swa Fernwärme

Fernwärme für Geschäftskunden

Zuverlässig und umweltschonend. Mit swa Fernwärme bieten wir Ihnen eine Alternative zu konventionellen Heizanlagen. In großen Teilen Augsburgs können Sie die komfortable Wärmeversorgung nutzen und so zur Senkung des CO2-Ausstoßes in der Region beitragen.

Aktuelle Informationen zum Entlastungpaket der Bundesregierung für Gas- und Wärmekund*innen

Die geplante Einmalzahlung für Gaskund*innen (Dezember-Soforthilfe) ist Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung. Der Staat übernimmt anteilig die Abschlagszahlung für Dezember 2022. Auch als Fernwärmekund*in profitieren Sie von dieser geplanten Einmalzahlung, da Fernwärme neben der Erzeugung durch CO2-neutrale Biomasse zum Teil auch durch Gas erzeugt wird. Weiter Informationen finden Sie hier.

Ihre Vorteile der swa Fernwärme

  • Geringe Investitionskosten: Sie müssen keinen Heizkessel anschaffen. Lediglich der Einbau eines Wärmetauschers ist notwendig.
  • Geringe Wartungskosten: Eine Fernwärme-Hausstation ist wartungsarm und spart Reparatur- und Servicekosten.
  • Umwelt- und Ressourcenschonend: Durch die zentrale, gemeinsame Erzeugung von Wärme und Strom wird wertvolle Primärenergie eingespart. Damit reduzieren sich die CO2-Emissionen deutlich. Bei den swa wird ca. ein Drittel der Wärme aus Erneuerbaren Energien gewonnen.
  • Platzsparend: Durch die kompakte und moderne Fernwärme-Hausstation sind kein Kamin, und auch kein Heizraum mit Brenner oder Vorratsbehälter nötig.
  • Komfortabel: Einfacher geht es kaum. Nur die Heizung aufdrehen und die Wärme genießen.
  • Umrüsten lohnt sich: Ein Umstieg auf Fernwärme ist oft weniger aufwendig als der Ersatz der alten Heizung, weil eventuell anstehende Tank- bzw. Kaminsanierungen entfallen.

Auf einen Blick

  • Das Fernwärmesystem funktioniert wie eine riesige Zentralheizung für die ganze Stadt: Das Heizkraftwerk entspricht dem Heizkessel im Keller Ihrer Immobilie, die angeschlossenen Gebäude den jeweiligen Heizkörpern in den Räumen.
    Über 90 % der Fernwärme wird in unseren Heizkraftwerken mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsverfahren, also der gemeinsamen Erzeugung von Strom und Wärme, erzeugt:
    Die Abwärme, die bei der Stromgewinnung entsteht, wird nicht ungenutzt an die Umwelt abgegeben, sondern erhitzt das Heizwasser der Fernwärme.
  • Das heiße Wasser gelangt unter Druck und mit Hilfe von Pumpen über ein gut isoliertes Leitungssystem direkt in das Gebäude.
  • Dort entnehmen die Gebäudenutzer die Fernwärme über einen Wärmetauscher nach Bedarf zum Beheizen, zur Wassererwärmung und zur Klimatisierung
  • Danach fließt das abgekühlte Wasser wieder zum Heizkraftwerk zurück, wo es erneut erhitzt wird und sich so der Kreislauf schließt.
    Installation in Ihrer Immobilie
    Eine Fernwärme-Übergabestation verbindet das Stadtwerke Fernwärmenetz mit der hausinternen Heizung. Sie wird in der Regel im Keller Ihrer Immobilie installiert. Durch verschiedene Fernwärme-Erzeugerwerke, wie unser Heizkraftwerk, die Gasturbinenanlage, die Biomasseanlage, die Abfallverwertungsanlage, zusätzliche Heizwerke und unser Verbundnetz, sichern wir Ihnen ein Höchstmaß an kontinuierlicher, ganzjähriger Wärmeversorgung.

