Dezember-Soforthilfe, die mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) (externer Link) umgesetzt wird, stellt eine einmalige Entlastung für den Monat Dezember dar. Hier haben wir Ihnen den Entlastungsbetrag zukommen lassen, wenn wir Ihre Bankverbindung hatten. Anderenfalls wird er mit der Jahresabrechnung verrechnet. Davon profitierten kleine und mittlere Verbraucherinnen und Verbraucher, die im Jahr nicht mehr als 1,5 Mio. kWh leitungsgebundene Wärme verbrauchen, also zum Beispiel Haushalte und viele Handwerksbetriebe.

Die Wärmepreisbremse entlastet grundsätzlich alle Verbraucher*innen von leitungsgebundener Wärme. Die Entlastung erfolgt über die monatlichen Abschläge oder die monatlichen Abrechnungen. Die monatlichen Abschläge sinken entsprechend dem Entlastungsbetrag. Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Gruppen von Verbraucher*innen.

Die erste Gruppe bilden vor allem private Haushalte, Vereine und kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. Kilowattstunden, wobei sich der Verbrauch dabei jeweils auf eine Entnahmestelle bezieht. Nicht relevant für die Einordnung in eine Gruppe ist, in welcher Rechtsform eine Einrichtung oder ein Unternehmen organisiert ist. Abgestellt wird vielmehr darauf, dass die Eigenschaft als Letztverbraucher von leitungsgebundener Wärme vorliegt. Ein Anspruch auf Entlastung besteht dabei für jede Entnahmestelle eines Letztverbrauchers bzw. Kunden. Die Verbraucherinnen und Verbraucher der ersten Gruppe wurden bereits durch die Dezember-Soforthilfe entlastet. Die Preisbremse reduziert die monatlichen Abschläge um einen festen Entlastungsbetrag. Sie greift für die erste Gruppe ab März 2023. Im März erhalten die Verbraucher*innen den dreifachen Betrag der monatlichen Entlastung, um rückwirkend auch eine Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023 zu gewährleisten.

Die zweite Gruppe umfasst Großverbraucher von Wärme, die mehr als 1,5 Mio. Kilowattstunden Wärme im Jahr verbrauchen. Die zweite Gruppe erhält keine Soforthilfe im Dezember 2022, wird aber direkt ab Januar 2023 entlastet. Zugelassene Krankenhäuser werden, unabhängig von ihrem Wärmeverbrauch, der zweiten Gruppe zugeordnet.

Von der Gas- und Wärmepreisbremse profitieren neben diesen Verbrauchergruppen außerdem größere und Großverbraucher. Dazu gehören beispielsweise Industrieunternehmen. Außerdem greift die Preisbremse auch für zugelassene Krankenhäuser.

 

Die Berechnung der Entlastung bei Wärme erfolgt für Privatkund*innen auf Grundlage der Jahresverbrauchsprognose vom September 2022 und damit von Mengen aus Oktober 2021 bis September 2022. Die Verbrauchsprognose wird entweder durch den Energielieferanten oder durch den Netzbetreiber berechnet. Der Prognosewert ist nicht gleichbedeutend mit dem letztjährigen Verbrauch, die Witterung spielt eine entscheidende Rolle. War der letzte Winter warm, ist der letztjährige Verbrauch im Vergleich zu einem durchschnittlichen Verbrauch geringer. Daher wird z.B. eine Witterungsbereinigung zur Ermittlung des Prognosewertes durchgeführt. Auf Basis der Jahresverbrauchsprognose wird der monatliche Entlastungsbetrag errechnet. Dazu werden 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose vom September 2022 ermittelt und mit der Differenz zwischen dem aktuellen Energiepreis und dem Energiepreis aus der Preisbremse multipliziert. Der so ermittelte Betrag wird durch 12 Monate geteilt, um den monatlichen Entlastungsbetrag zu bestimmen. Die Entlastungsbeträge von Januar und Februar werden Ihnen mit dem Märzabschlag oder auf der März-Rechnung gutgeschrieben. Ab April wird Ihr Abschlag oder Ihre Rechnung dann um den monatlichen Entlastungsbetrag gesenkt.

Der genaue Entlastungsbetrag hängt von den Vertragspreisen und dem Verbrauch ab. Siehe zur Verdeutlichung dieser Effekte folgendes Beispiel für eine vierköpfige Familie:

  • Vierköpfige Familie, 100 m² Wohnung
  • Wärmeverbrauch 13.000 kWh im Jahr
  • Wärmepreise zum 01.01.2023:                                      22,16 ct/kWh sowie 48,69 €/Monat


Monatlicher Abschlag ohne Wärmepreisbremse:               345 Euro/Monat
Monatlicher Abschlag mit Wärmepreisbremse:                   235 Euro/Monat
Rückerstattung bei Einsparung von 20 Prozent:                  ca. 570 Euro
Rückerstattung bei Einsparung von 30 Prozent:                  ca. 860 Euro

Erläuterung:
Eine vierköpfige Familie wohnt in einer 100 m² Wohnung und bezieht Fernwärme. Sie hat einen Wärmeverbrauch von 13 000 kWh im Jahr. Ihr Arbeitspreis beträgt 22,16 ct/kWh und der Grundpreis beläuft sich auf 48,69 €/Monat. Ihr monatlicher Abschlag würde ohne die Wärmepreisbremse 345 Euro betragen – mit der Wärmepreisbremse zahlt sie nun monatlich 235 Euro bei gleichbleibendem Verbrauch, denn für 80 % des Verbrauchs zahlt sie 9,5 ct/kWh und für die restlichen 20 % wird der vertragliche Preis von 22,16 ct/kWh fällig. Wenn die Familie im Vergleich zu ihrem im September prognostizierten Verbrauch insgesamt Wärme eingespart hat, bekommt sie auf ihrer Endabrechnung Geld zurück. Bei einer Einsparung von 20 % liegt die Erstattung bei ca. 570 Euro, bei einer Einsparung von 30% wären es sogar ca. 860 Euro.

Hinweis: hierbei handelt es sich um ein vereinfachtes Beispiel mit durchschnittlichen Preisen. Die tatsächlichen Entlastungen fallen individuell anders aus. Wir werden Sie dazu persönlich informieren.

 

Preisbremse Gas & Wärme
Entlastungskontingent

Haushalt, Gewerbe,
Wohnungswirtschaft <1,5 Mio. KWh/a

Industrie > 1,5 Mio kWh/a
 

Entlastungszeitraum

01.01. - 31.12.2023
(Abrechnung ab 01.03.2023)

01.01. - 31.12.2023
 

Preisbremse

12 Ct/kWh für 80% (Gas)
9,5 Ct/kWh für 80% (Wärme)
brutto

7 Ct/kWh für 70% (Gas)
7,54 Ct/kWh für 70% (Wärme)
netto

 

Aktuell müssen Sie nichts tun. Sobald wir mehr zur Umsetzung der geplanten Wärmepreisbremse wissen, informieren wir Sie auf dieser Seite.

Wenn Sie aktuell einen Versorgungsvertrag mit uns abgeschlossen haben, werden wir Sie bis spätestens zum 1. März 2023 hinsichtlich ihrer Entlastung informieren.

Sollten Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen, das zentral mit Wärme versorgt wird, erhält die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bzw. die oder der Vermietende als Letztverbrauchende oder Wärmekund*in die beschriebene Mitteilung von uns. Vermieter*innen sind dann ihrerseits verpflichtet, den Mieter*innen den Ursprung, die Höhe und die Laufzeit der Entlastung mitzuteilen. Der oder die Vermietende informiert zugleich darüber, dass sie oder er die Entlastung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung anteilig an die Mieter*innen weiterreichen wird. In den Ausnahmefällen, in denen der oder die Vermietende zu einer Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung verpflichtet ist, teilt er oder sie zugleich die Anpassung und den geänderten Vorauszahlungsbetrag mit.

Das Entlastungskontingent in kWh bleibt für 2023 gleich. Wenn Sie Energie einsparen, sinkt damit auch Ihr zu zahlender Betrag, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs subventioniert wird. Für jede Kilowattstunde Wärme über diesen Anteil hinaus muss der Preis aus dem Versorgungsvertrag gezahlt werden. Alle von hohen Energiepreisen betroffenen Haushalte und Unternehmen bekommen einen „gesicherten Entlastungsbetrag“. Wer zusätzlich Energie spart, profitiert umso mehr. Denn jede eingesparte Kilowattstunde spart den vollen, mit dem Versorger vereinbarten Preis ein und jede mehr verbrauchte Kilowattstunde wird mit dem vollen, mit dem Versorger vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.

Wir haben Ihnen die Mehrwertsteuersenkung zum 1. Oktober 2022 direkt in den Rechnungen weitergegeben.

Die Abschläge ab Januar 2023 werden mit 7 % Umsatzsteuer berechnet. Zum 1. Oktober 2022 wurde die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) auf Gas von 19 auf 7 % gesenkt, um Bürger*innen zu entlasten. Diese Entlastung gilt voraussichtlich bis Ende März 2024.

 

Als Wasserversorgungsunternehmen liefern die swa das Trinkwasser bis zum Zähler der Hausanschlüsse. Für die Hausinstallationen (Rohrleitungen, Einbauten, Armaturen, Wasserhähne etc.) und deren gesundheitliche und technische Eignung zum Transport von Trinkwasser sind die Haus- und Wohnungseigentümer verantwortlich.

Die Ladekarte wir Ihnen nach erfolgreicher Anmeldung auf unserer Website per Post zugeschickt. In einem zweiten Schreiben bekommen Sie die PIN zum Aktivieren Ihrer Ladekarte.

Eine Stornierung ist fünf Minuten nach der Buchung kostenlos oder im Falle eine Vorausbuchung 30 Minuten bevor das Fahrzeug eintrifft. Im Falle einer nicht kostenlosen Stornierung fällt maximal die Höhe des Fahrpreis an. Bei einem No-Show muss der Fahrpreis entrichtet werden. Weitere Informationen dazu gibt es in den Beförderungsbedingungen.

Sie finden die genaue Berechnung im Rahmen der nächsten Rechnung (Jahres- oder Schlussrechnung).

Kurz gesagt: Im Dezember 2022 als schnelle Soforthilfe. Der Staat übernimmt Ihre Abschlagszahlung für Dezember 2022, wir setzen diese für Sie auf 0 Euro.

Sollte die Dezember-Soforthilfe mit der nächsten Rechnung erfolgen, wird gleich der genaue Entlastungsbetrag errechnet.

Unser Tipp: Alle Einzelheiten zu Ihrem Abschlagsplan und der Zahlungsweise, die Sie gewählt haben, finden Sie online im Kundenbereich unter „Mein Konto“. Falls Sie das Portal noch nicht nutzen: Es dauert nur wenige Minuten, sich zu registrieren und vollen Zugriff auf Ihre Daten zu erhalten.

Falls Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen Sie nichts weiter tun. Der Abschlag wird im Dezember 2022 nicht von Ihrem Konto abgebucht, da wir Ihren Abschlag auf 0 setzen.

Achtung: Wir berechnen in Ihrer nächsten Gasrechnung individuell, wie hoch Ihre tatsächliche Soforthilfe ist. Sie beträgt nämlich nicht Ihren eigentlichen Dezember-Abschlag, sondern 1/12 Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs. Somit wird in Ihrer nächsten Rechnung (Jahres- oder Schlussrechnung)  nochmal gegengerechnet, ob bei der Dezember-Soforthilfe zu viel oder zu wenig an Sie bezahlt wurde. Der Soforthilfe-Entlastungsbetrag wird  dort ausgeglichen.

Wenn Sie Ihre Abschläge einzeln überweisen, müssen Sie dies im Dezember nicht tun. Bitte beachten Sie, dass Sie nur den Gasabschlag nicht überweisen. Dezemberabschläge für zum Beispiel Strom und Wasser müssen entsprechend ihrer Höhe gezahlt werden. Sollten Sie uns irrtümlich doch Ihren Gasabschlag für den Zeitraum zahlen, werden wir das für Sie in der nächsten Rechnung gutschreiben. Es geht Ihnen kein Geld verloren. Leider können wir Ihnen aktuell zu viel gezahlte Beträge nicht zurück überweisen.

Achtung: Wir berechnen in Ihrer nächsten Gasrechnung individuell, wie hoch Ihre tatsächliche Soforthilfe ist. Sie beträgt nämlich nicht Ihren eigentlichen Dezember-Abschlag, sondern 1/12 Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs. Somit wird in Ihrer nächsten Rechnung (Jahres- oder Schlussrechnung)  nochmal gegengerechnet, ob bei der Dezember-Soforthilfe zu viel oder zu wenig an Sie bezahlt wurde. Der Soforthilfe-Entlastungsbetrag wird  dort ausgeglichen.

Sie können Ihren Auftrag für den Dezemberabschlag aussetzen. Bitte setzen Sie sich dazu aktiv mit Ihrer Bank in Verbindung. Dabei ist zu beachten, dass Sie den Dauerauftrag nicht vollständig löschen, sondern nur den Dezember-Termin aussetzen. Sollten Sie die Überweisung per Dauerauftrag nicht rechtzeitig gestoppt haben, wird der Betrag in der nächsten Jahresabrechnung gutgeschrieben. Es geht Ihnen kein Geld verloren. Leider können wir Ihnen aktuell zu viel gezahlte Beträge nicht zurück überweisen.

Bitte beachten Sie, dass Sie nur den Gasabschlag nicht überweisen. Dezemberabschläge für zum Beispiel Strom und Wasser müssen entsprechend ihrer Höher gezahlt werden.

