Fragen und Antworten zur Strompreisbremse und allen aktuellen Entwicklungen
Rechnung erklärt
Die Jahresabrechnung Ihres Strom- oder Gastarifs ist ein mehrseitiges Dokument, das Sie jedes Jahr von uns erhalten. Sie haben Fragen zu Ihrer Rechnung? Hier erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie sich unsere Rechnung aufbaut.
Wussten Sie schon? Mit dem swa Onlineservice „Mein Konto“ haben Sie jederzeit Ihre Daten und Rechnung im Blick. Sie können uns bequem von zu Hause aus Ihren Zählerstand mitteilen und Ihre persönlichen Daten ändern. Registrieren Sie sich unter swa.to/meinkonto und profitieren Sie zusätzlich: wenn Sie von Papierrechnung auf Onlinerechnung umstellen, erhalten Sie auf Ihre nächste Rechnung einen 10,- Euro Bonus.
Die Bundesregierung hatte im Dezember 2022 beschlossen, Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten mit Hilfe eines mehrstufigen Maßnahmenpakets zu entlasten. Die Umsetzung der Preisbremsen in unseren Systemen führt momentan zu Verzögerungen in der Abrechnung. Wir entschuldigen uns aufrichtig für die Verspätung.
Durch die Verzögerung in der Rechnungsstellung ist der Zeitraum für die zu leistenden Abschlagszahlungen, verkürzt. Um Sie vor hohen Nachzahlungen zu schützen, haben wir die fehlenden Abschläge (Januar, Februar) auf die restlichen Abschläge umgelegt.
Nein, die Preisbremsen sind bei dieser Abrechnungsphase noch nicht mit berechnet. Wir arbeiten unter Hochdruck die Preisbremsen in unseren Systemen umzusetzen. Wir informieren Sie zu einem späteren Zeitpunkt über Ihren neuen Abschlagsplan, der dann die Entlastung durch die Preisbremsen enthält.
Strompreisbremse & weitere staatliche Entlastungen
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Die im Video gezeigten Preise für Strom & Gas sind nur beispielhaft und entsprechen nicht den aktuellen Preisen der swa. Video: ASEW
Kurz gesagt: Ab 1. März 2023 wird der Strompreis, rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar, auf 40 Cent brutto pro Kilowattstunde gedeckelt. Dieser gedeckelte, niedrigere Preis gilt für ein kWh-Kontingent von 80 Prozent des letzten prognostizierten Jahresverbrauchs.
Das steckt dahinter: Die Strompreisbremse (auch Strompreisdeckel) ist eine weitere Entlastung durch die Bundesregierung. Die Strompreisbremse gilt ab 1. März 2023 bis voraussichtlich 30. April 2024 und deckelt den Strompreis für private Verbraucher*innen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Stromverbrauch unter 30.000 kWh im Jahr auf 40 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh). Dieser Preis gilt für 80 % Prozent der uns aktuell vorliegenden Jahresverbrauchsprognose. Achtung: bei Gas gelten andere Regelungen. Für Strom, der darüber hinaus verbraucht wird, zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Preis. Die Entlastungsbeträge von Januar und Februar werden Ihnen mit den ab März folgenden Abschlägen mit gutgeschrieben. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin!
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es wegen des hohen Anfrageaufkommens derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.
Weitere Infos finden Sie auch auf der
Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (externe Verlinkung)
Private Haushalte und kleinere Gewerbekunden zahlen ab dem 01. März 2023, für ein kWh-Kontingent in Höhe von 70 Prozent oder 80 Prozent des jeweils aktuell vom Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauchs:
- Strom bei einem Verbrauch von kleiner gleich 30.000 kWh pro Jahr: 40 Cent brutto* pro Kilowattstunde (kWh)
- Strom bei einem Verbrauch von größer 30.000 kWh pro Jahr: 13 Cent netto** pro Kilowattstunde (kWh)
* In den Bruttopreisen sind die Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlassten Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer enthalten.
** Zu dem Nettopreis werden noch alle Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlassten Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer aufgeschlagen werden.
Die Berechnung der Entlastung erfolgt für Privatkunden zumeist auf Grundlage der letzten bekannten Jahresverbrauchsprognose. Die Verbrauchsprognose wird entweder durch den Energielieferanten oder durch den Netzbetreiber berechnet.