Die gemeinsame Erzeugung von Strom und Wärme sowie die effiziente Nutzung der Abwärme beim Kraft-Wärme-Kopplungsprozess schonen Ressourcen und Umwelt gleichermaßen.
Durch die zentralen Fernwärme-Erzeugungsanlagen werden eine Vielzahl an Einzelfeuerungsanlagen eingespart, was wiederum Brennstoffverbrauch und Emissionen erheblich vermindert.
Ebenso bedingt der hohe Wirkungsgrad moderner Heizkraftwerke eine geringere Schadstoffbelastung unserer Luft. Allein durch die 2004 in Betrieb gegangene Gasturbinenanlage kann der Kohlendioxidausstoß in unserer Region jährlich um 40 000 Tonnen reduziert werden.

Die Energieeinsparverordnung

Die Energieausnutzung bei swa Fernwärme wird durch den äußerst niedrigen Primärenergiefaktor vonfp = 0,25 (nach AGFW-Arbeitsblatt FW 309 – Teil 1) in der Energieeinsparverordnung belohnt. Dieser Primärenergiefaktor schafft Spielraum und Sicherheit bei der Planung des Gebäudewärmeschutzes.

Profitieren Sie von swa Fernwärme in unserem Versorgungsgebiet. Dazu gehören:

  • Innenstadt Augsburg
  • Univiertel
  • Teile Pfersees
  • Textilviertel
  • Teile Lechhausens
  • Teile Hochfeld
  • Teile Kriegshaber
  • Teile Oberhausen
  • Teile Herrenbach
  • Teile Bismarckviertel

Da unser Versorgungsnetz ständig erweitert wird, informieren Sie sich bitte bei unseren swa Kundenberatern über Ihre individuellen Möglichkeiten eines swa Fernwärmeanschlusses.

FAQs zum Thema Fernwärme

Die Fernwärme wird in Augsburg zu rund 75 % mittels Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt. Das bedeutet, dass Wärme und Strom gemeinsam und dadurch sehr effizient beispielsweise durch Holzhackschnitzel erzeugt werden. Insgesamt gibt es fünf Standorte für die Fernwärmeerzeugung in Augsburg. Zusätzlich wird die Abwärme der Abfallverwertungsanlage im Augsburger Osten genutzt. Weitere Infos

Wir fokussieren uns auf den Ausbau des Augsburger Fernwärmenetzes, das bisher 187 km ausmacht. Wenn in einem Gebiet Fernwärmeversorgung vorhanden ist oder diese neu ausgebaut wird, werden ältere Gasleitungen zurückgebaut. Durch den Ausbau und den damit verbundenen Umstieg von Öl und Gas auf Fernwärme als Energieträger leisten die swa einen wesentlichen Beitrag zur Wärmewende und damit zum Klimaschutz. Neben dem Ausbau der Fernwärme machen die swa das bestehenbleibende Gasnetz fit für die Einspeisung von Biogas und Wasserstoff.

Für eine umweltschonende, versorgungsichere, komfortable und platzsparende Wärme- und Warmwasserversorgung ist die Fernwärme die ideale Lösung. Mit der Entscheidung für die Fernwärme entfallen die Brennstoffbeschaffung und -lagerhaltung. Da die Verbrennung nicht im eigenen Keller stattfindet, sind keine Wartungsarbeiten von Heizkesseln nötig. Zudem entstehen keine Abgase, sodass es nicht notwendig ist, einen Schornstein zu errichten. Durch die laufende Dekarbonisierung wird die Fernwärme zudem jedes Jahr nachhaltiger.