Achtung: Wir berechnen in Ihrer nächsten Gasrechnung individuell, wie hoch Ihre tatsächliche Soforthilfe ist. Sie beträgt nämlich nicht Ihren eigentlichen Dezember-Abschlag, sondern 1/12 Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs. Somit wird in Ihrer nächsten Rechnung (Jahres- oder Schlussrechnung)  nochmal gegengerechnet, ob bei der Dezember-Soforthilfe zu viel oder zu wenig an Sie bezahlt wurde. Der Soforthilfe-Entlastungsbetrag wird  dort ausgeglichen.

Sollten Sie keinen Abschlag im Dezember 2022 haben (zum Beispiel bei Zwei-Monatsabschlägen oder Jahresendabrechnungen), wird die aktuell geplante Einmalzahlung für Gaskund*innen im Dezember nachträglich, zum Beispiel in der nächsten Jahresrechnung, umgesetzt. Sollten Sie keinen Gas-Abschlag im Dezember 2022 haben, aber einen im Januar 2023, wird der Januarabschlag auf 0 Euro gesetzt.

Milchig trübes Wasser kann in der Hausinstallation auftreten. Es handelt sich um Luft, die in das Trinkwasser eingetragen wird. Dies kann z. B. bei Strahlreglern (Perlatoren) auftreten. Die Luft entweicht nach kurzer Zeit und das Wasser ist wieder klar.

Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP Sondervermögens für das Jahr 2023 und über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme.

Darin enthalten Artikel 3 Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher*innen von leitungsgebundenem Erdgas und Kund*innen von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG).

Sie können Ihre Ladekarte jederzeit selbst über das Kundenportal deaktivieren. Anschließend bestellen Sie einfach eine neue Karte zu den aktuellen Konditionen über das Kundenportal.

Eine Fahrt mit dem swaxi kostet mindestens so viel wie ein Einzelfahrschein im ÖPNV (3,80 € pro Fahrt und Fahrgast). Der Preis berechnet sich wie folgt: Ist die gewählte swaxi-Strecke genauso schnell mit dem vorhandenen ÖPNV zurückzulegen, z. B. wenn die Strecke parallel zu einer Straßenbahnlinie verläuft, wird die Fahrt automatisch teurer. Der entsprechende Fahrpreis wird vor der Buchung angezeigt und verändert sich nicht während der Fahrt. Unser Ziel ist es, den Augsburger Nahverkehr nachhaltig und effizient zu ergänzen.

Ja. Mieter*innen erhalten die Soforthilfe mit der Betriebskostenabrechnung für 2022. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird die Soforthilfe an die Wohnungseigentümer*innen mit der Jahresabrechnung für 2022 weitergegeben. Vermieter*innen sind verpflichtet, die Mieter*innen bereits im Dezember über die geschätzte Höhe der Gutschrift zu informieren. In der Jahresabrechnung für 2022 wird dann der individuelle Betrag ausgewiesen.

Die aktuelle Preisanpassung gilt ab 1. Januar 2023.

Die Preisanpassung ist individuell. Sie hängt beispielsweise vom jeweiligen Tarif und dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Über die genaue Höhe Ihrer Preisanpassung werden Sie schriftlich von uns informiert. Der Grundpreis wird bei keinem Tarif angepasst. Die geplanten Entlastungen der Bundesregierung (Gaspreisdeckel, Einmalzahlung für Gasverbraucher*innen im Dezember) sind noch nicht bei der aktuellen Preisanpassung eingerechnet.

Die swa kaufen Gas langfristig im Voraus ein. Durch diese Beschaffungsstrategie können zwischenzeitige Preisspitzen abgemildert werden und Sie als Kund*in profitieren von einem Durchschnittspreis. Im Gegenzug bedeutet dies aber auch, wenn kurzfristig die Preise im Einkauf fallen, dieser positive Effekt erst mit einer zeitlichen Verzögerung bei Ihnen als Kund*in ankommt.

Die swa senken den Gaspreis in der Grundversorgung (Tarif swa Gas Basis) zum 1. Juli um rund 19 Prozent. Für Stromtarife ist ebenfalls eine Preissenkung in den kommenden Monaten geplant. Ab Mitte Juni werden die swa außerdem günstige Strom- und Gastarife teilweise unterhalb der Preisbremsen für Neu- und Bestandskunden anbieten.

Unsere App ermittelt dir vor Fahrtbeginn auf Grundlage deiner Strecke, der Uhrzeit und des aktuellen ÖPNV-Angebots deinen letztendlichen Fahrtpreis. Dieser wird dir vor der Buchung in der App angezeigt. Erst bei Annahme der Fahrt wird die Bezahlung fällig. Abgerechnet wird direkt über deine in der App hinterlegte Zahlungsmethode (SEPA, PayPal oder Kreditkarte). Bei der Nutzung von PayPal wird deine Bezahlung zunächst autorisiert und erst nach der Fahrt abgebucht. Eine Barzahlung ist nicht möglich.

Solltest du Fragen rund um das Thema Ridesharing bzw. dem swaxi haben, kannst du dich umfangreich auf unserer swaxi Website informieren. Gerne kannst du auch unseren Kundenservice schriftlich unter kundenservice(at)sw-augsburg.de oder telefonisch unter 0821/6500-5888 kontaktieren.

Solltest du etwas im swaxi vergessen haben, geben unsere Fahrer*innen den Gegenstand umgehend im swa Fundbüro ab. Am besten fragst du direkt bei unserem Fundbüro unter der Telefonnummer 0821/6500-5888 nach.

Wir freuen uns jederzeit sehr über Feedback und Verbesserungsvorschläge per Mail an kundenservice(at)sw-augsburg.de.

Das Deutschlandticket gilt nur in der 2. Klasse. Ein Übergang in die 1. Klasse ist nach den Tarifen der jeweiligen Tarifgeber möglich. Diese Regelungen sind in Bezug auf die Tarifangebote (Einzel- Tages-, Monatstickets oder Abos) und Preis sehr unterschiedlich. Daher wird eine bundesweite Vereinheitlichung angestrebt. Diese soll spätestens bis zum 1. Januar 2024 umgesetzt werden.

Das D-Ticket ist ein Abo, das sich automatisch verlängert, wenn es nicht gekündigt wird. Die Kündigung ist monatlich möglich, jeweils bis zum Zehnten des Monats zum Ende des Monats. Das Deutschlandticket gilt im Falle einer Kündigung bis Betriebsschluss nach dem Ende des letzten Tages dieses Kalendermonats, längstens jedoch bis 3.00 Uhr des Folgetags.

Wenn Sie Ihr D-Ticket online nach dem Zehnten eines Monats kaufen, verlängert es sich automatisch für die Folgemonate.

  • Einmaliger Entlastungsbetrag
  • Bemessungsgrundlagen zum Stichtag 1. Dezember 2022

Eine Übersicht über Ihre Ladevorgänge können Sie jederzeit über das Kundenportal unter "Ladevorgänge" einsehen.

Um das swaxi nutzen zu können, müssen diverse Punkte eingehalten werden. Welche das sind, kannst du unseren Beförderungsbedingungen entnehmen.

Kurz gesagt: Ab 1. März 2023 wird der Strompreis, rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar, auf 40 Cent brutto pro Kilowattstunde gedeckelt. Dieser gedeckelte, niedrigere Preis gilt für ein kWh-Kontingent von 80 Prozent des letzten prognostizierten Jahresverbrauchs.

Das steckt dahinter: Die Strompreisbremse (auch Strompreisdeckel) ist eine weitere Entlastung durch die Bundesregierung. Die Strompreisbremse gilt ab 1. März 2023 bis voraussichtlich 30. April 2024 und deckelt den Strompreis für private Verbraucher*innen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Stromverbrauch unter 30.000 kWh im Jahr auf 40 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh). Dieser Preis gilt für 80 % Prozent der uns aktuell vorliegenden Jahresverbrauchsprognose. Achtung: bei Gas gelten andere Regelungen. Für Strom, der darüber hinaus verbraucht wird, zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Preis. Die Entlastungsbeträge von Januar und Februar werden Ihnen mit den ab März folgenden Abschlägen mit gutgeschrieben. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin!

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es wegen des hohen Anfrageaufkommens derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. 

Weitere Infos finden Sie auch auf der
Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (externe Verlinkung)

 

Beim Tarif swa Gas Regenio werden CO2-Emissionen durch Zertifikate kompensiert. Mit swa Gas Regenio neutralisieren Sie Ihre CO2-Emission aus der Erdgasverbrennung zu 100 Prozent. Das Gas kaufen wir am regulären Markt ein. Demnach sind auch die Gaspreise im Regenio-Tarif von den aktuellen Entwicklungen betroffen.

Die swa kaufen Emissionsminderungszertifikate mit anerkannten Qualitätsstandards von Klimaschutzprojekten. Damit ist sicher, dass bei den ausgewählten Projekten tatsächlich COeingespart wird. Die Zertifizierung wird vom TÜV NORD geprüft. Für das Klima bedeutet das: CO2-Emission = 0 Tonnen.

Nein, es werden keine Tarife erhöht, bei denen eine Preisgarantie besteht. Die Garantie besteht auf besondere Verträge 12, 24 oder 36 Monate. Nach Ablauf dieser vertraglich festgelegten Laufzeiten ist eine Anpassung möglich.

Sie können Ihr Deutschlandticket ganz bequem in unserem swa Kundenportal Login | swa (sw-augsburg.de) kündigen. Nach dem Login in unserem swa Kundenportal können Sie unter dem Reiter "Verträge" Ihren Vertrag verwalten. Klicken Sie nun auf den Button "Ticketdetails anzeigen" und wählen Sie das Kündigungsdatum aus. Abschließend bestätigen Sie Ihren Kündigungswunsch mit Klick auf "Abo Kündigen". 

Bitte beachten Sie, dass die Kündigung jeweils spätestens bis zum Zehnten des Monats zum Ende des Monats erfolgen muss. Das Deutschlandticket gilt im Falle einer Kündigung bis Betriebsschluss nach dem Ende des letzten Tages dieses Kalendermonats, längstens jedoch bis 3.00 Uhr des Folgetags.

Wenn Sie Ihr D-Ticket online nach dem Zehnten eines Monats kaufen, verlängert es sich automatisch für die Folgemonate.

Der Arbeitspreis, auch Verbrauchspreis genannt, wird entsprechend Ihres tatsächlichen Verbrauchs bestimmt und wird nach genutzter Kilowattstunde abgerechnet. Der Grundpreis deckt die Grundkosten ab und ist unabhängig vom Verbrauch; er schließt Aufwendungen für Leitungsbereitstellung, Abrechnung, Messstellenbetrieb etc. ein.

Ihre Rechnung kann jederzeit über das Kundenportal unter "Rechnungen" eingesehen werden.

Private Haushalte und kleinere Gewerbekunden zahlen ab dem 01. März 2023, für ein kWh-Kontingent in Höhe von 70 Prozent oder 80 Prozent des jeweils aktuell vom Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauchs:  

  • Strom bei einem Verbrauch von kleiner gleich 30.000 kWh pro Jahr: 40 Cent brutto* pro Kilowattstunde (kWh) 
  • Strom bei einem Verbrauch von größer 30.000 kWh pro Jahr: 13 Cent netto** pro Kilowattstunde (kWh) 

* In den Bruttopreisen sind die Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlassten Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer enthalten.  
** Zu dem Nettopreis werden noch alle Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlassten Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer aufgeschlagen werden.

Kurz gesagt: Ab dem 1. März 2023 wird, rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar, der Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde für bis zu 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose gedeckelt werden.

Das steckt dahinter: Die Gaspreisebremse (auch Gaspreisdeckel) ist eine weitere Entlastung durch die Bundesregierung. Die Gaspreisbremse soll voraussichtlich ab 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023 gelten und den Gaspreis für private Verbraucher*innen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh im Jahr auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh) deckeln. Dieser Preis gilt für 80 Prozent der Verbrauchsmenge (kWh-Kontingent) des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für Gas. Achtung: Bei Strom gelten andere Regelungen. Für Gas, das darüber hinaus verbraucht wird, zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Preis. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin!

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es wegen des hohen Anfrageaufkommens in unseren Kundencentern derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.

Weitere Informationen  zum Wärmepreisdeckel für Fernwärmekund*innen

Weitere Infos finden Sie auch auf der Website der Bundesregierung (externer Link).

Private Haushalte und kleinere Gewerbekund*innen (Verbrauch kleiner als 1,5 Mio. Kilowattstunden pro Jahr) zahlen ab dem 1. März 2023 für 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten oder gemessenen Jahresverbrauchs einen maximalen Arbeitspreis, der wie folgt festgelegt wird: 

  • Gas: 12 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh) 

In den Bruttopreisen sind die Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlassten Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer enthalten. Für Großverbraucher (Verbrauch größer als 1,5 Mio. Kilowattstunden) gelten andere Regelungen. Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten für Großkunden.

Die sogenannte Dezember-Soforthilfe, die mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) (externer Link) umgesetzt wird, stellt eine einmalige Entlastung für den Monat Dezember dar. Hier entfiel zunächst der Dezember-Abschlag komplett. Davon profitierten kleine und mittlere Verbraucherinnen und Verbraucher, die bei Gas nach einem Standardlastprofil (SLP) abgerechnet werden oder die im Jahr nicht mehr als 1,5 Mio. kWh leitungsgebundenes Gas oder Wärme verbrauchen, also zum Beispiel Haushalte und viele Handwerksbetriebe. Von der Gas- und Wärmepreisbremse profitieren neben diesen Verbrauchergruppen außerdem größere und Großverbraucher. Sie werden bei Gas mit registrierender Leistungsmessung (RLM) abgerechnet und verbrauchen mehr als 1,5 Mio. kWh Gas oder Wärme im Jahr. Dazu gehören beispielsweise Industrieunternehmen. Außerdem greift die Preisbremse auch für zugelassene Krankenhäuser.

