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swa Wärmedienstleistungen

Wärmedienstleistungen für Geschäftskunden

Energie ist Bewegung, immer im Fluss. Neue Anforderungen an Effizienz, Umweltfreundlichkeit und moderne Technologien bei der Energienutzung verlangen neue Lösungen.

Wir liefern Contracting Lösungen.

Energie-Einsparcontracting

Die Stadtwerke Augsburg tauschen die Teile Ihrer Heizungsanlage (z. B. Heizungsregler) aus, die für die Effizienz Ihrer Anlage verantwortlich sind. Durch die garantierte Einsparung finanzieren wir die ausgetauschen Anlagenteile.

Anlagencontracting

Die Stadtwerke Augsburg unterstützen Sie beim Planen, Bauen und Betreiben von effizienten Anlagen. Wir sind Experte bei:

  • Wärmeversorgungs-,
  • Lüftungs-,
  • Kälte- und Druckluftanlagen
  • Trafostationen
  • Beleuchtungs- oder Kompensationsanlagen

Wir erstellen Ihnen gerne ein Anlagenkonzept, das auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Nahwärmekonzepte

Die Stadtwerke Augsburg entwickeln für Sie individuelle Nahwärmekonzepte. Wir sind Ihr Ansprechpartner für Planen, Bauen und Betreiben von Nahwärmenetzen mit verschiedenen Wärmeerzeugungsanlagen (Gas-Brennwert, Wärmepumpe, Biomasse, Pellets, BHKW`s...) und versorgen daraus viele Kunden mit Wärme.

  • Kostensparend - keine Investitionen für Neuanlagen und/oder Sanierungen
  • Alles aus einer Hand - Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung
  • Professionell - kompetente Leistung mit erfahrenen Fachleuten
  • Zuverlässig - reibungsloser Betrieb
  • Umweltgerecht - sparsamer Energieverbrauch
  • Kompfortabel - kein Aufwand für Energieeinkauf oder Suche nach Lieferfirmen
  • Sicher - keine Bonitäts- und Konkursrisiken bei Lieferanten
  • 24-h-Service - rund um die Uhr Entstörungsservice
  • Bequem - Fernüberwachung, Fernbedienung

Dezember-Soforthilfe für Energiedienstleistungskunden*innen

Die geplante Einmalzahlung für Gas- und Wärmekund*innen (Dezember-Soforthilfe) ist Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung. Voraussichtlich übernimmt der Staat anteilig die Abschlagszahlung für Dezember 2022. Auch als Energiedienstleistungskund*in profitieren Sie von dieser geplanten Einmalzahlung, da Sie über unsere hocheffizienten Heizungsanlagen mit Wärme versorgt werden.

Für die Energiedienstleistungen betrifft dies alle Kund*innen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh pro Entnahmestelle. Unabhängig vom Jahresverbrauch soll diese Entlastung auch gelten, wenn die Abrechnung über Wohneigentumsgemeinschaften erfolgt. Hier soll sie in der jährlichen Heizkostenabrechnung enthalten sein.  

Als Gas- und Wärmeversorger erhalten die swa die finanzielle Kompensation nach Beantragung an einer staatlichen Stelle und geben diese zu 100 % an Sie weiter.

Sie erhalten die geplante Einmalzahlung im Dezember, wenn:

  • Sie sind am Stichtag 01.12.2022 Kunde der Energiedienstleistungen
  • Ihr jährlicher Verbrauch unter 1,5 Mio. kWh liegt.
  • Sie Vermieter*in sind und der Verbrauch mehrerer Haushalte bzw. Mieter*innen über Ihre Entnahmestelle abgerechnet wird.
  • Es sich bei Ihnen um eine Wohnungseigentümergesellschaft (WEG) handelt.

Für die Energiedienstleistungen ist das Verfahren bei den swa folgendermaßen:

  1. Wir stellen Ihnen im Dezember regulär eine Rechnung über Ihren Energiedienstleistungsabschlag oder -verbrauch (Monatsrechnung).
  2. Sie bezahlen wie gewohnt Ihren Abschlag/ Rechnung, entweder per Lastschriftverfahren oder per Überweisung.
  3. Wir informieren Sie über Ihre individuelle Gutschrift und lassen Ihnen diese Gutschrift zukommen. Dafür brauchen wir Ihre Kontaktdaten sowie Ihre Bankverbindung. Sie können uns diese Daten bequem über das Online-Formular übermitteln.