Wenn eine Liegenschaft in einem mit Fernwärme erschlossenem Gebiet liegt, ist ein unkomplizierter Umstieg von einem herkömmlichen Heizsystem (z.B. mit Öl) auf Fernwärme möglich. Nötig sind Erdarbeiten, um eine Hausanschlussleitung von der Hauptleitung im Straßenraum in das Gebäude zu verlegen. Dafür sind in der Kellerwand zwei Kernbohrungen nötig. Neu installierte Rohre verbinden bestehende Leitungen in der inneren Kellerwand mit der Fernwärme-Übergabestation. Bestehende Heizkessel, beispielsweise für eine Öl-Heizung, können ganz einfach gegen eine Fernwärme-Übergabestation ausgetauscht werden. Wie lange der Umbau dauert, ist abhängig vom Umfang der Arbeiten.

Die Fernwärme wird durch Vor- und Rücklaufleitungen, ähnlich wie bei der Heizung in Ihrem Haus, mit flüssigem Heizwasser aus unseren Erzeugungsanlagen zu Ihnen transportiert. Dabei sorgen wir dafür, dass je nach Außentemperatur die Fernwärme mit der notwendigen Vorlauftemperatur zu Ihnen kommt. Die Vorlauftemperatur beträgt nach Netzbereich und Außentemperatur zwischen 78°C und 120 °C. Über einen Wärmetauscher werden dann die FW-Temperaturen auf das Temperatur-Niveau der Hausanlage heruntergekühlt. Durch den Wärmetauscher ist unser Fernwärmesystem vom hauseigenen Heizwasserkreislauf getrennt. Die hohen Drücke vom Netz bleiben ebenfalls auf unserer Seite des Anschlusses.

Fernwärme hat durch den Einsatz verschiedener Energieträger eine hohe ganzjährliche Versorgungssicherheit und kann zudem aufgrund der gut ausgebauten und überwachten Wärmenetze die Versorgung auch in sehr langen, kalten Wintern gewährleisten. Auch Störungen oder Unregelmäßigkeiten werden früh erkannt und sofort behoben, sodass es zu keinen Ausfällen kommt.

Innerhalb der Vertragszeit ändert sich die Versorgungssituation nicht:

„Ist der Kunde Eigentümer der mit Wärme zu versorgenden Räume, so ist er bei der Veräußerung verpflichtet, das Fernwärmeversorgungsunternehmen unverzüglich zu unterrichten. Erfolgt die Veräußerung während der ausdrücklich vereinbarten Vertragsdauer, so ist der Kunde verpflichtet, dem Erwerber den Eintritt in den Versorgungsvertrag aufzuerlegen. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Erbbauberechtigter, Nießbraucher oder Inhaber ähnlicher Rechte ist.“ (AVB §32 Abs.4)

Die Fernwärme-Hauptleitungen werden zwischen 80 und 120 Zentimeter unter der Erdoberfläche verlegt und sind sehr gut gedämmt. Die Wärmeabstrahlung ist vernachlässigbar klein; das Wurzelwerk von Pflanzen und Bäumen kann also keinerlei Schaden nehmen.

Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP Sondervermögens für das Jahr 2023 und über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme.

Darin enthalten Artikel 3 Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher*innen von leitungsgebundenem Erdgas und Kund*innen von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG).

  • Einmaliger Entlastungsbetrag
  • Bemessungsgrundlagen zum Stichtag 1. Dezember 2022

Für die Fernwärme ist das Verfahren bei den swa folgendermaßen:

  1. Wir stellen Ihnen im Dezember regulär eine Rechnung über Ihren Fernwärmeabschlag oder -verbrauch (Monatsrechnung).
  2. Sie bezahlen wie gewohnt Ihren Abschlag/ Rechnung, entweder per Lastschriftverfahren oder per Überweisung.
  3. Wir informieren Sie über Ihre individuelle Gutschrift und lassen Ihnen diese Gutschrift zukommen. Dafür brauchen wir Ihre Kontaktdaten sowie Ihre Bankverbindung.  Hierfür senden wir Ihnen ab Mitte November ein Formular zu.