Die Berechnung der Entlastung bei Gas erfolgt für Privatkund*innen zumeist auf Grundlage der Jahresverbrauchsprognose vom September 2022 und damit von Mengen aus 2021 bis September 2022. Die Verbrauchsprognose wird entweder durch den Energielieferanten oder durch den Netzbetreiber berechnet. Der Prognosewert ist nicht gleichbedeutend mit dem letztjährigen Verbrauch. Bei Wärme und Gas spielt die Witterung eine entscheidende Rolle. War der letzte Winter warm, ist der letztjährige Verbrauch im Vergleich zu einem durchschnittlichen Verbrauch geringer. Daher wird z.B. eine Witterungsbereinigung zur Ermittlung des Prognosewertes durchgeführt. Auf Basis der Jahresverbrauchsprognose wird der monatliche Entlastungsbetrag errechnet. Dazu werden 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose vom September 2022 ermittelt und mit der Differenz zwischen dem aktuellen Energiepreis und dem Energiepreis aus der Preisbremse multipliziert. Der so ermittelte Betrag wird durch 12 Monate geteilt, um den monatlichen Entlastungsbetrag zu bestimmen. Die Entlastungsbeträge von Januar und Februar werden Ihnen mit dem Märzabschlag gutgeschrieben. Ab April wird Ihr Abschlag dann um den monatlichen Entlastungsbetrag gesenkt.

Rechenbeispiel für Gas:

Eine vierköpfige Familie, die auf 100 Quadratmetern wohnt, verbraucht im Jahr durchschnittlich etwa 15.000 kWh – das entspricht 1.250 kWh im Monat. Vor Beginn der Gaspreiskrise lagen die Kosten für eine Kilowattstunde Gas bei knapp 6 Cent. Daraus ergaben sich monatliche Gaskosten von 75 Euro.

Rechnung mit dem Gaspreis vor der Krise: 15.000 kWh/12 Monate x 0,06 €/kWh = 75 €/Monat

Mittlerweile bezahlen Verbraucher*innen etwa 22 Cent pro Kilowattstunde Gas. Zwischenzeitlich betrug der durchschnittliche Gaspreis sogar mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde. Für unsere Beispielrechnung gehen wir von Gaskosten in Höhe von 22 Cent pro Kilowattstunde aus.

Rechnung mit einem Gaspreis von 22 Cent pro kWh: 1.250 kWh x 0,22 €/kWh = 275 €/Monat

Ohne die Gaspreisbremse betrügen die monatlichen Gaskosten so 275 Euro. Die Mehrkosten für den Familienhaushalt lägen bei 200 Euro pro Monat.

Durch die Gaspreisbremse müssen Endkund*innen nur für den Anteil ihres Verbrauchs die vollen 22 Cent pro Kilowattstunde bezahlen, der über 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauchs hinausgeht. Für den Rest (also die 80 Prozent) fällt der gedeckelte Preis von 12 Cent an. Zur Vereinfachung gehen wir davon aus, dass der Gasverbrauch der Familie der September-Prognose entspricht. Die monatlichen Gaskosten betragen in diesem Fall 175 Euro.

Rechnung mit Gaspreisbremse: 1.250 kWh x 0,8 x 0,12 €/kWh + 1.250 kWh x 0,2 x 0,22 €/kWh = 175 €/Monat

Durch die Gaspreisbremse spart die Familie in dieser beispielhaften Rechnungen 100 Euro pro Monat. Der Grundpreis findet bei den Beispielrechnungen keine Beachtung.

Wichtig: Die Entlastung wird immer monatlich berechnet. Es gilt der Peis, der am 1. eines Monats gilt. Daraus wird dann der Entlastungsbetrag errechnet.

Sie müssen nichts tun. Der Entlastungsbetrag durch die Preisbremsen wird durch die Stadtwerke automatisch in Ihrem Abschlagsplan berücksichtigt.

Wenn Sie Energie einsparen, sinkt auch Ihr zu zahlender Betrag. Denn das Entlastungskontingent in kWh bleibt für 2023 gleich.

Die Gasbeschaffungsumlage war ursprünglich zum 1. Oktober 2022 geplant, wurde aber nicht umgesetzt. Somit hat diese Umlage keine Auswirkungen auf den Gaspreis.

Mit der staatlichen Gasspeicherumlage soll sichergestellt werden, dass die Gasspeicher befüllt werden. Die ab dem 1. Oktober 2022 gültige Gasspeicherumlage beträgt 0,059 Ct/kWh. Die Stadtwerke geben die Gasspeicherumlage direkt weiter und profitieren somit nicht davon.

Hintergrund der Erhebung der Umlage ist das novellierte Energiewirtschaftsgesetz, das Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen vorsieht.

Wir haben Ihnen die Mehrwertsteuersenkung zum 1. Oktober 2022 direkt in den Rechnungen weitergegeben.

Die Abschläge ab Januar 2023 werden mit 7 % Umsatzsteuer berechnet. Zum 1. Oktober 2022 wurde die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) auf Gas von 19 auf 7 % gesenkt, um Bürger*innen zu entlasten. Diese Entlastung gilt voraussichtlich bis Ende März 2024.

Wir arbeiten weiterhin mit Hochdruck daran, die Preisbremsen für die Vielzahl an Tarifen umzusetzen. Allerdings verzögert sich die Neuberechnung der Abschläge in einigen Tarifen und die möglicherweise noch ausstehende Rechnung. Bis zur Zusendung Ihres neuen Abschlagsplans müssen Sie nichts unternehmen. Ihnen wird bis dahin auch kein Abschlag abgebucht bzw. Sie müssen auch nichts überweisen. Wir entschuldigen uns für die Verzögerung und danken für Ihr Verständnis.

Wichtig für Sie: Bitte bilden Sie Rücklagen, weil die Abschläge, die ab März nicht eingezogen oder überwiesen wurden, nach Zustellung des neuen Abschlagsplans auf einmal fällig werden.

Wichtig: Ihnen geht kein Geld verloren. Wir buchen die geleistete Zahlung zu Ihrem Kundenkonto und verrechnen den Betrag bei Ihrer nächsten Rechnung.

Ja, die Abschläge werden automatisch angepasst. Wir werden die Entlastungen durch die Preisbremsen in Ihren neuen Abschlagsplan berücksichtigen. Über die neuen Abschläge informieren wir Sie in einem individuellen Anschreiben.

Ihre aktuellen Abschläge finden Sie im swa Kundenportal. Sobald die Preisbremsen in unseren Systemen fehlerfrei integriert sind, informieren wir Sie in einem Schreiben über Ihren neuen Abschlagsplan. Bis dahin müssen Sie keinen Abschlag zahlen.

Der Abschlag wird individuell für alle Kund*innen berechnet. Je nachdem, welchen Tarif Sie haben, wann Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben oder wie hoch Ihr Verbrauch oder die Anzahl der noch offenen Abschläge ist, unterscheidet sich der Abschlag.

Eine Ratenzahlung ist nur auf die Jahresverbrauchsabrechnung möglich. Auf Abschläge sowie die Schlussabrechnung bei Lieferantenwechsel können keine Ratenvereinbarungen gegeben werden.

Der Abschlag kann gestundet werden, bis die Kund*innen ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen können. Alternativ kann auch eine weiterführende Beratung angeboten werden. Ein Entgegenkommen in Bezug auf den Betrag ist nicht möglich. Bei Zahlungsschwierigkeiten gibt es diverse Anlaufstellen, wie z.B. verschiedene Träger der Sozialhilfe, zum Beispiel den SKM und bei der Stadt Augsburg.

Ja, die Preisanpassungen sind rechtens. Bei der Grundversorgung halten die swa sich an die Vorgaben der Grundversorgungsverordnung und bei den Produkten an die AGBs.

Die Berechnung der Entlastung erfolgt für Privatkunden zumeist auf Grundlage der letzten bekannten Jahresverbrauchsprognose. Die Verbrauchsprognose wird entweder durch den Energielieferanten oder durch den Netzbetreiber berechnet.

Rechenbeispiel für Strom:

Prognostizierter Jahresverbrauch:             4.500 kWh pro Jahr
Arbeitspreis beispielhafter Strom-Tarif:              53 Cent brutto pro kWh
Arbeitspreis-Deckel (Bremse):                       40 Cent brutto pro kWh

Rechnung: 4.500 kWh x 0,8 x 0,13 €/kWh = 468 €/Jahr (rund 39 € Entlastung pro Monat)

Erläuterung:

Eine vierköpfige Familie mit einem Stromverbrauch von 4.500 kWh im Jahr (375 kWh/pro Monat) würde rund 199 Euro (ohne Preisbremse) pro Monat zahlen. Mit gleichbleibendem Verbrauch und Preisbremse zahlen sie 160 Euro pro Monat, also 39 Euro weniger.

Denn für bis zu 80 Prozent des Verbrauchs zahlt sie nur 40 ct/kWh, für 20 Prozent zahlt sie 53 ct/kWh.

In der aktuellen Situation ist es leider nicht möglich, einen günstigeren Tarif anzubieten. Wenn sich die Lage am Markt entspannt, wird es wieder Alternativen geben.

Nach Ende der Erstvertragslaufzeit und danach können Kund*innen entsprechend der AGB-Regelung kündigen. Der Kündigungszeitpunkt ist entweder monatlich oder jährlich. Der Kündigungszeitpunkt kann auch aus der Rechnung entnommen werden.

Es ist nicht möglich, der Preisanpassung zu widersprechen, allerdings gibt es die Option des Sonderkündigungsrechts:

Im Tarif Grundversorgung:

Kund*innen können den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Änderungen der allgemeinen Preise werden nicht wirksam, wenn bei der Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachgewiesen wird.

In einem anderen Produkt:

Wer mit dieser Preisanpassung nicht einverstanden ist, kann seinen Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Der Wechsel des Versorgers ist weiterhin uneingeschränkt möglich und beeinflusst nicht, ob Sie entlastet werden und ob weiterhin ein gedeckelter Bruttoarbeitspreis gilt, z.B. 12 Cent pro kWh (Gas) für 80% der Jahresverbrauchsprognose aus September 2022.

Aufgrund der aktuellen Marktlage ist es unumgänglich, dass die Preise für Gas angepasst werden. Auch wenn der individuelle Verbrauch gleichbleibt, müssen die Abschläge daher erhöht werden. Andernfalls kann es in der Schlussabrechnung zu einer höheren Nachzahlung kommen.

Sie müssen nichts tun. Der Entlastungsbetrag durch die Preisbremsen wird durch die Stadtwerke automatisch in Ihrem Abschlagsplan berücksichtigt.

Hier finden Sie wertvolle Tipps, wie Energie gespart werden kann. Die swa bieten zudem eine Energieberatung an. Kund*innen erhalten hierbei eine individuelle Hilfestellung zum Energiesparen. Die Energieberatung ist für swa Kund*innen kostenlos. Die Telefonnummer lautet 0821 6500-8145.

Ab sofort ist das Deutschlandticket erhältlich. Sie haben von uns ein Schreiben erhalten, in dem wir Ihnen erläutert haben, was zu tun ist. Sie können Ihr bestehendes swa Mobil-Abo bequem und einfach über Ihre swa Mobil-App oder im swa Kundenportal in ein Deutschlandticket umwandeln. Anschließend erhalten Sie ab dem Einführungszeitpunkt das Deutschlandticket anstelle Ihres derzeitigen Abonnements. Ihre derzeitige Abo-Karte müssen Sie allerdings im Gegenzug in den Kundencentern am Hohen Weg oder Königsplatz zurückgeben. Bitte werfen Sie Ihre alte Abo-Karte dort in die vorgesehenen Rückgabeboxen ein.

Bitte beachten Sie, dass aktuell folgende Abos ins Deutschlandticket umwandelbar sind: Schülerticket, swa Mobil-Abo, swa Mobil-Abo 9 Uhr,  swa Mobil-Abo Premium (ohne Übertragbarkeit und Mitnahme), Firmen-Abo, Firmen-Abo Premium (ohne Übertragbarkeit und Mitnahme)
Weitere Infos

Beim Wechsel auf Online-Rechnung bekommen Kund*innen eine einmalige Gutschrift von 10 Euro brutto. Die 10 Euro werden auf die Jahresrechnung gutgeschrieben. Umstellen können Sie unter www.swa.to/rechnung.

Wenn Sie Energie einsparen, sinkt auch Ihr zu zahlender Betrag. Denn das Entlastungskontingent in kWh bleibt für 2023 gleich. 

Für die Fernwärme ist das Verfahren bei den swa folgendermaßen:

  1. Wir stellen Ihnen im Dezember regulär eine Rechnung über Ihren Fernwärmeabschlag oder -verbrauch (Monatsrechnung).
  2. Sie bezahlen wie gewohnt Ihren Abschlag/ Rechnung, entweder per Lastschriftverfahren oder per Überweisung.
  3. Wir informieren Sie über Ihre individuelle Gutschrift und lassen Ihnen diese Gutschrift zukommen. Dafür brauchen wir Ihre Kontaktdaten sowie Ihre Bankverbindung.  Hierfür senden wir Ihnen ab Mitte November ein Formular zu.