Nein, das ist nicht möglich. Die Rechnungsstellung und -bezahlung erfolgt auch im Dezember wie gewohnt. Sie bekommen Ihre Gutschrift unabhängig von der Begleichung des Dezemberabschlags. Lassen Sie uns dafür Ihre Kontaktdaten und Ihre Bankverbindung zukommen. Sie können uns diese Daten bequem über das Online-Formular übermitteln.

Die tatsächliche Höhe des Entlastungs-Betrags hängt von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen uns und Ihnen ab. Aufgrund verschiedener Vertragsvarianten hat der Gesetzgeber unterschiedliche Berechnungsmethoden vorgesehen.

Im Normalfall errechnet sich der Betrag für Energiedienstleistungs-Kund*innen durch den Durchschnitt der Abschläge von Oktober 2021 bis September 2022 multipliziert mit dem Faktor 1,2: (Summe Abschläge von Oktober 2021 - September 2022)/12* 1,2

Falls Sie noch nicht seit Oktober 2021 die Energiedienstleistungen nutzen, erhalten Sie eine Gutschrift entsprechend einer vom Gesetzgeber vorgegebenen alternativen Berechnungsmethodik. Daher wird Ihnen nicht Ihr Abschlag/ Ihre Rechnung im Dezember erlassen, sondern eine individuelle Gutschrift auf Basis Ihres bisherigen Verbrauchs berechnet.

Wenn Sie Mieter*in sind, werden Sie zwar entlastet, dies erfolgt über die nächste Heizkostenabrechnung von Ihrem/Ihrer Vermieter*in. In dieser muss Ihr*e Vermieter*in die konkrete Höhe der Entlastung gesondert ausweisen. Hat uns Ihr Vermieter*in mit der Mieterdirektabrechnung beauftragt, erhalten Sie die Entlastung von uns.

Damit wir die Entlastung erfolgreich umsetzen können, sind wir laut Gesetz verpflichtet, Daten unserer Kund*innen an eine gesetzlich festgelegte Stelle weiterzugeben.

Folgende Daten müssen wir weitergeben:

  • E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
  • Postanschrift
  • Abschlags-/ Verbrauchszahlungen

Wenn wir Ihre Daten bereits haben, leiten wir diese weiter. Haben wir Ihre Kontaktdaten noch nicht, bitten wir Sie, uns diese schnellstmöglich zu übermitteln. Bitte geben Sie zugleich Ihr Einverständnis, Ihre Daten für die Laufzeit und zur Abwicklung Ihres aktuellen Liefervertrags zu speichern und anzuwenden. Sie können uns Ihre Daten bequem über das Online-Formular übermitteln.

Wenn Sie uns ein SEPA-Mandat erteilt haben und wir Ihre Kontaktdaten haben, müssen Sie nichts weiter tun. Wir haben Ihre Bankverbindung und überweisen die Entlastung im Dezember auf das von Ihnen hinterlegte Konto.

Wenn Sie kein SEPA-Mandat erteilt haben, fordern wir Sie auf, uns Ihre Kontodaten zu übermitteln. Sie können uns Ihre Daten bequem über das Online-Formular übermitteln. Folgen Sie der Aufforderung nicht, wird die Entlastung erst mit der nächsten Jahresrechnung im September 2023 verrechnet, außer Sie melden sich aktiv bei uns und fordern eine nachträgliche Rücküberweisung. In jedem Fall erhalten Sie Ihre Gutschrift.

Sie erhalten die Gutschrift – sofern Sie uns Ihre Bankverbindung mitgeteilt haben – im Dezember 2022.

Ihr Ansprechpartner
Karl-Heinz Viets
Beratung
Telefon: 0821 6500-8009
Kontakt
Beratung
Beratung
Telefon: 0821 6500-8009
Fax: 0821 6500-8024
FAQs

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Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Produkte und Dienstleistungen der swa.

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Wir sind 24 Stunden für Sie erreichbar!

Bitte beachten Sie, dass die Telefonate zu Protokollzwecken aufgezeichnet werden.

Erdgas0821 6500-5500
Strom0821 6500-6600
Fernwärme0821 6500-5555
Trinkwasser0821 6500-6655