Sie erhalten die geplante Einmalzahlung im Dezember, wenn Sie am Stichtag 01.12.2022 swa Fernwärmekund*in sind sowie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr jährlicher Verbrauch unter 1,5 Mio. kWh liegt.
  • Sie Vermieter*in sind und der Verbrauch mehrerer Haushalte bzw. Mieter*innen über Ihre Entnahmestelle abgerechnet wird.
  • Es sich bei Ihnen um eine Wohnungseigentümergesellschaft (WEG) handelt.
  • Ihre Einrichtung erfüllt die Voraussetzungen nach EWSG §4 Nr.1 Satz 1-4.

Wenn Sie berechtigt sind und über 1,5 Mio. kWh verbrauchen, bitten wir Sie, uns dies schnellstmöglich formlos per Mail an fernwaerme(at)sw-augsburg.de mitzuteilen. Diese Mitteilung gilt sowohl für die Dezember-Soforthilfe als auch die Wärmepreisbremse (EWPBG).

Grundsätzlich nicht berechtigt für eine Entlastung sind Kund*innen mit einem Verbrauch > 1.500.000 kWh/a (es sei denn als Ausnahme; siehe nächste Frage).

  1. Ihr jährlicher Verbrauch liegt unter 1,5 Mio. kWh.
  2. Sie beziehen die Wärme im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des Wohneigentumsgesetze.
  3. Es handelt sich bei Ihnen um eine zugelassene Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung, eine Kindertagesstätte oder eine andere Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, die im Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuchs soziale Leistungen erbringt.
  4. Es handelt sich um die Entnahmestelle einer staatlichen, staatlich anerkannten gemeinnützigen Einrichtung des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs oder um eine Bildungseinrichtung der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als eingetragener Verein.
  5. Es handelt sich um Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, anderer Leistungsanbieter oder Leistungserbringer der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind.

Die tatsächliche Höhe des Entlastungs-Betrags hängt von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen uns und Ihnen ab. Aufgrund verschiedener Vertragsvarianten hat der Gesetzgeber unterschiedliche Berechnungsmethoden vorgesehen.

Im Normalfall errechnet sich der Betrag für Fernwärme-Kund*innen durch den Durchschnitt der Abschläge von Oktober 2021 bis September 2022 multipliziert mit dem Faktor 1,2: (Summe Abschläge von Oktober 2021 - September 2022)/12* 1,2

Der Faktor 1,2 möchte der Gesetzgeber pauschal die Annahme steigender Preise von September bis Dezember 2022 widergespiegeln.

Falls Sie noch nicht seit Oktober 2021 an die Fernwärme angeschlossen sind, erhalten Sie eine Gutschrift entsprechend einer vom Gesetzgeber vorgegebenen alternativen Berechnungsmethodik. Daher wird Ihnen nicht Ihr Abschlag/ Ihre Rechnung im Dezember erlassen, sondern eine individuelle Gutschrift auf Basis Ihres bisherigen Verbrauchs berechnet.

Wenn Sie Mieter*in sind, werden Sie zwar entlastet, jedoch nicht direkt von uns als Wärmeversorger, sondern von Ihrem/Ihrer Vermieter*in über die nächste Heizkostenabrechnung. In dieser muss Ihr*e Vermieter*in die konkrete Höhe der Entlastung gesondert ausweisen.

Ja, Sie trifft als möglicherweise begünstigter Letztverbraucher eine Mitwirkungspflicht.

Bei einem Verbrauch unter 1.500.000 kWh/a gilt Folgendes:

Wenn Sie uns ein SEPA-Mandat erteilt haben und wir Ihre Kontaktdaten haben, müssen Sie nichts weiter tun. Wir haben Ihre Bankverbindung und überweisen die Entlastung im Dezember auf das von Ihnen hinterlegte Konto.

Wenn Sie kein SEPA-Mandat erteilt haben, fordern wir Sie auf, uns Ihre Kontodaten zu übermitteln. Hierfür senden wir Ihnen ab Mitte November ein Formular zu. Wenn Sie dieser Aufforderung bis zum 20. November 2022 nachkommen, überweisen wir die Entlastung ebenfalls im Dezember. Folgen Sie der Aufforderung nicht, wird die Entlastung erst mit der nächsten Jahresrechnung im September 2023 verrechnet, außer Sie melden sich aktiv bei uns und fordern eine nachträgliche Rücküberweisung. In jedem Fall erhalten Sie Ihre Gutschrift.