Umwandelbar sind folgende Abos:

  • Schülerticket
  • Mobil-Abo 9 Uhr
  • Mobil-Abo
  • Mobil-Abo Premium (ohne Übertragbarkeit und Mitnahme)
  • Firmen-Abo
  • Firmen-Abo Premium (ohne Übertragbarkeit und Mitnahme)

In Klärung:

  • 365€-Ticket für Schüler

Welche Abos sind momentan nicht umwandelbar:

  • Führerschein gegen Jahresabo: Es handelt sich hier um ein kostenfreies Angebot der Stadt Augsburg und den swa, daher bieten wir aktuell keine Umwandlung an.
  • Mobil-Abo für Bürger*innen mit Wohnsitz in Gersthofen: Bitte informieren Sie sich im Bürgerservicezentrum in Gersthofen
  • Mobil-Abo und Mobil-Abo Premium von Mobil-Flat Kund*innen: werden in Kürze direkt angeschrieben
  • Kostenfreier Schulweg: Es handelt sich hier um ein kostenfreies Angebot der Stadt Augsburg/Schulamt für Schüler*innen, daher ist eine Umwandlung nicht möglich.

Tatsächlich ist der Energiegehalt pro Kubikmeter seit dem Umstieg auf andere Gas-Versorgungsquellen gestiegen. Der Brennwert ist von durchschnittlich 11,2 auf 11,5 kWh/m2 gestiegen. Übrigens: Auch Flüssiggas (das ist nicht nur verflüssigtes Erdgas, sondern auch z. B. Propan) treibt den Brennwert hoch. Allerdings verändert das nichts am Gaspreis, denn hier wird nach verbrauchten Kilowattstunden (kWh) abgerechnet.

Nicht, wenn Sie bereits Abokund*in bei uns sind. Dann müssen Sie es lediglich umstellen. Sie können Ihr bestehendes swa Mobil-Abo mit einigen wenigen Klicks im neuen swa Kundenportal ins Deutschlandticket umwandeln. Bei einer Kündigung müssten Sie stattdessen einen Neuantrag für das Deutschlandticket stellen. Wenn Sie gar nichts tun, läuft Ihr derzeitiges Abo weiter. Sollten Sie bisher ein Abo von einem anderen Verkehrsunternehmen beziehen, so müssen Sie dies kündigen, wenn Sie ein Deutschlandticket bei uns bestellen.

Fast! Sie können als Kunde im Klassik- oder ÖPNV-Tarif zum Hauptvertrag weitere vergünstigte Zusatzverträge abschließen. Ab der dritten Karte im Haushalt entfallen hierfür die Aufnahme- und Grundgebühr. Die einzige Bedingung ist in diesem Fall die gleiche Meldeadresse. Die monatliche Abrechnung erfolgt dann gesammelt über den Hauptvertrag. Hierbei werden die anfallenden Kosten klar ersichtlich auf die einzelnen Nutzenden aufgeschlüsselt. 

Dass unser Gas mittlerweile etwas energieeffizienter ist, liegt daran, dass mehr so genanntes Mischgas im europäischen bzw. deutschen Transportnetz befördert wird. Dieses Mischgas besteht aus einem etwas größeren Anteil höherwertiger Kohlenwasserstoffe, wie zum Beispiel Butan oder Propan.

Für Jobtickets gibt es eigene Deutschlandticket-Konditionen, über die der Augsburger Verkehrsverbund (AVV) die Unternehmen, die das Jobticket anbieten, informieren wird. Ob Ihnen Ihr Unternehmen den Bezug eines Deutschlandticket als Jobticket ermöglicht, können Sie direkt bei Ihrer Arbeitsstelle erfragen.

Wer bei der Augsburger Verkehrsgesellschaft (avg) sein Firmenabo bezieht, kann dieses seit1. Mai in ein Deutschlandticket umwandeln. Wir sind dazu in Abstimmung mit den Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden dazu informieren sollten. Die jeweiligen Unternehmen werden von der avg dazu per Anschreiben informiert.

Sie sind selbst Arbeitgeber*in und möchten Ihren Mitarbeitenden das Deutschlandticket als Jobticket anbieten? Wenden Sie sich bitte per E-Mail an jobticket(at)sw-augsburg.de.

Eigentlich ist das Gas, das heutzutage an Kund*innen geliefert wird, nahezu geruchslos. Es gibt aber eine Vorschrift, die die Odorierung, also die Anreicherung mit einem bestimmten Geruch, aus Sicherheitsgründen vorsieht.  Dadurch kann unbeabsichtigter Gasaustritt frühzeitig erkannt werden. Die gebräuchlichsten Odoriermittel sind schwefelhaltige organische Verbindungen wie Tetrahydrothiophen (THT) oder Merkaptangemische. Aus ökologischen Gründen geht der Trend in den vergangenen Jahren zu schwefelfreien Odoriermitteln. Die swa Netze GmbH odoriert bereits seit 2007 schwefelfrei.

In Bayern ist das bayerische Ermäßigungsticket seit September 2023 für 29 Euro erhältlich. Es berechtigt zur unbegrenzten Nutzung der Züge des Schienenpersonennahverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs in ganz Deutschland.

Für den Kauf ist ein Berechtigungsnachweis notwendig.

PDF Berechtigungsnachweis

Bitte laden Sie sich den Berechtigungsnachweis herunter und lassen diesen zeitnah von der

  • Bildungseinrichtung (Auszubildende) – nicht der Ausbildungsbetrieb, sondern die zuständige Schule
  • Dienststelle (Beamtenanwärter*innen)
  • Träger (Freiwilligendienstleistende)

ausfüllen und abstempeln, damit Sie beim Verkaufsstart den Berechtigungsnachweis bereits ausgefüllt bereitliegen haben und diesen im Bestellprozess hochladen können.

Folgende Personengruppen sind für das bayerische Ermäßigungsticket berechtigt:

  • Auszubildende
    • Schüler*innen an einer Berufs(fach)schule, Fachschule oder dem Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern bzw. Förderlehrern
    • Studierende an einer Fachakademie
    • Menschen mit Behinderung (bzw. die von einer Behinderung bedroht sind), die eine Ausbildung im Rahmen eines Berufsbildungswerkes absolvieren
    • Teilnehmende an Vorschaltmaßnahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit in Jugendwerkstätten in Vorbereitung auf eine Ausbildung
  • Beamtenanwärter*innen in der Ausbildungszeit
  • Freiwilligendienstleistende
    • Bundesfreiwilligendienstleistende
    • Freiwilligendienstleistende (Freiwilliges soziales Jahr / Freiwilliges ökologisches Jahr, etc.)

Das bayerische Ermäßigungsticket ist seit 1. Oktober 2023 (Wintersemester 2023/2024) für 15,89 Euro erhältlich sein. Der geleistete Solidarbeitrag wird beim Erwerb des Ermäßigungstickets angerechnet. Es berechtigt zur unbegrenzten Nutzung der Züge des Schienenpersonennahverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs.

Berechtigt sind Studierende:

  • der Universität Augsburg
  • der Technischen Hochschule Augsburg (THA)

Sie benötigen keinen weiteren Berechtigungsnachweis und müssen nichts hochladen. Ihre Daten werden automatisch mit Ihrer Hochschule abgeglichen.

Seit Oktober 2022 beziehen wir in Deutschland odoriertes Gas aus Frankreich. Das französische Gas ist mit schwefelhaltigem Tetrahydrothiophen (THT) odoriert. Bei uns in Augsburg ist der Import bisher allerdings noch nicht spürbar, da unser Bedarf durch andere Quellen gedeckt ist.

Sie erhalten die geplante Einmalzahlung im Dezember, wenn Sie am Stichtag 01.12.2022 swa Fernwärmekund*in sind sowie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr jährlicher Verbrauch unter 1,5 Mio. kWh liegt.
  • Sie Vermieter*in sind und der Verbrauch mehrerer Haushalte bzw. Mieter*innen über Ihre Entnahmestelle abgerechnet wird.
  • Es sich bei Ihnen um eine Wohnungseigentümergesellschaft (WEG) handelt.
  • Ihre Einrichtung erfüllt die Voraussetzungen nach EWSG §4 Nr.1 Satz 1-4.

Wenn Sie berechtigt sind und über 1,5 Mio. kWh verbrauchen, bitten wir Sie, uns dies schnellstmöglich formlos per Mail an fernwaerme(at)sw-augsburg.de mitzuteilen. Diese Mitteilung gilt sowohl für die Dezember-Soforthilfe als auch die Wärmepreisbremse (EWPBG).

Die swa Mobil-App vereint das bestehende App-Angebot der swa – swa FahrInfo, swa Carsharing und Nextbike für swa Rad – in einer einzigen App. Ein neuer Aufbau und die Fahrplanauskunft in Echtzeit ermöglichen die intuitive Bedienung der App.

Bus- und Tram-Haltestellen, swa Rad und swa Carsharing Standorte in der Umgebung;

Haltestellenabfahrt in Echtzeit;

Verbindungsauskunft;

Liniennetzpläne;

Kauf von Mobile-Tickets;

Buchung und Bezahlung von swa Rad und swa Carsharing;

Informationen zu aktuellen und zukünftigen Betriebsänderungen;

Guthabenanzeige Streifenkarte unter Tickets – Guthaben;

Die swa Mobil-App können Sie ab sofort kostenlos im Google PlayStore oder bei Apple iTunes herunterladen.

Grundsätzlich nicht berechtigt für eine Entlastung sind Kund*innen mit einem Verbrauch > 1.500.000 kWh/a (es sei denn als Ausnahme; siehe nächste Frage).

  1. Ihr jährlicher Verbrauch liegt unter 1,5 Mio. kWh.
  2. Sie beziehen die Wärme im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des Wohneigentumsgesetze.
  3. Es handelt sich bei Ihnen um eine zugelassene Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung, eine Kindertagesstätte oder eine andere Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, die im Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuchs soziale Leistungen erbringt.
  4. Es handelt sich um die Entnahmestelle einer staatlichen, staatlich anerkannten gemeinnützigen Einrichtung des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs oder um eine Bildungseinrichtung der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als eingetragener Verein.
  5. Es handelt sich um Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, anderer Leistungsanbieter oder Leistungserbringer der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind.

Nach einmaliger, kostenfreier Anmeldung, haben Sie sofort die Möglichkeit aus unserem Fahrscheinsortiment ihr Ticket zu wählen. Entspannt von zu Hause oder mobil von unterwegs.

Sie entscheiden dabei, ob Sie Ihr Ticket lieber ausdrucken möchten oder sich dieses auf Ihrem Handy anzeigen lassen. Hierfür steht Ihnen unsere swa Mobil App für iOS und Android zur Verfügung.

Und so einfach ist es:

Melden Sie sich im swa Onlineshop, Ihrer Plattform für das mobile Ticket, an.

Wählen Sie zwischen Einzeltickets, Kurzstrecke, Streifenkarte, Wochenkarte, Monatskarte und Tagestickets.

Zahlen Sie bequem per Lastschrift oder Kreditkarte.

Drucken Sie sich Ihr Ticket zu Hause aus oder lassen Sie es sich auf Ihrem Handy anzeigen.

tickets.sw-augsburg.de

In Bayern ist das bayerische Ermäßigungsticket seit September 2023 für 29 Euro erhältlich. Es berechtigt zur unbegrenzten Nutzung der Züge des Schienenpersonennahverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs in ganz Deutschland.

Für den Kauf ist ein Berechtigungsnachweis notwendig.

PDF Berechtigungsnachweis

Bitte laden Sie sich den Berechtigungsnachweis herunter und lassen diesen zeitnah von der Bildungseinrichtung (Hochschule) ausfüllen und abstempeln, damit Sie beim Vertriebsstart den Berechtigungsnachweis bereits ausgefüllt bereitliegen haben und diesen im Bestellprozess hochladen können.
 

Berechtigt sind Studierende:

  • der FOM Hochschule Augsburg
  • des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern
  • der IU Internationale Hochschule

Die tatsächliche Höhe des Entlastungs-Betrags hängt von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen uns und Ihnen ab. Aufgrund verschiedener Vertragsvarianten hat der Gesetzgeber unterschiedliche Berechnungsmethoden vorgesehen.

Im Normalfall errechnet sich der Betrag für Fernwärme-Kund*innen durch den Durchschnitt der Abschläge von Oktober 2021 bis September 2022 multipliziert mit dem Faktor 1,2: (Summe Abschläge von Oktober 2021 - September 2022)/12* 1,2

Der Faktor 1,2 möchte der Gesetzgeber pauschal die Annahme steigender Preise von September bis Dezember 2022 widergespiegeln.

Falls Sie noch nicht seit Oktober 2021 an die Fernwärme angeschlossen sind, erhalten Sie eine Gutschrift entsprechend einer vom Gesetzgeber vorgegebenen alternativen Berechnungsmethodik. Daher wird Ihnen nicht Ihr Abschlag/ Ihre Rechnung im Dezember erlassen, sondern eine individuelle Gutschrift auf Basis Ihres bisherigen Verbrauchs berechnet.

Wenn Sie Mieter*in sind, werden Sie zwar entlastet, jedoch nicht direkt von uns als Wärmeversorger, sondern von Ihrem/Ihrer Vermieter*in über die nächste Heizkostenabrechnung. In dieser muss Ihr*e Vermieter*in die konkrete Höhe der Entlastung gesondert ausweisen.

