Das Firmen-Abo: entspannt zur Arbeit
Mit dem Firmen-Abo kommen Ihre Mitarbeiter jeden Tag schnell zur Arbeit – ohne Parkplatzsuche oder Stau.
Als Arbeitgeber schließen Sie mit dem AVV ab einer Mindestbestellmenge von 50 Firmen-Abos einen eigenen Firmen-Abo Vertrag ab
Gültigkeit: 365 Tage, 24 Stunden
Gültig auf allen Verkehrsmitteln im AVV: swa Bus & Tram, AVV-Regionalbus und dem Regionalzug
10 Euro oder mehr zahlt Sie als Arbeitgeber monatlich als Zuschuss zum Firmen-Abo, 7 Euro (Preisstufen 2 – 12) oder 5 Euro (Preisstufe 1) gibt Ihren Mitarbeitern Ihr Verkehrsunternehmen noch dazu.
Gerne beraten wir Unternehmen, Personalabteilungen und Personalvertretungen bzgl. des beim Tarifmanagements: Email mit Anfrage und Telefonnummer an firmenabo(at)avv-augsburg.de.
- Berechtigte
Alle angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vertragspartner des eigens abzuschließenden Firmen-Abo-Vertrags können das AVV Firmen-Abo erwerben, vorausgesetzt mindestens 50 Mitarbeiter entscheiden sich für die Nutzung des Firmen-Abos.
Auszubildende beantragen das reguläre kostengünstige Schülerticket. Der Arbeitgeber verpflichtet sich mit Abschluss des Firmen-Abo Vertrags ebenfalls einen Zuschuss von mindestens 10 Euro zu zahlen. - Geltungsbereich
Das Firmen-Abo gilt 12 Monate lang innerhalb der von Ihnen gewählten Zonen für beliebig viele Fahrten im AVV. - Geltungsdauer
Das Firmen-Abo gilt 1 Jahr und verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn es nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. - Besondere Hinweise
Ein Firmen-Abo kann nur am 1. eines Monats begonnen werden. Der Bestellschein muss bis zum 1. des Vormonats bei der Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (avg) bzw. der Deutschen Bahn AG vorliegen. Das Abo kommt mit der Zustellung oder Aushändigung des ersten Fahrausweises bzw. der Chipkarte zustande.
Änderungen von Adressen und Kontoverbindungen sind sofort mitzuteilen. Änderungen der Angaben im Fahrausweis (z.B. Geltungsbereich) sind nur zum 1. eines Monats möglich und bis spätestens 15. des Vormonats zu beantragen. Bei Ausgabe einer Chipkarte muss die Chipkarte persönlich der Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (avg) vorgelegt werden.
Firmen-Abos sind nur gültig, wenn sie vom Inhaber mit Tinte oder Kugelschreiber unterschrieben sind. Vor- und Zuname müssen ausgeschrieben sein. Die Benutzungsberechtigung ist auf Verlangen des Personals durch Wiederholen der Unterschrift und/oder durch Vorlage des amtlichen Personalausweises mit Lichtbild nachzuweisen.
Bitte beachten Sie: Bei Ausgabe als Chipkarte ist das Firmen-Abo nur gültig, wenn Sie den zur Chipkarte zusätzlich ausgegebenen Papierfahrausweis mitführen. Der Fahrausweis muss von Ihnen mit Kugelschreiber oder Tinte mit Vor- und Zuname unterschrieben sein. - Übertragbarkeit und Mitnahmemöglichkeit
Die Fahrausweise des Firmen-Abos sind von Montag bis Freitag ab 18.00 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig übertragbar. Die Weitergabe gegen Entgelt ist untersagt. Das Firmen-Abo berechtigt von Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr zur Mitnahme von bis zu 4 Kindern. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztags können bis zu 3 Erwachsene oder bis zu 6 Kinder oder eine andere Personenkombination nach der Maßgabe: 2 Kinder zählen als 1 Erwachsener
mitgenommen werden. - Verlust
Für abhanden gekommene Fahrausweise wird bei Ausgabe des Firmen-Abos als Stammkarte mit Monatswertmarken gegen ein Entgelt von 30,00 € einmalig bzw. bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung bei Ausgabe als Chipkarte gegen ein Entgelt von 10,00 € eine Ersatz-Stammkarte für die restliche Geltungsdauer ausgestellt. Im Übrigen wird für abhanden gekommene Fahrausweise kein Ersatz geleistet. Der Monatsbetrag ist bis zum Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises weiter zu zahlen. Eine vorzeitige Kündigung ist insoweit ausgeschlossen. - Kündigung
Kündigungen sind mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Monats schriftlich möglich. Bei Ausgabe einer Chipkarte muss bei der Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (avg) unter Vorlage der Chipkarte gekündigt werden.
Bei jeder Kündigung und Änderung wird der Fahrausweis ungültig und ist bis zum 5. des Nachmonats bei der Ausgabestelle zurückzugeben. Solange der Fahrausweis nicht zurückgegeben ist, ist der Monatsbetrag weiter zu zahlen.
Endet das Jobticket vor Ablauf des jeweiligen 12-Monats-Zeitraumes, so wird für den abgelaufenen Zeitraum der Unterschied zwischen den Monatsbeträgen und den Preisen der entsprechenden Monatskarten für jedermann nach erhoben.
- Unternehmen, Personalabteilungen und Personalvertretungen sind jederzeit eingeladen, sich beim Tarifmanagement des AVV beraten zu lassen. Senden Sie uns einfach eine kurze E-Mail mit Ihrer Anfrage und Ihrer Telefonnummer. Wir nehmen zeitnah Kontakt mit Ihnen auf.
- Ihre E-Mail richten Sie bitte an: firmenabo(at)avv-augsburg.de