Bei einem Verbrauch über 1.500.000 kWh/a muss zudem geprüft werden, ob per Ausnahmeregelung der Anspruch auf eine Entlastung besteht. Sofern die Prüfung ergibt, dass die Sie für eine Entlastung berechtigt ist, müssen Sie uns dies bis zum 10. Dezember 2022 mitteilen. Die Mitteilung kann textlich, d.h. per E-Mail an fernwaerme@sw-augsburg.de erfolgen; nicht notwendigerweise schriftlich.

Damit wir die Entlastung erfolgreich umsetzen können, sind wir laut Gesetz verpflichtet, Daten unserer Kund*innen an eine gesetzlich festgelegte Stelle weiterzugeben.

Folgende Daten müssen wir weitergeben:

  • E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
  • Postanschrift
  • Abschlags-/ Verbrauchszahlungen

Wenn wir Ihre Daten bereits haben, leiten wir diese weiter. Haben wir Ihre Kontaktdaten noch nicht, bitten wir Sie, uns diese schnellstmöglich zu übermitteln. Hierfür senden wir Ihnen ab Mitte November ein Formular zu. Bitte geben Sie zugleich Ihr Einverständnis, Ihre Daten für die Laufzeit und zur Abwicklung Ihres aktuellen Liefervertrags zu speichern und anzuwenden. 

Sie erhalten die Gutschrift – sofern Sie uns Ihre Bankverbindung mitgeteilt haben – im Dezember 2022.

Bei einer Anschlussleistung bis zu 20 kW wird jährlich abgerechnet, bei einer Anschlussleistung über 20 kW wird monatlich abgerechnet.

Der Wärmepreis ist abhängig vom Leistungsbedarf des Gebäudes. Er setzt sich aus Grund- oder Leistungspreis, Verbrauchs- und Messpreis zusammen.

Bei der Fernwärme war der Preis in den vergangenen Jahren vergleichsweise stabil.  Gleichzeitig konnten wir erreichen, dass die Fernwärme heute schon zu einem großen Teil aus erneuerbaren Energien erzeugt wird. Dennoch ergibt sich aus den folgenden Gründen eine Preissteigerung für die swa Fernwärme zum 1. Januar 2023:

Der Krieg in der Ukraine und die nahezu vollständige Einstellung der Gaslieferungen von Russland nach Europa haben die Preise für Erdgas teilweise auf das 500-fache steigen lassen. Parallel dazu sind auch die Preise der anderen Energieträger in den vergangenen Monaten so stark wie nie zuvor gestiegen.

Zur Erzeugung von Fernwärme betreiben wir mehrere Heizkraftwerke in Augsburg. Ein weiterer Anteil der Fernwärme entsteht im Biomasse-Heizkraftwerk, darüber hinaus beziehen wir Abwärme von der Müllverbrennung der AVA. Die Beschaffungspreise für alle eingesetzten Brennstoffe und der Einsatz von Strom haben sich ebenfalls deutlich verteuert; zudem sind die rechtlich vorgegebenen CO2-Preise auf Bundes- und EU-Ebene weiter gestiegen.

Einmaliger Anschlussbeitrag
Einmaliger Kostenaufwand für Zuleitung, Grabarbeiten, Wiederherstellung Umgebung, Hauseinführung, Kellerleitung bis zur Übergabestation, Installation Übergabestation inkl. Stromanschluss. Die von Kund*innen zu übernehmenden Anschlusskosten werden nach Fertigstellung des Hausanschlusses verrechnet.