Sie finden an allen Straßenbahnhaltestellen sowie an einigen Bushaltestellen mindestens einen Automaten. Dort können Sie Ihr Ticket rund um die Uhr und auf Wunsch bargeldlos erwerben. Mehrsprachig: Menüführung in Englisch, Türkisch, Italienisch, Französisch oder Spanisch.

Bargeldlos: Zahlen Sie Ihren Fahrschein am Automaten mit EC- oder

Kreditkarte (MasterCard, Visa, JCB).

Die Plus-Taste: In einem einzigen Kaufvorgang können

bis zu 4 Fahrscheine gelöst werden.

Bitte beachten: Ein Einzelticket kann nicht mit 50 € bezahlt werden.

In vielen Bäckereien, Zeitschriften-Kiosken und Lotto-Toto-Geschäften können Sie Ihren Fahrschein beim täglichen Einkauf erwerben. Auf einen Blick: Alle Vorverkaufsstellen unter www.sw-augsburg.de/mobilitaet/swa-bus-tram/fahrscheinkauf/verkaufsstellen/

Ja, Sie trifft als möglicherweise begünstigter Letztverbraucher eine Mitwirkungspflicht.

Bei einem Verbrauch unter 1.500.000 kWh/a gilt Folgendes:

Wenn Sie uns ein SEPA-Mandat erteilt haben und wir Ihre Kontaktdaten haben, müssen Sie nichts weiter tun. Wir haben Ihre Bankverbindung und überweisen die Entlastung im Dezember auf das von Ihnen hinterlegte Konto.

Wenn Sie kein SEPA-Mandat erteilt haben, fordern wir Sie auf, uns Ihre Kontodaten zu übermitteln. Hierfür senden wir Ihnen ab Mitte November ein Formular zu. Wenn Sie dieser Aufforderung bis zum 20. November 2022 nachkommen, überweisen wir die Entlastung ebenfalls im Dezember. Folgen Sie der Aufforderung nicht, wird die Entlastung erst mit der nächsten Jahresrechnung im September 2023 verrechnet, außer Sie melden sich aktiv bei uns und fordern eine nachträgliche Rücküberweisung. In jedem Fall erhalten Sie Ihre Gutschrift.

Bei einem Verbrauch über 1.500.000 kWh/a muss zudem geprüft werden, ob per Ausnahmeregelung der Anspruch auf eine Entlastung besteht. Sofern die Prüfung ergibt, dass die Sie für eine Entlastung berechtigt ist, müssen Sie uns dies bis zum 10. Dezember 2022 mitteilen. Die Mitteilung kann textlich, d.h. per E-Mail an fernwaerme@sw-augsburg.de erfolgen; nicht notwendigerweise schriftlich.

Wichtig: Ihnen geht kein Geld verloren. Wir buchen die geleistete Zahlung zu Ihrem Kundenkonto und verrechnen den Betrag bei Ihrer nächsten Rechnung.

Derzeit ist der Fahrscheinverkauf in allen Fahrzeugen der swa ausgesetzt. Zum gegenseitigen Schutz der Fahrgäste und des Personals findet der Verkauf derzeit nicht statt. Sobald die Pandemie vorüber ist, erhalten Sie wieder in allen Bussen Einzeltickets in der Preisstufe 2 - 12, die Kurzstrecke und Streifenkarten für Erwachsene und Kinder sowie die Tagestickets. In allen Straßenbahnen erhalten Sie dann wieder den Einzelfahrschein Preisstufe 2 für Erwachsene und Kinder.
Bitte beachten Sie: unser Personal kann nur Scheine bis max. 20 EUR annehmen

Mitarbeiter der Buswerkstatt (Lechhauser Straße 22) informieren über die „sauberste Busflotte Deutschlands“, die zu 100 Prozent mit Bio-Erdgas in Augsburg umweltschonend unterwegs ist. Besucher erhalten einen exklusiven Blick hinter die Kulissen und erfahren was täglich zu tun ist, damit die Flotte rollt.

Infos unter www.sw-augsburg.de/swa-erleben/mobilitaet/

In der Straßenbahnwerkstatt (Eingang Baumgartnerstraße 11) der Stadtwerke Augsburg (swa) werden Geschichte und Moderne verknüpft. Historische Straßenbahnen sind ebenso Teil der Führung wie die Werkstatt, in der die aktuelle Flotte gewartet wird. Dort, wo sich heute der Straßenbahnbetriebshof befindet, war vor rund 175 Jahren noch der Augsburger Hauptbahnhof verortet. Die 40 Meter lange Haupthalle ist noch im Original von 1838 erhalten und steht unter Denkmalschutz. Heute werden hier die 85 Straßenbahnen der swa repariert, gewartet und gesäubert.

Infos unter www.sw-augsburg.de/swa-erleben/mobilitaet/

Es geht in die Tiefe: Bei den Tunnelführungen am Hauptbahnhof erleben die Besucher:innen, wie weit die Baustelle am Hauptbahnhof ist. Bis 2023 soll das Bauprojekt abgeschlossen sein.

Infos unter www.sw-augsburg.de/swa-erleben/mobilitaet/

Damit wir die Entlastung erfolgreich umsetzen können, sind wir laut Gesetz verpflichtet, Daten unserer Kund*innen an eine gesetzlich festgelegte Stelle weiterzugeben.

Folgende Daten müssen wir weitergeben:

  • E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
  • Postanschrift
  • Abschlags-/ Verbrauchszahlungen

Wenn wir Ihre Daten bereits haben, leiten wir diese weiter. Haben wir Ihre Kontaktdaten noch nicht, bitten wir Sie, uns diese schnellstmöglich zu übermitteln. Hierfür senden wir Ihnen ab Mitte November ein Formular zu. Bitte geben Sie zugleich Ihr Einverständnis, Ihre Daten für die Laufzeit und zur Abwicklung Ihres aktuellen Liefervertrags zu speichern und anzuwenden. 

Ja, die Abschläge werden automatisch angepasst. Je nach Jahresverbrauch passen wir Ihre Abschläge an. Das passiert, nachdem Sie Ihre Jahresrechnung bekommen haben. Sie können Ihren Abschlag auch selbst im Online-Portal anpassen.

Sie erhalten die Gutschrift – sofern Sie uns Ihre Bankverbindung mitgeteilt haben – im Dezember 2022.

Wir fassen alle aktuellen Informationen auf dieser Seite für Sie zusammen. Wir werden diese Informationen ständig aktualisieren, sodass Sie sich hier jederzeit auf dem Laufenden halten können. 

Die Fernwärme wird in Augsburg zu rund 75 % mittels Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt. Das bedeutet, dass Wärme und Strom gemeinsam und dadurch sehr effizient beispielsweise durch Holzhackschnitzel erzeugt werden. Insgesamt gibt es fünf Standorte für die Fernwärmeerzeugung in Augsburg. Zusätzlich wird die Abwärme der Abfallverwertungsanlage im Augsburger Osten genutzt. Weitere Infos

Wir fokussieren uns auf den Ausbau des Augsburger Fernwärmenetzes, das bisher 197 km ausmacht. Wenn in einem Gebiet Fernwärmeversorgung vorhanden ist oder diese neu ausgebaut wird, werden ältere Gasleitungen zurückgebaut. Durch den Ausbau und den damit verbundenen Umstieg von Öl und Gas auf Fernwärme als Energieträger leisten die swa einen wesentlichen Beitrag zur Wärmewende und damit zum Klimaschutz. Neben dem Ausbau der Fernwärme machen die swa das bestehenbleibende Gasnetz fit für die Einspeisung von Biogas und Wasserstoff.

Für eine umweltschonende, versorgungsichere, komfortable und platzsparende Wärme- und Warmwasserversorgung ist die Fernwärme die ideale Lösung. Mit der Entscheidung für die Fernwärme entfallen die Brennstoffbeschaffung und -lagerhaltung. Da die Verbrennung nicht im eigenen Keller stattfindet, sind keine Wartungsarbeiten von Heizkesseln nötig. Zudem entstehen keine Abgase, sodass es nicht notwendig ist, einen Schornstein zu errichten. Durch die laufende Dekarbonisierung wird die Fernwärme zudem jedes Jahr nachhaltiger.

Unsere Einzeltickets sind ideal für Gelegenheitsfahrer:innen und Besucher:innen. Hinweis: Für den Innenraum müssen immer 2 Preisstufen entrichtet werden. Gültigkeit: 3 Stunden bis Preisstufe 4, 6 Stunden ab Preisstufe 5 (keine Rück- und Rundfahrten). Nicht übertragbar. Keine Mitnahmemöglichkeiten.

Mit unseren Streifenkarten fahren Sie flexibel in unterschiedlichen Zonen und zu unterschiedlichen Zeiten. Hinweis: für den Innenraum sind immer zwei Preisstufen zu entwerten. Auch für die Kurzstrecke nutzbar: Hierzu müssen Sie nur eine Preisstufe entwerten. 9 Streifen (pro Zone ein Streifen); Gültigkeit: 3 Stunden bis Preisstufe 4, 6 Stunden ab Preisstufe 5 (keine Rück- und Rundfahrten); Keine Mitnahmemöglichkeiten. Profitieren Sie von der rabattierten Streifenkarte in unserer swa Mobil-App!

​​​​​​​Zu den Tarifen

Das neue Kurzstreckenticket gilt für alle Fahrten bis zur vierten Haltestelle nach dem Einstieg – sowohl im Innenraum als auch im ganzen Gebiet des AVV. Mit dem Kurzstreckenticket dürfen verschiedene Verkehrsmittel miteinander kombiniert werden: swa Busse und Straßenbahnen mit den Regionalbussen des AVV. Nur bei der DB und BRB gilt das Ticket nicht. Das Kurzstreckenticket kennt keine Zonen. Das Ticket gilt immer ab der Einstiegshaltestelle für vier weitere Haltestellen, über eine Zonengrenze hinweg. Auch Fahrtunterbrechungen sind unter Einhaltung der Gültigkeitsdauer (1 Stunde) möglich. Auch über die Streifenkarte nutzbar: Hierzu müssen Sie 1 Preisstufe entwerten.

Beliebig viele Fahrten – einen ganzen Tag lang. Profitieren Sie von dem Tagesticket für Alleinreisende, Familien und Touristen. Das neue Tagesticket passt sich flexibel der Gruppengröße an. Es gilt für einen Erwachsenen, der bis zu vier Kinder kostenlos und weitere 4 Erwachsene zu je 2,50 Euro mitnehmen darf. Vorteil ist, dass nun auch ein alleinfahrender Erwachsener die kostenlose Mitnahme von Kindern nutzen kann und jetzt auch Oma, Opa oder Freunde günstig mitfahren können: Bis zu neun Personen insgesamt! Die Mitnahmemöglichkeit gilt an Wochentagen ab 9 Uhr, am Wochenende und feiertags ganztags. Das Tagesticket ist im gesamten Innenraum gültig. Konditionen: Ganztags gültig für einen Erwachsenen (ab 15 Jahre); Mitnahmemöglichkeiten: Mo-Fr ab 9 Uhr; Wochenende und an Feiertagen ganztags; bis zu 4 Kinder (kostenlos) und 4 Erwachsene (2,50 EUR/Person). Hinweis: Die Tageskarte gilt nicht auf den Nachtbuslinien.

Zu den Tarifen

Für regelmäßige Fahrten eignet sich die Monatskarte. Ab sofort benötigen Sie hierfür auch keine Kundenkarte mehr. Ausnahme: Schülermonats- und Schülerwochenkarten. Die neue, flexible Monatskarte können Sie ab sofort auch ohne Kundenkarte nutzen. Der jeweilige Geltungsbereich ist direkt auf der Monatskarte vermerkt. Einfach den Vor- und Nachnamen eintragen und mobil sein! Monatskarten sind für einen Kalendermonat ab dem Monatsersten gültig, nicht übertragbar und bieten keine Mitnahmemöglichkeit.

Zu den Tarifen

Die Wochenkarte gibt es für den Innenraum in zwei Ausführungen: Die Preisstufe 1 für die Zone 10 oder 20 sowie die Preisstufe 2 für die Zonen 10 und 20 (gesamte Zone Innenraum). Natürlich ist die Wochenkarte auch in weiteren Preisstufen im ganzen Gebiet des AVV erhältlich.

Zu den Tarifen

Sie können rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche im Internet, per App oder telefonisch ein Fahrzeug buchen. 
Die App bietet Ihnen eine Umkreissuche von Ihrem aktuellen Standort. Einfach Zeitraum eingeben, Fahrzeug auswählen und mit dem Button „buchen“ bestätigen. Unter „Meine Buchungen“ können Sie später das Fahrzeug sogar mit der App öffnen und schließen. 

Ähnlich funktioniert das Buchen über unsere Homepage. Das Buchungsprogramm zeigt Ihnen ebenfalls die freien Fahrzeuge und reservierbaren Buchungszeiträume an. 

Darüber hinaus ist unsere Buchungs- und Störungszentrale jederzeit telefonisch erreichbar (Bitte halten Sie ihr selbstgewähltes Telefonkennwort bereit) und kann ihnen einen Überblick darüber geben, welches Kfz von wann bis wann gebucht und von wann bis wann frei ist. Am Telefon weisen Sie sich als berechtigte*r Nutzer*in aus und nennen die gewünschte Station, den Buchungszeitraum und das gewünschte Fahrzeugmodell. Falls das gewünschte Fahrzeug nicht verfügbar ist, werden Ihnen am Telefon Alternativvorschläge unterbreitet. 