Rechenbeispiel für Strom:
Prognostizierter Jahresverbrauch: 4.500 kWh pro Jahr
Arbeitspreis aktueller Strom-Tarif: 53 Cent brutto pro kWh
Arbeitspreis-Deckel (Bremse): 40 Cent brutto pro kWh
Rechnung: 4.500 kWh x 0,8 x 0,13 €/kWh = 468 €/Jahr (rund 39 € Entlastung pro Monat)
Erläuterung:
Eine vierköpfige Familie mit einem Stromverbrauch von 4.500 kWh im Jahr (375 kWh/pro Monat) würde rund 199 Euro (ohne Preisbremse) pro Monat zahlen. Mit gleichbleibendem Verbrauch und Preisbremse zahlen sie 160 Euro pro Monat, also 39 Euro weniger.
Denn für bis zu 80 Prozent des Verbrauchs zahlt sie nur 40 ct/kWh, für 20 Prozent zahlt sie 53 ct/kWh.
Der Wechsel des Versorgers ist weiterhin uneingeschränkt möglich und beeinflusst nicht, ob Sie entlastet werden und ob weiterhin ein gedeckelter Bruttoarbeitspreis gilt, z.B. 12 Cent pro kWh (Gas) für 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose aus September 2022.
Sie müssen nichts tun. Der Entlastungsbetrag durch die Preisbremsen wird durch die Stadtwerke automatisch in Ihrem Abschlagsplan berücksichtigt.
Wenn Sie Energie einsparen, sinkt auch Ihr zu zahlender Betrag. Denn das Entlastungskontingent in kWh bleibt für 2023 gleich.
Die Wasserstoffumlage ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt und dient zur Förderung von Wasserstoffprojekten. Eine zum 1. Januar 2023 geplant Umlage wird nach aktuellem Stand nicht erhoben und beträgt somit 0 Cent/kWh.
Gesamtüberblick Referenzpreise

Abschläge & Zahlungen
Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme für Sie umzusetzen. Die Anforderungen des Gesetzgebers sind so komplex, dass wir die Entlastung durch die Preisbremsen nicht in Ihrem nächsten Abschlag berücksichtigen können. Damit Ihnen kein Nachteil entsteht und wir Ihnen unwissentlich zu viel abbuchen, haben wir entschieden, Ihren nächsten Abschlag auf 0 Euro zu setzen.
Was das für Sie bedeutet: Sie bekommen in den nächsten Wochen ein Informationsschreiben von uns, das Ihren neuen Abschlagsplan enthält. Bis dahin müssen Sie keinen Abschlag zahlen! Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen Sie nichts weiter tun. Wir werden den Abschlag für Sie aussetzen. Wenn Sie selbst überweisen oder bar zahlen, setzen Sie bitte Ihre Zahlungen an uns so lange aus, bis wir Sie schriftlich über den neuen Abschlag informiert haben.
Wichtig: Ihnen geht kein Geld verloren. Wir buchen die geleistete Zahlung zu Ihrem Kundenkonto und verrechnen den Betrag bei Ihrer nächsten Rechnung.
Ja, die Abschläge werden automatisch angepasst. Wir werden die Entlastungen durch die Preisbremsen in Ihren neuen Abschlagsplan berücksichtigen. Über die neuen Abschläge informieren wir Sie in einem individuellen Anschreiben.
Ihre aktuellen Abschläge finden Sie im swa Kundenportal. Die neuen Abschläge inkl.- Entlastung durch die Preisbremse errechnen wir derzeit. Sobald die Preisbremsen in unseren Systemen fehlerfrei integriert sind, informieren wir Sie in einem Schreiben über Ihren neuen Abschlagsplan. Bis dahin müssen Sie keinen Abschlag zahlen.
Der Abschlag wird individuell für alle Kund*innen berechnet. Je nachdem, welchen Tarif Sie haben, wann Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben oder wie hoch Ihr Verbrauch oder die Anzahl der noch offenen Abschläge ist, unterscheidet sich der Abschlag.
Eine Ratenzahlung ist nur auf die Jahresverbrauchsabrechnung möglich. Auf Abschläge sowie die Schlussabrechnung bei Lieferantenwechsel können keine Ratenvereinbarungen gegeben werden.
Der Abschlag kann gestundet werden, bis die Kund*innen ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen können. Alternativ kann auch eine weiterführende Beratung angeboten werden. Ein Entgegenkommen in Bezug auf den Betrag ist nicht möglich. Bei Zahlungsschwierigkeiten gibt es diverse Anlaufstellen, wie z.B. verschiedene Träger der Sozialhilfe, zum Beispiel den SKM und bei der Stadt Augsburg.