Installationskosten (durch bauseits beauftragen Heizungsbauer)
Anpassungsarbeiten der bestehenden Leitungen für die hausinterne Heiz- und Warmwasserverteilung sowie Demontage und Entsorgung des alten Heizsystem durch ein qualifiziertes Sanitär-/Heizungsunternehmen sowie die Elektroanschlussarbeiten am Zähler.

Grundpreis (Fixkosten)
Preis für Fixkosten (Betrieb, Unterhalt, Zählergebühr und Finanzierung der Anlage).

Wärmebezug (variable Kosten)
Die Übergabestation ist mit einem geeichten Zähler ausgerüstet, der den effektiv bezogenen Wärmebezug ausweist. Das heißt, der Energiepreis für die bezogene Wärme ist verbrauchsabhängig (in Cent/pro kWh).

Sollte an der Wärmeübergabestation keine Wärme anstehen, verständigen Sie bitte zuerst die Stadtwerke Augsburg als zuständigen Netzbetreiber, um sicherzustellen, dass keine netzseitige Störung vorliegt. Falls dies nicht der Fall ist, wenden Sie sich bitte an Ihr mit der Wartung beauftragtes Fachunternehmen. Störung können Sie bei den swa unter 0821/6500-5555 melden.

Welche Größe der Raum haben muss, hängt von der nötigen Leistung der künftigen Heizanlage ab.

Hausanschlussraum

Nach DIN 18012 ist ein Hausanschlussraum in Gebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten erforderlich.

Im Hausanschlussraum sollen die Übergabestation und gegebenenfalls die Hauszentrale eingebaut werden.

Der Raum sollte verschließbar sein und muss jederzeit für swa  Mitarbeitende und deren Beauftragte zugänglich sein. Der Platzbedarf von Trinkwassererwärmungsanlagen ist vom eingesetzten System abhängig. Der erforderliche Platzbedarf muss mit den swa abgestimmt werden.

Skizze Hausanschlussraum

Platzbedarf von Fernwärme-Übergabestationen nach DIN 4747

(ohne Platzbedarf für Hauszentrale)

Hausanschluss ÜbergabestationWassermenge/1 /2
bis...bis … [m³/h][m][m]
DN322,670,40 1,80
DN403,950,402,00
DN507,210,502,50
DN6514,00,502,80
DN8021,00,503,00
DN10034,90,503,30

 

Fernwärme-Übergabestation

Die Übergabestation ist nach DIN 4747 das Bindeglied zwischen der Hausanschlussleitung und der Hauszentrale. Sie dient dazu, die Wärme bestimmungsgemäß, z. B. hinsichtlich Druck, Temperatur und Volumenstrom, an die Hauszentrale zu übergeben.

Fernwärme-Hausstation

Eine Fernwärme-Hausstation ist ein komplettes Heizsystem, das bauseitig nur noch hydraulisch und elektrisch angeschlossen werden muss. Die Kompaktstation enthält einen Wärmeübertrager, eine witterungsgeführte Regelung und die geregelten Heizkreise.

Für eine Inbetriebnahme und Inbetriebsetzung muss die Kundenanlage hydraulisch und elektrisch angeschlossen sein. Die Station muss mit einem Potentialausgleich versehen werden. Damit eine Inbetriebnahme durchgeführt werden kann, muss der Fachfirma mindestens sechs Wochen im Voraus das unterschriebene Inbetriebsetzungsformular vorliegen. Im Anschluss findet durch die technischen Berater eine Vorüberprüfung statt und es wird ein Termin für die Inbetriebnahme vereinbart.

Liefergrenze

An der Liefergrenze sind von den Kund*innen die vertraglich vereinbarten Werte des Wärmeträgermediums (heißes Wasser aus den Kraftwerken der swa) hinsichtlich Druck, Temperatur, Differenzdruck und Volumenstrom einzuhalten.