Die Mindestbuchungszeit beträgt eine Stunde. Sie können Ihre Buchung per Telefon oder Internet/App auch problemlos stornieren, verkürzen oder verlängern.

Wenn eine Liegenschaft in einem mit Fernwärme erschlossenem Gebiet liegt, ist ein unkomplizierter Umstieg von einem herkömmlichen Heizsystem (z.B. mit Öl) auf Fernwärme möglich. Nötig sind Erdarbeiten, um eine Hausanschlussleitung von der Hauptleitung im Straßenraum in das Gebäude zu verlegen. Dafür sind in der Kellerwand zwei Kernbohrungen nötig. Neu installierte Rohre verbinden bestehende Leitungen in der inneren Kellerwand mit der Fernwärme-Übergabestation. Bestehende Heizkessel, beispielsweise für eine Öl-Heizung, können ganz einfach gegen eine Fernwärme-Übergabestation ausgetauscht werden. Wie lange der Umbau dauert, ist abhängig vom Umfang der Arbeiten.

Eine Ratenzahlung ist nur auf die Jahresverbrauchsabrechnung möglich. Auf Abschläge sowie die Schlussabrechnung bei Lieferantenwechsel können keine Ratenvereinbarungen gegeben werden.

Der Gutschein-Code kann bei der Buchung im Feld „Gutschein“ eingetragen werden. Auch wenn die Buchung storniert ist, bleibt der Gutschein bestehen und wird automatisch mit den nächsten offenen Fahrkosten verrechnet.

1. Bei Buchungen mit einer Dauer von bis zu 72 Stunden, wenn die Stornierung mindestens 24 Stunden vor Buchungsbeginn erfolgt. 

2. Bei längeren Buchungen, wenn die Stornierung mindestens 7 Tage vor Buchungsbeginn erfolgt.

3. Bei Stornierung innerhalb von 30 Minuten nach dem Buchungsvorgang und vor dem Nutzungsbeginn

Falls Sie außerhalb dieser Zeit stornieren, zahlen Sie für die stornierte Zeit nur den halben Zeitpreis.

Die Fernwärme wird durch Vor- und Rücklaufleitungen, ähnlich wie bei der Heizung in Ihrem Haus, mit flüssigem Heizwasser aus unseren Erzeugungsanlagen zu Ihnen transportiert. Dabei sorgen wir dafür, dass je nach Außentemperatur die Fernwärme mit der notwendigen Vorlauftemperatur zu Ihnen kommt. Die Vorlauftemperatur beträgt nach Netzbereich und Außentemperatur zwischen 78°C und 120 °C. Über einen Wärmetauscher werden dann die FW-Temperaturen auf das Temperatur-Niveau der Hausanlage heruntergekühlt. Durch den Wärmetauscher ist unser Fernwärmesystem vom hauseigenen Heizwasserkreislauf getrennt. Die hohen Drücke vom Netz bleiben ebenfalls auf unserer Seite des Anschlusses.

Für Flexible, die Montag bis Freitag nicht vor 9 Uhr fahren müssen - 
Konditionen:
nicht übertragbar, keine Mitnahmemöglichkeit; 
für den Innenraum nur gesamt erhältlich, 
nicht einzeln für Zone 10 oder 20; 
Laufzeit: 1 Jahr, danach monatlich mit Frist von 4 Wochen kündbar; 
Mo - Fr ab 9 Uhr, Sa-So ganztägig; 
feiertags, Hl. Abend und Silvester ganztags;

Zu den Tarifen

Erhältlich für eine oder beide Zonen im Innenraum - 
41,50 EUR / Monat für die Zonen 10 oder 20; 
57,50 EUR / Monat für die Zonen 10 und 20; 
Konditionen:
nicht übertragbar, keine Mitnahmemöglichkeit; 
erhältlich für eine Zone (10 oder 20) oder den gesamten Innenraum; 
Laufzeit: 1 Jahr, danach monatlich mit Frist von 4 Wochen kündbar;

Zu den Tarifen

50,50 EUR / Monat für die Zonen 10 oder 20; 
66,50 EUR / Monat für die Zonen 10 und 20 - 
Konditionen:
übertragbar, Mitnahmemöglichkeit: Mo-Fr ab 9 Uhr: 4 Kinder; 
Mo-Fr ab 18 Uhr: zusätzlich 3 Erwachsene; 
Wochenende und feiertags: 4 Kinder und 3 Erwachsene; 
Laufzeit: 1 Jahr, danach monatlich mit Frist von 4 Wochen kündbar; 
Hinweis für Abonnenten der Zone 10 oder 20: 
Zur Nutzung der jeweils anderen Zone, ergänzend zum bestehenden Abo für die Zone 10 oder 20, müssen Sie nur noch einen Streifen auf der Streifenkarte entwerten.

Zu den Tarifen

Wird der Abovertrag innerhalb der Erstvertragslaufzeit gekündigt, fällt eine sogenannte Nachberechnung an. Die Nachberechnung ist die Differenz zwischen dem monatlichen Abobeitrag und den Kosten einer Monatskarte für die bereits gefahrenen Monate. Durch die vorz. Kündigung fällt die Vergünstigung weg. Liegt ein bestimmter Grund für die Kündigung wie z. B. Arbeitsplatzwechsel, Umzug, Schwangerschaft vor, kann der Vertrag ohne eine Nachberechnung gekündigt werden. Hierfür wird ein Nachweis benötigt. Der Kunde/die Kundin erhält ein separates Anschreiben, indem er/sie über die Nachberechnung informiert wird.  

Bei Jahresvertrag ist SEPA-Lastschriftmandat Pflicht. Der Beitrag wird am 01. des Monats vom Konto eingezogen.
Sollte die Abbuchung ein Rückläufer werden, wird die Einzugsermächtigung automatisch gesperrt. Für eine erneute Abbuchung muss sich der Kunde/die Kundin bei uns im Kundencenter melden.

Vertragsänderungen:
Tarifänderungen zum 01. des Folgemonats beantragbar; Änderungswunsch muss bis zum 20. des Vormonats bei SWA eingegangen sein.

Kartenverlust:
Gegen Gebühr von 10,- EUR wird im Kundencenter eine neue Karte ausgestellt. Die alte Karte wird ungültig. 

Für weniger als einen Euro am Tag ein ganzes Jahr Bus, Zug und Straßenbahn fahren? Das geht dank der Initiative der Stadt Gersthofen ab dem 1. November 2019 unkompliziert im gesamten AVV-Gebiet der Zonen 10 und 20 oder in der Zone 30, je nach Ihrer Wahl. Denn die Stadt übernimmt die Differenz zum normalen Mobil-Abo-Preis und schont damit Ihren Geldbeutel und die Umwelt.

 

Die Abo-Anträge sind im Bürgerservicezentrum der Stadt Gersthofen erhältlich oder direkt als PDF unter www.gersthofen.de/seite/posts/gersthofen-abo-kann-ab-sofort-beantragt-werden-3889.php

Nähere Informationen für Arbeitnehmer:innen, Arbeitgeber:innen und Personalvertretungen unter www.sw-augsburg.de/mobilitaet/swa-bus-tram/sondertarife/

Die City-Zone liegt jeweils eine Haltestelle um den »Königsplatz« und »Moritzplatz« herum und umfasst die nachfolgenden Haltestellen: Augsburg Hbf – Prinzregentenstraße – Staatstheater – Rathausplatz – Ulrichsplatz – Moritzplatz – Königsplatz – Theodor-Heuss-Platz/IHK – Frohsinnstraße;

 

Wie funktioniert die City Zone?

Bei der Nutzung der City-Zone gibt es drei mögliche Szenarien, die nachfolgend anhand von Beispielen kurz erklärt werden.

Szenario 1: Die Fahrt findet nur in der City-Zone statt.

Zum Beispiel: Ein Fahrgast steigt am »Ulrichsplatz« in die Linie 32 und fährt bis zum »Hauptbahnhof«.

► Der Fahrgast muss kein Ticket lösen.

Szenario 2: Die Fahrt findet von außerhalb in die City-Zone hinein statt oder startet in der City-Zone und fährt hinaus.

Zur Berechnung der Fahrtstrecke gilt hier die letzte Haltestelle innerhalb der City-Zone als Einstiegs- bzw. Endhaltestelle. Zum Beispiel: Ein Fahrgast steigt an der »Wertachbrücke« in die Linie 4 und fährt bis zum »Königsplatz«. Hier genügt ein Kurzstreckenticket, da die erste angefahrene Haltestelle in der City-Zone – das »Staatstheater« – in der Reichweite Einstiegshaltestelle + 4 Haltestellen von der »Wertachbrücke« aus liegt. Wäre der Fahrgast bereits in der »Drentwettstraße« eingestiegen, hätte er ein Ticket Innenraum lösen müssen.

► Der Fahrgast muss ein Ticket für die gefahrene Strecke außerhalb der Zone lösen.

Szenario 3: Dei Fahrt findet durch die City-Zone hindurch statt.

Alle Haltestellen, auch die innerhalb der City-Zone, sind für die Berechnung der Fahrtstrecke relevant.

Zum Beispiel: Ein Fahrgast steigt an der »Schertlinstraße« in die Linie 2 und fährt bis zum »Mozarthaus«. Alle Haltestellen werden für die Berechnung miteinbezogen. Der Fahrgast braucht also ein Ticket Innenraum.

► Der Fahrgast benötigt ein Ticket.

Ja, hierfür bieten die Buchungsplattform und die App sogenannte Filter an. Hier können Sie bequem einstellen, dass z. B. nur verfügbare Automatik-Fahrzeuge angezeigt werden sollen. Diese Filter können gespeichert und auch für andere Inhalte, wie Anhängerkupplung oder Sitzplatzanzahl genutzt werden.

Personen, die bisher auf Auto, Motorrad, Roller, etc. angewiesen waren, um die Innenstadt zu erreichen, profitieren am meisten von der City-Zone. Auch Kunden, die normalerweise mit Streifenkarten oder Einzelfahrscheinen im Innenstadtbereich unterwegs sind, kommen durch die Neuerung besser weg. Kunden, die aus dem näheren Umfeld der Innenstadt in die Innenstadt hineinfahren, reicht durch die Einführung der City-Zone in bestimmten Fällen nun auch ein Kurzstreckenticket, um die City-Zone zu erreichen. Für diese Personen, die sozusagen im "Grenzgebiet" der Reichweite des Kurzstreckentickets zusteigen, verlängert sich die Reichweite um die City-Zonen-Haltestellen.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Tarif bei uns zu wechseln. Wählen Sie dazu einfach einen passenden Tarif bei uns auf der Website aus. Gerne können Sie Ihren Tarif auch direkt im Online-Portal wechseln.

Dass der Leistungsumfang des Abos verringert wird, ist ein Trugschluss, da sowohl bei den oben beschriebenen Szenarien 2 und 3 ein Fahrschein nötig ist. Wer für sich ausrechnet, dass für seine Fahrten eine andere Kombination aus Abo + Einzelfahrkarten o.ä. günstiger ist, darf gerne zu den üblichen Kündigungskonditionen wechseln. Die Einführung der City-Zone ist keine tarifliche Maßnahme, sondern soll ihren Anteil zum Umweltschutz und einer attraktiven Innenstadt beitragen.

Sehen Sie zuerst in der App nach, ob der Schaden schon eingetragen ist. Melden Sie dort nicht aufgeführte (neue) Schäden vor Fahrtantritt bzw. umgehend telefonisch an die Buchungszentrale oder tragen Sie diese ins digitale Schadensbuch in der swa Carsharing App ein, damit wir Sie als Verursacher*in ausschließen können. Starke Verschmutzungen melden Sie ebenfalls vor Fahrtantritt telefonisch an die Buchungszentrale oder per App. Sollten die Schäden oder Verschmutzungen so schwerwiegend sein, dass Sie die Fahrt nicht antreten können, geben Sie dies bei der Meldung bitte mit an. Wir werden Ihnen dann Alternativen anbieten.

Bitte denken Sie daran: Wir können Sie nur als Verursacher eines Schadens oder einer Verschmutzung ausschließen, wenn Sie diese vor Fahrtantritt melden. Andernfalls können zusätzliche Kosten (siehe Tarif- und Gebührenübersicht) für Sie entstehen.

Fernwärme hat durch den Einsatz verschiedener Energieträger eine hohe ganzjährliche Versorgungssicherheit und kann zudem aufgrund der gut ausgebauten und überwachten Wärmenetze die Versorgung auch in sehr langen, kalten Wintern gewährleisten. Auch Störungen oder Unregelmäßigkeiten werden früh erkannt und sofort behoben, sodass es zu keinen Ausfällen kommt.

Nein, Fahrscheinkontrollen finden erst ab dem Rand der City-Zone statt.

Es ist nicht möglich, einer Preisanpassung zu widersprechen, allerdings gibt es die Option des Sonderkündigungsrechts:

Im Tarif Grundversorgung:

Kund*innen können den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Änderungen der allgemeinen Preise werden nicht wirksam, wenn bei der Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachgewiesen wird.

In einem anderen Produkt:

Wer mit dieser Preisanpassung nicht einverstanden ist, kann seinen Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Auch in der City-Zone werden die Fahrgäste im Regelfall im Bus vorne einsteigen. Der Vordereinstieg dient nicht nur der Fahrscheinkontrolle, sondern regelt auch den Fluss der Fahrgäste im Fahrzeug. Da die Kontrolle außerdem im Großteil des Netzes weiterhin notwendig ist, soll eine klare Linie beibehalten und die mittlerweile etablierte Routine der Fahrgäste nicht wieder verworfen werden.

