Fragen und Antworten zur aktuellen Energiekrise

Die wichtigsten Informationen zur aktuellen energiepolitischen Situation, zu den swa Gas- und Strompreisen und was Sie aktiv tun können, um Ihre Energiekosten zu senken, finden Sie hier zusammengefasst.

Energiepreisbremse, Entlastungspakete, Versorgungssicherheit: Die aktuelle weltpolitische Lage wirft viele Fragen auf. Als Energieversorger sind wir bemüht, unseren Kund*innen stets alle Informationen zur Verfügung zu stellen. Auf den folgenden Seiten finden Sie Fragen und Antworten rund um die Energiekrise.

Die Bundesregierung hat die  Strom- und Gaspreisbremse im Dezember 2022 beschlossen. Sie gelten ab 1. März 2023. Nährere Informationen dazu finden Sie auch auf der Website der Bundesregierung (externer Link).

Wir arbeiten aktuell mit Hochdurck daran, die Preisbremsen umzusetzen.

Aktuelle Entwicklungen

Wir arbeiten aktuell mit Hochdruck an der Umsetzung der Preisbremsen der Bundesregierung für Strom, Gas und Wärme. Das ist sehr komplex. Deswegen verschiebt sich die Abbuchung der Abschläge bei vielen Tarifen. Auch andere Rechnungen, wie zum Beispiel die Jahresabrechnung, verzögern sich.

In den kommenden Wochen erhalten Sie ein Anschreiben, in dem Ihre neuen Abschläge mit Preisbremse berechnet sind. Bis dahin wird kein Abschlag von Ihrem Konto abgebucht.  Die Monats-Abschläge, die von März bis zur Rechnungsstellung nicht eingezogen oder überwiesen wurden, werden nach Zustellung des neuen Abschlagsplans geballt fällig. Auch wenn durch die Preisbremsen die Abschläge in der Regel sinken werden, empfehlen wir, Beträge in Höhe der bisherigen Abschläge für jeden noch nicht bezahlten Monat auf dem Konto anzusparen.

Info-Flyer zum Download

Kurz gesagt: Ab dem 1. März 2023 wird, rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar, der Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde für bis zu 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose gedeckelt werden.

Das steckt dahinter: Die Gaspreisebremse (auch Gaspreisdeckel) ist eine weitere Entlastung durch die Bundesregierung. Die Gaspreisbremse soll voraussichtlich ab 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023 gelten und den Gaspreis für private Verbraucher*innen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh im Jahr auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh) deckeln. Dieser Preis gilt für 80 Prozent der Verbrauchsmenge (kWh-Kontingent) des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für Gas. Achtung: Bei Strom gelten andere Regelungen. Für Gas, das darüber hinaus verbraucht wird, zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Preis. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin!

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es wegen des hohen Anfrageaufkommens in unseren Kundencentern derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.

Weitere Informationen  zum Wärmepreisdeckel für Fernwärmekund*innen
Weitere Infos finden Sie auch auf der 
Website der deutschen Bundesregierung (externe Verlinkung)

Kurz gesagt: Ab 1. März 2023 wird der Strompreis, rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar, auf 40 Cent brutto pro Kilowattstunde gedeckelt. Dieser gedeckelte, niedrigere Preis gilt für ein kWh-Kontingent von 80 Prozent des letzten prognostizierten Jahresverbrauchs.

Das steckt dahinter: Die Strompreisbremse (auch Strompreisdeckel) ist eine weitere Entlastung durch die Bundesregierung. Die Strompreisbremse gilt ab 1. März 2023 bis voraussichtlich 30. April 2024 und deckelt den Strompreis für private Verbraucher*innen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Stromverbrauch unter 30.000 kWh im Jahr auf 40 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh). Dieser Preis gilt für 80 % Prozent der uns aktuell vorliegenden Jahresverbrauchsprognose. Achtung: bei Gas gelten andere Regelungen. Für Strom, der darüber hinaus verbraucht wird, zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Preis. Die Entlastungsbeträge von Januar und Februar werden Ihnen mit den ab März folgenden Abschlägen mit gutgeschrieben. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin!

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es wegen des hohen Anfrageaufkommens derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. 

Weitere Infos finden Sie auch auf der
Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (externe Verlinkung)

Kurz gesagt: Sie als swa Kund*in müssen im Dezember 2022 keinen Abschlag für Gas bezahlen.

Das steckt dahinter: Die geplante Einmalzahlung für Gaskund*innen (Dezember-Soforthilfe) ist Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung. Das Paket wurde am 14.11.2022 im Bundesrat beschlossenen.

Der Staat übernimmt ungefähr ein Zwölftel Ihrer jährlichen Gaskosten. Diesen Betrag erhalten Sie als Entlastung für den Dezember-Abschlag. Es handelt sich aber nur um einen Anteil mit dem Ziel einer schnellen Entlastung der Kund*innen, nicht den konkreten für Dezember zu zahlenden Abschlag. Grundlage für die Berechnung der Soforthilfe ist Ihr im September 2022 prognostizierter Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh).

Dieser Jahresverbrauch wird von uns als Gasversorger für Sie berechnet und ist individuell. Somit wird in Ihrer nächsten Rechnung nochmal gegengerechnet, ob bei der Dezember-Soforthilfe zu viel oder zu wenig an Sie bezahlt wurde. Der Soforthilfe-Entlastungsbetrag wird mit Ihrer nächsten Rechnung (Jahres- oder Schlussrechnung) ausgeglichen.

Weitere Informationen zur Dezember-Soforthilfe für Gas*kundinnen
Weitere Informationen zur Dezember Soforthilfe für Fernwärme*kundinnen

Zum 1. Oktober 2022 wurde die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) auf Gas von 19 auf 7 Prozent gesenkt, um Bürger*innen zu entlasten. Diese Entlastung gilt voraussichtlich bis Ende März 2024. Wir geben Ihnen die Mehrwertsteuersenkung zum 1. Oktober 2022 direkt weiter und verrechnen sie bei der nächsten Preisanpassung zum 1. Januar 2023. Ihre neuen Abschläge werden dann dementsprechend angepasst.

Mit der staatlichen Gasspeicherumlage soll sichergestellt werden, dass die Gasspeicher befüllt werden. Die ab dem 1. Oktober 2022 gültige Gasspeicherumlage beträgt 0,059 Ct/kWh. Die Stadtwerke geben die Gasspeicherumlage direkt weiter und profitieren somit nicht davon.

Hintergrund der Erhebung der Umlage ist das novellierte Energiewirtschaftsgesetz, das Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen vorsieht.

Die Gasbeschaffungsumlage  war ursprünglich zum 1. Oktober 2022 geplant, wurde aber nicht umgesetzt. Somit hat diese Umlage keine Auswirkungen auf den Gaspreis.

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