Eigentumsgrenze

Die Eigentumsgrenze kennzeichnet den Teil der Anlagentechnik im Eigentumsbereich der swa. An der Schnittstelle zwischen der Eigentumsgrenze und der Liefergrenze findet der Gefahrenübergang von den swa auf die Fernwärmekund*innen statt. Die swa bleiben Eigentümer des Wärmeträgermediums sowie des Wärmemengenzählers.

zum Dokument Liefer- und Eigentumsgrenze

Leistungen der swa

  • Lieferung von Fernwärme
  • Hausanschlussleitung von der Hauptleitung bis in die Liegenschaft
  • Rohrleitungen bis zur Übergabestation
  • Übergabestation zur bereits gelieferten Heizzentrale

Leistungen des Eigentümers

  • Gegebenenfalls Demontage und Entsorgung des bestehenden Öltanks/Heizungsanlage
  • Anpassungsarbeiten auf die bestehende Heizverteilung und Warmwasseraufbereitungsanlage (Boiler) durch ein Heizungs- und Sanitärunternehmen
  • Anmeldung des Leistungsbedarfes von Fernwärme (vertragsrelevant)

Ein Parallelbetrieb Ihres alten Heizkessels mit der Wärmeversorgung über das Fernwärmenetz ist nicht möglich.

Ja, Sie können unsere Fernwärme auch mit anderen erneuerbaren Energien verbinden.

Ja, eine Nach- oder Umrüstung auf Fernwärme ist grundsätzlich fast immer möglich. Einfach wird es, wenn in dem jeweiligen Altbau schon eine wasserführende Heizung (z.B. Heizöl- oder Erdgasheizkessel) installiert ist und die Heizkesselanlage problemlos durch eine Wärmeübergabestation ersetzt werden kann.

Wenn in der Liegenschaft schon eine wasserführende Heizung installiert ist, können die bestehenden Heizkörper, wie die Fußbodenheizung, weiterhin genutzt werden.

Energie sparen ist nicht nur gut für den Geldbeutel, da Sie so Ihre Nebenkosten senken können - auch die Umwelt freut sich darüber. Senken Sie die Heiztemperatur beispielsweise um nur ein Grad Celsius ab, können Sie bis zu sechs Prozent Energie einsparen. Die Temperatur im Wohn- oder Kinderzimmer sollte durchschnittlich bei 20 Grad Celsius liegen. Im Schlafzimmer reichen Temperaturen zwischen 16 und 17 Grad Celsius aus. Im Badezimmer sollte aufgrund der höheren Feuchtigkeit die Durchschnittstemperatur bei mit 22 Grad Celsius liegen. In der Küche reichen 18 Grad Celsius aus, denn beim Kochen entsteht zusätzlich Wärme.

Der Anschlusswert des Gebäudes setzt sich aus der von einem Fachplaner berechneten Heizlast „Raumheizung“ (Heizlastberechnung nach DIN EN 12831) und der anhand für das Gebäude ermittelten Bedarfskennzahl N (nach DIN 4708) festgelegten Heizlast „Trinkwassererwärmung“ zusammen. Dieser Wert bestimmt den Leistungspreis der Wärmelieferung.

Die Ablesung erfolgt überwiegend mittels Fernauslesung – es muss also niemand zu Ihnen ins Haus kommen. Bei Messeinrichtungen, die noch nicht über entsprechende Technik verfügen, erfolgt die Ablesung manuell durch swa Personal. Die Zähler obliegen einer Eichfrist von fünf Jahren. Die Kosten für das Auswechseln der Zähler tragen die swa.

Nein, es wird nur die Wärmemenge abgerechnet, die tatsächlich verbraucht wurde.

Ja, gemäß §3 Nr. 1 AVBFermwärmeV.

Nein, ein Anbieterwechsel ist nicht möglich. Die Versorgung mit Fernwärme ist ein nicht regulierter Markt. In Augsburg gibt es derzeit nur die Stadtwerke Augsburg (swa) als Anbieter.

Gemäß §32 Nr. 1 AVB Fernwärme Verordnung beträgt die Erstvertragslaufzeit max. zehn Jahre.  

Nein, der Wärmelieferungsvertrag verlängert sich nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit um jeweils ein Jahr zum 30. September, sollte dieser nicht gekündigt werden.