Das EBE kann überwiesen oder in einem der Kundencenter einbezahlt werden. Eine Abbuchung ist nicht möglich.

Eine Stundung der kompletten Fälligkeit ist max. 2 Monate möglich.

Erfolgt die Bezahlung nicht fristgerecht, wird die Forderung an das Inkassobüro abgegeben (BBH in München).

Schriftlich an kundenservice-verkehr@sw-augsburg.de oder telefonisch unter 0821 6500-5757 von Mo.-Fr. zwischen 8.00-20.00 Uhr und Sa. zwischen 8.00-12.00 Uhr

Eine Reduzierung auf die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,00 EUR kann nur bei einer persönlichen Fahrkarte vorgenommen werden.

(Beim Mobil-Abo-Premium ist eine Reduzierung grundsätzlich nicht möglich, bei einer Monatskarte ohne eingetragenen Namen ist eine Reduzierung ebenfalls nicht möglich)

Es gibt aber die Möglichkeit, dass der Kunde ein Jahresabo bei uns abschließt. Dann wird das erhöhte Beförderungsentgelt komplett storniert.

In Einzelfällen sind Reduzierungen aus Kulanz nach Sachbearbeiterentscheidung möglich.

In diesem Fall muss der Kunde im Kundencenter eine Selbstauskunft ausfüllen.

Die aktuellen Linienfahrpläne finden Sie unter www.sw-augsburg.de/mobilitaet/swa-bus-tram/linienfahrplaene/

Die aktuellen Liniennetzpläne und Kurzstreckenzonen finden Sie unter www.sw-augsburg.de/mobilitaet/swa-bus-tram/liniennetzplaene/

Die aktuellen Haltestellenpläne finden Sie unter www.sw-augsburg.de/mobilitaet/swa-bus-tram/haltestellensuche/

Nein. In unseren AGB schreiben wir vor, dass Sie als angemeldete, fahrtberechtigte Person mindestens mit im Fahrzeug sitzen, wenn Sie eine andere Person das Fahrzeug lenken lassen. In diesem Fall sind Sie dafür verantwortlich, dass die Person am Steuer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt. 

Nähere Informationen auf der Homepage www.tram-augsburg.com/Home

Ja, die Preisanpassungen sind rechtens. Bei der Grundversorgung halten die swa sich an die Vorgaben der Grundversorgungsverordnung und bei den Produkten an die AGBs.

Nähere Informationen auf der Homepage www.tram-augsburg.com/Home

Rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche.

Innerhalb der Vertragszeit ändert sich die Versorgungssituation nicht:

„Ist der Kunde Eigentümer der mit Wärme zu versorgenden Räume, so ist er bei der Veräußerung verpflichtet, das Fernwärmeversorgungsunternehmen unverzüglich zu unterrichten. Erfolgt die Veräußerung während der ausdrücklich vereinbarten Vertragsdauer, so ist der Kunde verpflichtet, dem Erwerber den Eintritt in den Versorgungsvertrag aufzuerlegen. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Erbbauberechtigter, Nießbraucher oder Inhaber ähnlicher Rechte ist.“ (AVB §32 Abs.4)

Ja. Haustiere dürfen aus Rücksicht auf Menschen mit Tierhaarallergie jedoch nur in entsprechenden Boxen mitgenommen werden. Bitte entfernen Sie alle Tierhaare gründlich nach Ihrer Fahrt, da ansonsten extra Reinigungskosten anfallen können.

Hier finden Sie wertvolle Tipps, wie Energie gespart werden kann. Die swa bieten zudem eine Energieberatung an. Kund*innen erhalten hierbei eine individuelle Hilfestellung zum Energiesparen. Die Energieberatung ist für swa Kund*innen kostenlos. Die Telefonnummer lautet 0821 6500-8145.

Energie sparen ist nicht nur gut für den Geldbeutel, da Sie so Ihre Nebenkosten senken können - auch die Umwelt freut sich darüber. Senken Sie die Heiztemperatur beispielsweise um nur ein Grad Celsius ab, können Sie bis zu sechs Prozent Energie einsparen. Die Temperatur im Wohn- oder Kinderzimmer sollte durchschnittlich bei 20 Grad Celsius liegen. Im Schlafzimmer reichen Temperaturen zwischen 16 und 17 Grad Celsius aus. Im Badezimmer sollte aufgrund der höheren Feuchtigkeit die Durchschnittstemperatur bei mit 22 Grad Celsius liegen. In der Küche reichen 18 Grad Celsius aus, denn beim Kochen entsteht zusätzlich Wärme.

Die Fernwärme-Hauptleitungen werden zwischen 80 und 120 Zentimeter unter der Erdoberfläche verlegt und sind sehr gut gedämmt. Die Wärmeabstrahlung ist vernachlässigbar klein; das Wurzelwerk von Pflanzen und Bäumen kann also keinerlei Schaden nehmen.

Schäden an Fahrscheinautomaten, in den Fahrzeugen, an Haltestellen, etc. bitte an kundenservice-verkehr@sw-augsburg.de oder telefonisch unter 0821 6500-5757 von Mo.-Fr. zwischen 8.00-20.00 Uhr und Sa. zwischen 8.00-12.00 Uhr

Zuständig ist das Tiefbauamt der Stadt Augsburg.

Informationen und Kontakt unter www.augsburg.de/buergerservice-rathaus/buergerservice/aemter-behoerden/staedtische-dienststellen/t/tiefbauamt

Schriftlich an kundenservice-verkehr@sw-augsburg.de oder telefonisch unter 0821 6500-5757 von Mo.-Fr. zwischen 8.00-20.00 Uhr und Sa. zwischen 8.00-12.00 Uhr

Wenn Sie eine Schülerwochen- oder Monatskarte erwerben möchten, benötigen Sie eine personalisierte Kundenkarte. Die Kundenkarte müssen Sie zusammen mit Ihrer Wochen- oder Monatskarte mitführen. Die Nummer der Kundenkarte ist auf die Wochen- bzw. Monatskarte zu übertragen. Einfach online bestellen und die erforderliche Bestätigung der Ausbildungsstätte hochladen oder in den swa Kundencentern beantragen und Nachweis vorzeigen. Links zu den Formularen unter www.sw-augsburg.de/mobilitaet/swa-bus-tram/kundenkarte-bustram/

 

Bei Verlust: Teilen Sie uns den Verlust Ihrer Karte möglichst schnell mit, um Missbrauch zu vermeiden. Am einfachsten per E-Mail an kundencenter@sw-augsburg.de, über das Kontaktformular auf der Homepage oder aber persönlich in einem unserer Kundencenter. Wir senden Ihnen schnellstmöglich eine neue Karte zu. Bitte beachten: Hierbei fällt eine Gebühr von 25,- EUR an.

Gratis parken und stressfrei in die Innenstadt. Parken Sie Ihr Auto kostenfrei auf einem der acht P+R-Plätzen in Augsburg und fahren Sie stress- und staufrei mit swa Bus & Tram in die Innenstadt.

www.sw-augsburg.de/mobilitaet/swa-bus-tram/park-ride/

swa Fundsachenbüro, Beethovenstr. 4, 86150 Augsburg

Bitte nehmen Sie vor der Abholung einer Fundsache dringend telefonisch mit uns Kontakt auf unter Tel. 0821/6500-5785.

Öffnungszeiten:

Mo., Mi., Do.     08.00 – 15.00  Uhr
Di.                           11.00 – 15.00 Uhr
Fr.                            08.00 – 12.30 Uhr

In den Zeiten von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr und ab 18.30 Uhr bis Betriebsende sowie an Wochenenden und Feiertagen dürfen Fahrräder in Combino-, CityFlex-Straßenbahnen und Mercedes Citaro Bussen mitgenommen werden. Beachten Sie bitte: Die Fahrradmitnahme ist nur an den mit einem Piktogramm gekennzeichneten Türen möglich. Die Mitnahme gilt für »normale« Fahrräder, nicht jedoch für z.B. Tandems, Fahrradanhänger, E-Bikes, Liege- oder Lieferräder. Rollstühle, Kinderwagen oder Rollatoren haben stets Vorrang vor Fahrrädern. Wenn ein Fahrzeug gut besetzt ist, kann das Fahrrad nicht mitgenommen werden. Die Fahrradmitnahme auf den Eventlinien (z.B. Stadion- oder Messelinie) ist nicht gestattet. Es muss ein Kinderfahrschein Preisstufe 2 für das Fahrrad gelöst werden. Dieser ist den ganzen Tag gültig. Bei Straßenbahnen erfolgt der Einstieg an der 4. Tür, bei Bussen an der 2. Tür. Im Fahrzeug können die Fahrräder mit den dort angebrachten Laschen befestigt werden. Die Fahrgäste mit Fahrrad haben dafür zu sorgen, dass andere Fahrgäste nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden. Für Schäden, die durch ein mitgeführtes Fahrrad verursacht werden, wird durch die Eigentümer des Fahrrads gehaftet.

Bei einem Unfall stehen natürlich zunächst das Wohl der Beteiligten und das Sichern der Unfallstelle im Vordergrund. Sobald wie möglich sollten Sie aber die Buchungszentrale verständigen. Bei Unfällen oder Bagatellschäden rufen Sie bitte immer die Polizei, wenn an dem Unfall Dritte als Geschädigte oder mögliche "(Mit-) Verursachende" beteiligt waren oder fremdes Eigentum (außer dem Carsharing-Fahrzeug) zu Schaden gekommen ist. Geben Sie kein schriftliches Schuldanerkenntnis ab. Dies könnte zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Bitte lassen Sie sich in jedem Fall die Namen der Beteiligten und des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin geben und notieren Sie das Kennzeichen und das Aktenzeichen der Polizei. Bei einer Panne informieren Sie die Buchungszentrale. Wir helfen Ihnen weiter.

Sie sind für alle Schäden und Strafen verantwortlich, die durch die Nutzung eines Fahrzeugs entstehen. Wer also geblitzt wird, muss wie bei einem Privat-Fahrzeug dafür geradestehen und die Strafe bezahlen.

Die Aufnahmen können nur nach Anzeige bei der Polizei innerhalb von 36 h ausgegeben werden.

Beim Wechsel auf Online-Rechnung bekommen Kund*innen eine einmalige Gutschrift von 10 Euro brutto. Die 10 Euro werden auf die Jahresrechnung gutgeschrieben. Bei einem Wechsel zwischen dem 7. August und 30. September 2023 wird statt 10 Euro ein Umstellbonus von 20 Euro auf die nächste Rechnung gewährt. Umstellen können Sie unter www.swa.to/rechnung.

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Die Werbung in den Fahrzeugen wird von den swa generiert, für die Fahrzeug-Außenseite und die Haltestellen sind Fremdfirmen beauftragt.

Anfragen hierzu bitte an kundenservice-verkehr@sw-augsburg.de

Bei einer Anschlussleistung bis zu 20 kW wird jährlich abgerechnet, bei einer Anschlussleistung über 20 kW wird monatlich abgerechnet.

Der Wärmepreis ist abhängig vom Leistungsbedarf des Gebäudes. Er setzt sich aus Grund- oder Leistungspreis, Verbrauchs- und Messpreis zusammen.

Bitte achten Sie zuerst auf die Farbe der Warnleuchten. Gelbe Lämpchen beziehen sich auf die Wartung der Fahrzeuge, rote Lämpchen zeigen Gefahr an und zwingen zum Handeln.

Bei der Fernwärme war der Preis in den vergangenen Jahren vergleichsweise stabil.  Gleichzeitig konnten wir erreichen, dass die Fernwärme heute schon zu einem großen Teil aus erneuerbaren Energien erzeugt wird. Dennoch ergibt sich aus den folgenden Gründen eine Preissteigerung für die swa Fernwärme zum 1. Januar 2023:

Der Krieg in der Ukraine und die nahezu vollständige Einstellung der Gaslieferungen von Russland nach Europa haben die Preise für Erdgas teilweise auf das 500-fache steigen lassen. Parallel dazu sind auch die Preise der anderen Energieträger in den vergangenen Monaten so stark wie nie zuvor gestiegen.

Zur Erzeugung von Fernwärme betreiben wir mehrere Heizkraftwerke in Augsburg. Ein weiterer Anteil der Fernwärme entsteht im Biomasse-Heizkraftwerk, darüber hinaus beziehen wir Abwärme von der Müllverbrennung der AVA. Die Beschaffungspreise für alle eingesetzten Brennstoffe und der Einsatz von Strom haben sich ebenfalls deutlich verteuert; zudem sind die rechtlich vorgegebenen CO2-Preise auf Bundes- und EU-Ebene weiter gestiegen.

Einmaliger Anschlussbeitrag
Einmaliger Kostenaufwand für Zuleitung, Grabarbeiten, Wiederherstellung Umgebung, Hauseinführung, Kellerleitung bis zur Übergabestation, Installation Übergabestation inkl. Stromanschluss. Die von Kund*innen zu übernehmenden Anschlusskosten werden nach Fertigstellung des Hausanschlusses verrechnet.

Installationskosten (durch bauseits beauftragen Heizungsbauer)
Anpassungsarbeiten der bestehenden Leitungen für die hausinterne Heiz- und Warmwasserverteilung sowie Demontage und Entsorgung des alten Heizsystem durch ein qualifiziertes Sanitär-/Heizungsunternehmen sowie die Elektroanschlussarbeiten am Zähler.