Tarif-Wechsel & meine Rechte
In der aktuellen Situation ist es leider nicht möglich, einen günstigeren Tarif anzubieten. Wenn sich die Lage am Markt entspannt, wird es wieder Alternativen geben.
Es ist nicht möglich, der Preisanpassung zu widersprechen, allerdings gibt es die Option des Sonderkündigungsrechts:
Im Tarif Grundversorgung:
Kund*innen können den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Änderungen der allgemeinen Preise werden nicht wirksam, wenn bei der Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachgewiesen wird.
In einem anderen Produkt:
Wer mit dieser Preisanpassung nicht einverstanden ist, kann seinen Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Ja, die Preisanpassungen sind rechtens. Bei der Grundversorgung halten die swa sich an die Vorgaben der Grundversorgungsverordnung und bei den Produkten an die AGBs.
Was kann ich aktiv tun?
Hier finden Sie wertvolle Tipps, wie Energie gespart werden kann. Die swa bieten zudem eine Energieberatung an. Kund*innen erhalten hierbei eine individuelle Hilfestellung zum Energiesparen. Die Energieberatung ist für swa Kund*innen kostenlos. Die Telefonnummer lautet 0821 6500-8145.
Beim Wechsel auf Online-Rechnung bekommen Kund*innen eine einmalige Gutschrift von 10 Euro brutto. Die 10 Euro werden auf die Jahresrechnung gutgeschrieben. Umstellen können Sie unter www.swa.to/rechnung.
Preisanpassung & Kosten
Die aktuelle Preisanpassung gilt ab 1. Januar 2023.
Die Preisanpassung ist individuell. Sie hängt beispielsweise vom jeweiligen Tarif und dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Über die genaue Höhe Ihrer Preisanpassung werden Sie schriftlich von uns informiert. Der Grundpreis wird bei keinem Tarif angepasst. Die geplante Strompreisbremse der Bundesregierung ist noch nicht bei der aktuellen Preisanpassung eingerechnet.
Durch den geringeren Grundpreis sind Tarife wie beispielsweise swa Strom Augsburg weiterhin günstiger als der Grundversorgungstarif swa Strom Basis.
Es werden alle Tarife angepasst.
Die swa kaufen Strom langfristig im Voraus ein. Durch diese Beschaffungsstrategie können zwischenzeitige Preisspitzen abgemildert werden und Sie als Kund*in profitieren von einem Durchschnittspreis. Im Gegenzug bedeutet dies aber auch, wenn kurzfristig die Preise im Einkauf fallen, dieser positive Effekt auch erst mit einer zeitlichen Verzögerung bei Ihnen als Kund*in ankommt.
Ökostrom wird ebenfalls über den freien Markt gehandelt und eingekauft. Daher unterliegt auch Ökostrom den Preissteigerungen am freien Markt.
Nein, es werden keine Tarife erhöht, bei denen eine Preisgarantie besteht. Die Garantie besteht auf besondere Verträge 12, 24 oder 36 Monate. Nach Ablauf dieser vertraglich festgelegten Laufzeiten ist eine Anpassung möglich.
Nein, die Preisanpassung betrifft fast alle Anbieter am Markt, nicht nur die swa.
Sobald sich die Einkaufsbedingungen für die swa entspannt haben und keine anderen Komponenten (Netznutzung, Gasspeicherumlage etc.) dem entgegenwirken, werden wir die Preise senken. Wann dies sein wird, können wir aktuell noch nicht sagen. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, den Strompreisdeckel zügig umzusetzen. Dadurch ergeben sich in der Regel deutliche Entlastungen für Sie.
Sie haben weitere Fragen? So erreichen Sie uns.
Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen zur Energiekrise haben oder generell Fragen, Wünsche, Kritik oder Anregungen, dann schreiben Sie uns eine Nachricht über das unten stehende Formular. Wir bearbeiten Ihre Anfrage so schnell wie möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens momentan ein wenig länger dauern kann. Vielen Dank.
Informationen der Stadt Augsburg
Nutzen Sie auch das Webangebot der Stadt Augsburg zum Thema Energieversorgung, Energiesparmaßnahmen und Hilfe in finanzieller Not unter www.augsburg.de/energie (externer Link auf das Webangebot der Stadt Augsburg).