Der Wärmelieferungsvertrag kann nach der Erstvertragslaufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum 30. September gekündigt werden.

Downloads

swa Fernwärme Flyer pdf
Formular Anfrage Fernwärmeanschluss pdf
AVB Fernwärme Verordnung pdf
CO2-Emissionsfaktor für Fernwärme pdf
Bescheinigung Wärmenetzbetreiber Hocheffizienz pdf
Fernwärme Bescheinigung Primärenergiefaktor pdf
swa Fernwärme Kennzahlen (Stand 2022) pdf
Preisbestimmungen und Abrechnung bei Kleinverbrauchskunden pdf
Verweis auf Indizes der Preisformel bei swa Fernwärme pdf
Preisblatt Kleinverbrauchskunden, gültig ab 01.01.2024 pdf
Erläuterung zur Preisanpassung Fernwärme Januar 2024 pdf
Preisblatt für Kleinverbrauchskunden, gültig ab 01.10.2023 pdf
Erläuterungen zur Preisanpassung Fernwärme Oktober 2023 pdf
Preisblatt Kleinverbrauchskunden, gültig ab 1. Juli 2023 pdf
Erläuterung zur Preisanpassung Fernwärme Juli 2023 pdf
Preisblatt Kleinverbrauchskunden, gültig ab 1. April 2023 pdf
Erläuterung zur Preisanpassung Fernwärme April 2023 pdf
Erläuterung zur Preisanpassung Fernwärme Januar 2023 pdf
Preisblatt Kleinverbrauchskunden, gültig ab 1. Januar 2023 pdf
Preisblatt Kleinverbrauchskunden, gültig ab 1. Oktober 2022 pdf
Preisblatt Kleinverbrauchskunden gültig ab 1. Juli 2022 pdf
Preisblatt Kleinverbrauchskunden gültig ab 1. April 2022 pdf
Preisblatt Kleinverbrauchskunden gültig ab 1. Januar 2022 pdf
Preisblatt Kleinverbrauchskunden gültig ab 1. Oktober 2021 pdf
Preisblatt Kleinverbrauchskunden gültig ab 1. Juli 2021 pdf
Preisblatt Kleinverbrauchskunden gültig ab 1. April 2021 pdf
Preisblatt Kleinverbrauchskunden gültig ab 1. Januar 2021 pdf
Preisblatt Kleinverbrauchskunden gültig ab 1. Oktober 2020 pdf
Preisblatt Kleinverbrauchskunden gültig ab 1. Juli 2020 pdf
Preisblatt Kleinverbrauchskunden gültig ab 1. April 2020 pdf
Preisblatt Kleinverbrauchskunden gültig ab 1. Januar 2020 pdf
Preisblatt Fernwärme-Zähler pdf
Verweis auf Indizes der Preisformel bei swa Fernwärme pdf
Preisbestimmungen und Abrechnung bei Sondervertragskunden pdf
Preisblatt Sondervertragskunden gültig ab 1. Januar 2024 pdf
Erläuterung zur Preisanpassung Fernwärme Januar 2024 pdf
Preisblatt Sondervertragskunden, gültig ab 1. Oktober 2023 pdf
Erläuterungen zur Preisanpassung Fernwärme Oktober 2023 pdf
Preisblatt Sondervertragskunden, gültig ab 1. Juli 2023 pdf
Erläuterung zur Preisanpassung Fernwärme Juli 2023 pdf
Preisblatt Sondervertragskunden, gültig ab 1. April 2023 pdf
Erläuterung zur Preisanpassung Fernwärme April 2023 pdf
Preisblatt Sondervertragskunden, gültig ab 1. Januar 2023 pdf
Erläuterung zur Preisanpassung Fernwärme Januar 2023 pdf
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Erdgas0821 6500-5500
Strom0821 6500-6600
Fernwärme0821 6500-5555
Trinkwasser0821 6500-6655