Grundpreis (Fixkosten)
Preis für Fixkosten (Betrieb, Unterhalt, Zählergebühr und Finanzierung der Anlage).

Wärmebezug (variable Kosten)
Die Übergabestation ist mit einem geeichten Zähler ausgerüstet, der den effektiv bezogenen Wärmebezug ausweist. Das heißt, der Energiepreis für die bezogene Wärme ist verbrauchsabhängig (in Cent/pro kWh).

Nein, wenn Sie ein Fahrzeug von swa Carsharing Fest ausgeliehen haben. Die stationsbasierten Fahrzeuge müssen immer zur gleichen Station zurück.

Ja, wenn Sie ein Fahrzeug von swa Carsharing Flex ausgeliehen haben. Die Flex-Fahrzeuge sind stationsunabhängig und können auf jedem beliebigen öffentlichen Parkplatz abgestellt werden (bitte Parkzone beachten!). swa Carsharing Fahrzeuge werden beim Parken in parkscheinpflichtigen Bereichen von Gebühren befreit.

Sollte an der Wärmeübergabestation keine Wärme anstehen, verständigen Sie bitte zuerst die Stadtwerke Augsburg als zuständigen Netzbetreiber, um sicherzustellen, dass keine netzseitige Störung vorliegt. Falls dies nicht der Fall ist, wenden Sie sich bitte an Ihr mit der Wartung beauftragtes Fachunternehmen. Störung können Sie bei den swa unter 0821/6500-5555 melden.

Welche Größe der Raum haben muss, hängt von der nötigen Leistung der künftigen Heizanlage ab.

Hausanschlussraum

Nach DIN 18012 ist ein Hausanschlussraum in Gebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten erforderlich.

Im Hausanschlussraum sollen die Übergabestation und gegebenenfalls die Hauszentrale eingebaut werden.

Der Raum sollte verschließbar sein und muss jederzeit für swa  Mitarbeitende und deren Beauftragte zugänglich sein. Der Platzbedarf von Trinkwassererwärmungsanlagen ist vom eingesetzten System abhängig. Der erforderliche Platzbedarf muss mit den swa abgestimmt werden.

Skizze Hausanschlussraum

Platzbedarf von Fernwärme-Übergabestationen nach DIN 4747

(ohne Platzbedarf für Hauszentrale)

Hausanschluss ÜbergabestationWassermenge/1 /2
bis...bis … [m³/h][m][m]
DN322,670,40 1,80
DN403,950,402,00
DN507,210,502,50
DN6514,00,502,80
DN8021,00,503,00
DN10034,90,503,30

 

Beim Quartierparken handelt es sich um einen "großen Standort" mit freier Parkplatzwahl innerhalb der eingezeichneten Zone (= Quartier). Es gibt keine reservierten Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge, dafür aber eine feste Parkzone.

Fernwärme-Übergabestation

Die Übergabestation ist nach DIN 4747 das Bindeglied zwischen der Hausanschlussleitung und der Hauszentrale. Sie dient dazu, die Wärme bestimmungsgemäß, z. B. hinsichtlich Druck, Temperatur und Volumenstrom, an die Hauszentrale zu übergeben.

Fernwärme-Hausstation

Eine Fernwärme-Hausstation ist ein komplettes Heizsystem, das bauseitig nur noch hydraulisch und elektrisch angeschlossen werden muss. Die Kompaktstation enthält einen Wärmeübertrager, eine witterungsgeführte Regelung und die geregelten Heizkreise.

Die Buchung funktioniert wie gewohnt im Fest-System mit festen Buchungszeiten bis zu sechs Monate im Voraus (Buchungsbeginn und Buchungsende). Sie erhalten 10 Minuten vor Fahrtantritt per SMS und E-Mail die exakte Adresse des Fahrzeugs. Dort können Sie dieses dann abholen und direkt losfahren.

Es sind je Quartier immer zwei gleichartige Fahrzeuge zugeordnet, zum Beispiel zwei Kleinwagen. Bei Ihrer Buchung wählen Sie daher kein bestimmtes Fahrzeug, sondern erhalten je nach Verfügbarkeit eines der beiden Fahrzeuge, die dem Quartier zugeordnet sind.

Wie im Flex oder Fest System - hier gibt es keine Abweichung. Bitte achten Sie beim Quartierparken auf unsere allgemeinen Nutzungsregeln beim Carsharing. Diese finden Sie in unserem Nutzerhandbuch.

o   Bei Fahrtende stellen Sie das Fahrzeug innerhalb des eingezeichneten Quartiers ab

o   Stellen Sie das Fahrzeug bitte an einem zeitlich unbegrenzten und kostenfreien öffentlichen Parkplatz ab (alternativ: parkscheinpflichtiger Bereich ohne zeitliche Begrenzung) VORISCHT: Anwohnerparkzonen sind nicht erlaubt

o   Falls Sie keinen Parkplatz im Quartier finden, stellen Sie das Fahrzeug bitte möglichst nah am Quartier ab und informieren Sie unbedingt die Buchungszentrale. So können wir Nachnutzer*innen über den neuen Standort informieren. 

o   Bitte stellen Sie das Fahrzeug nicht in einem anderen Quartier ab

Vom Cityflitzer bis zur Mittelklasse ist alles vertreten, ergänzt um Transporter für den Umzug oder Kleinbusse für den Ausflug der Großfamilie. Auch moderne Elektro-Fahrzeuge stehen zur Verfügung. Und für den Ausflug bei schönem Wetter ist auch ein Mini Cabrio Teil unserer Flotte.

 

Unsere Fahrzeugflotte verfügt über eine umfangreiche Zusatzausrüstung. Neben den üblichen Ausstattungsmerkmalen wie z. B. Radio und Zentralverriegelung bieten wir in allen Fahrzeugen Klimaanlagen und Freisprecheinrichtungen für ihr Handy bzw. Smartphone. Wir rüsten unsere gesamte Fahrzeugflotte für die kalte Jahreszeit mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen aus. In allen Fahrzeugen finden sich Navigationsgeräte sowie Sitzerhöhungen für Kinder (außer Transporter und 9-Sitzer).

Für eine Inbetriebnahme und Inbetriebsetzung muss die Kundenanlage hydraulisch und elektrisch angeschlossen sein. Die Station muss mit einem Potentialausgleich versehen werden. Damit eine Inbetriebnahme durchgeführt werden kann, muss der Fachfirma mindestens sechs Wochen im Voraus das unterschriebene Inbetriebsetzungsformular vorliegen. Im Anschluss findet durch die technischen Berater eine Vorüberprüfung statt und es wird ein Termin für die Inbetriebnahme vereinbart.

Ja. Wir gewähren ab dem 101. Kilometer einen niedrigeren Kilometerpreis und da die Tankkosten bereits enthalten sind, ist eine Kostenkalkulation noch einfacher - unabhängig von Kraftstoffpreisen im Ausland. Soll der Urlaub länger als 21 Tage dauern? Auch kein Problem. In diesem Fall buchen Sie bequem über unsere Buchungshotline.

Ja, die Fahrzeuge sind zur Nutzung in Europa zugelassen, inklusive einer Reise in oder durch die Schweiz. Allerdings müssen sie das Original des Fahrzeugscheins im Kundencenter Hoher Weg kurz vor Buchungsbeginn abholen und zeitnah nach Buchungsende wieder zurückbringen. Bitte informieren Sie sich vor Fahrtantritt über ggf. bestehende Sonderregelungen im Ausland.

In folgende Länder dürfen Sie mit den swa Carsharing Autos einreisen: Österreich (A), Albanien(AL), Andorra(AND), Belgien (B), Bulgarien (BG), Bosnien-Herzegowina (BIH), Weissrussland (BY), Schweiz (CH), Tschechische Republik (CZ), Dänemark (DK), Spanien (E), Estland (EST), Frankreich (F), Finnland (FIN), Grossbritanien (GB), Griechenland (GR), Ungarn (H), Kroatien (HR), Italien (I), Irland (IRL), Island (IS), Luxemburg (L), Litauen (LT), Lettland (LV), Malta (M), Moldawien (MD), Montenegro (MNE), Norwegen (N), Niederlande (NL), Portugal (P), Polen (PL), Rumänien (RO), Schweden (S), Slowakische Republik (SK), Slowenien (SLO), Ukraine (UA); 
Azerbaidschan: Versicherungsschutz auf der Grundlage einer für Aserbaidschan ausgegebenen Grünen Karte gilt für diejenigen Gebiete Aserbaidschans, die unter der Kontrolle der Regierung der Republik Aserbaidschan stehen. 
Zypern: Für Zypern besteht Versicherungsschutz auf der Grundlage der Grünen Karte nur für diejenigen Gebiete, die unter der Kontrolle der Republik Zypern stehen. 
Russland und Türkei: Versicherungsschutz auf der Grundlage der Grünen Karte gilt für Russland und die Türkei nur innerhalb der geografischen Grenzen von Europa. 
Serbien: Versicherungsschutz auf der Grundlage einer für Serbien ausgegebenen Grünen Karte gilt für diejenigen Gebiete Serbiens, die unter der Kontrolle der Regierung der Republik Serbien stehen.

Liefergrenze

An der Liefergrenze sind von den Kund*innen die vertraglich vereinbarten Werte des Wärmeträgermediums (heißes Wasser aus den Kraftwerken der swa) hinsichtlich Druck, Temperatur, Differenzdruck und Volumenstrom einzuhalten.

Eigentumsgrenze

Die Eigentumsgrenze kennzeichnet den Teil der Anlagentechnik im Eigentumsbereich der swa. An der Schnittstelle zwischen der Eigentumsgrenze und der Liefergrenze findet der Gefahrenübergang von den swa auf die Fernwärmekund*innen statt. Die swa bleiben Eigentümer des Wärmeträgermediums sowie des Wärmemengenzählers.

zum Dokument Liefer- und Eigentumsgrenze

Leistungen der swa

  • Lieferung von Fernwärme
  • Hausanschlussleitung von der Hauptleitung bis in die Liegenschaft
  • Rohrleitungen bis zur Übergabestation
  • Übergabestation zur bereits gelieferten Heizzentrale

Leistungen des Eigentümers

  • Gegebenenfalls Demontage und Entsorgung des bestehenden Öltanks/Heizungsanlage
  • Anpassungsarbeiten auf die bestehende Heizverteilung und Warmwasseraufbereitungsanlage (Boiler) durch ein Heizungs- und Sanitärunternehmen
  • Anmeldung des Leistungsbedarfes von Fernwärme (vertragsrelevant)

Ein Parallelbetrieb Ihres alten Heizkessels mit der Wärmeversorgung über das Fernwärmenetz ist nicht möglich.

Ja, Sie können unsere Fernwärme auch mit anderen erneuerbaren Energien verbinden.

Ja, eine Nach- oder Umrüstung auf Fernwärme ist grundsätzlich fast immer möglich. Einfach wird es, wenn in dem jeweiligen Altbau schon eine wasserführende Heizung (z.B. Heizöl- oder Erdgasheizkessel) installiert ist und die Heizkesselanlage problemlos durch eine Wärmeübergabestation ersetzt werden kann.

Wenn in der Liegenschaft schon eine wasserführende Heizung installiert ist, können die bestehenden Heizkörper, wie die Fußbodenheizung, weiterhin genutzt werden.

Der Anschlusswert des Gebäudes setzt sich aus der von einem Fachplaner berechneten Heizlast „Raumheizung“ (Heizlastberechnung nach DIN EN 12831) und der anhand für das Gebäude ermittelten Bedarfskennzahl N (nach DIN 4708) festgelegten Heizlast „Trinkwassererwärmung“ zusammen. Dieser Wert bestimmt den Leistungspreis der Wärmelieferung.

Die Ablesung erfolgt überwiegend mittels Fernauslesung – es muss also niemand zu Ihnen ins Haus kommen. Bei Messeinrichtungen, die noch nicht über entsprechende Technik verfügen, erfolgt die Ablesung manuell durch swa Personal. Die Zähler obliegen einer Eichfrist von fünf Jahren. Die Kosten für das Auswechseln der Zähler tragen die swa.

Nein, es wird nur die Wärmemenge abgerechnet, die tatsächlich verbraucht wurde.

Ja, gemäß §3 Nr. 1 AVBFermwärmeV.

Nein, ein Anbieterwechsel ist nicht möglich. Die Versorgung mit Fernwärme ist ein nicht regulierter Markt. In Augsburg gibt es derzeit nur die Stadtwerke Augsburg (swa) als Anbieter.

Gemäß §32 Nr. 1 AVB Fernwärme Verordnung beträgt die Erstvertragslaufzeit max. zehn Jahre.  

Nein, der Wärmelieferungsvertrag verlängert sich nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit um jeweils ein Jahr zum 30. September, sollte dieser nicht gekündigt werden.

Der Wärmelieferungsvertrag kann nach der Erstvertragslaufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum 30. September gekündigt werden.

Ja, Sie haben vielfältige Möglichkeiten. Sie können in 237 Partnerstädten direkt freie Fahrzeuge zu ihrem gewohnten swa Carsharing-Tarifen buchen. Dies geschieht bei der Buchung via App/Buchungsplattform über die Auswahl des Anbieters und die Festlegung des Standortes und bei telefonischer Buchung über unsere Buchungszentrale. Sie müssen hierfür keine anderen Apps installieren oder Freischaltungen beantragen.  Abgerechnet wird zu ihrem swa Carsharing Tarif.

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