FAQs zur swa Grund-, Ersatz- und Notversorgung

Steigende Energiepreise führen momentan zu Insolvenzen und Bilanzkreisschließungen vieler Energieversorger. Außerem werden Kunden von ihren bisherigen Energieanbietern gekündigt. Die Stadtwerke Augsburg (swa) sichern als Grundversorger im Stadtgebiet Augsburg die Versorgung mit Strom und Gas. Für swa Bestandskunden in der Grundversorgung ändert sich nichts. Kunden mit auslaufenden Laufzeitverträgen werden in einem gesonderten Anschreiben über mögliche Preisanpassungen informiert.

Hier geht es zu den aktuellen Meldungen zum Thema

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen rund um die Energieversorgung.

Fragen und Antworten für Neukunden (Haushaltskunden)

Gilt für all jene Neukunden, die Strom oder Gas in haushaltsüblichen, nichtgewerblichen Mengen beziehen und die von ihrem bisheriger Energieversorger, bspw. aufgrund von Insolvenz, nicht weiter beliefert werden können. Hierzu zählen z.B. Personen, die bisher Kunde bei Grünwelt/Stromio, Neckermann Strom, enQu o.ä. waren.

Die Stadtwerke Augsburg (swa) fangen als Grundversorger im Stadtgebiet Augsburg Kund*innen auf, die eine Kündigung aufgrund von z. B. Insolvenz ihres bisherigen Versorgers erhalten haben. Somit ist die Strom-/Gasversorgung ohne Unterbrechung gesichert.

Die Strom-/Gasversorgung ist ohne Unterbrechung gesichert. Die Aufnahme in die Ersatzversorgung der swa erfolgt automatisch.

Bitte lesen Sie zeitnah Ihre Zählerstände ab. Das erleichtert die Abrechnung. Sie können die Zählerstände über Ihr Online-Kundenkonto einreichen. Die Kundennummer und Vertragskontonummer finden Sie oben rechts auf Ihrer Vertragsbestätigung.

Die Preise in der Ersatzversorgung der swa sind höher, da die benötigte Energie zusätzlich und kurzfristig eingekauft werden muss. Die swa kalkulieren beim Einkauf von Energie nur eine bestimmte Menge an neuen Kund*innen mit ein. In den vergangenen Wochen sind die Preise für Energie auf ein Höchstniveau gestiegen. Auch die swa bezahlen daher für die zusätzlich benötigte Energiemenge hohe Einkaufspreise.

Die swa Ersatzversorgung läuft maximal drei Monate. Innerhalb dieser drei Monate können Sie jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in einen anderen Tarif der swa wechseln oder einen Vertrag bei einem anderen Energieversorger abschließen. Wenn Sie nicht wechseln, werden Sie nach drei Monaten automatisch in unseren neuen Grundversorgungstarif aufgenommen. Im Grundversorgungstarif versorgen wir Sie zu denselben Konditionen wie im Ersatzversorgungstarif. Im Grundversorgungstarif gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Ja, Sie können innerhalb der ersten drei Monate jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus der Ersatzversorgung wechseln.

Strom: Sie können innerhalb der ersten drei Monate in den Tarif swa Strom Augsburg Natur wechseln. Hier sparen Sie rund 930 Euro bei einem angenommenen Jahresverbrauch von 3.000 kWh gegenüber der Ersatzversorgung.

Gas: Sie können innerhalb der ersten drei Monate in den Tarif swa Gas Augsburg wechseln. Hier sparen Sie rund 490 Euro bei einem angenommenen Jahresverbrauch von 18.000 kWh gegenüber der Ersatzversorgung.

Fragen und Antworten für Neukunden (Gewerbe- und Geschäftskunden)

Gilt für all jene Neukunden, die Strom oder Gas in nicht nichthaushaltsüblichen, gewerblichen Mengen beziehen und die von ihrem bisheriger Energieversorger, bspw. aufgrund von Insolvenz, nicht weiter beliefert werden können. Hierzu zählen z.B. Personen, die bisher Kunde bei Grünwelt/Stromio, Neckermann Strom, enQu o.ä. waren.

Die Stadtwerke Augsburg (swa) fangen als Grundversorger im Stadtgebiet Augsburg Kund*innen auf, die eine Kündigung aufgrund von z. B. Insolvenz ihres bisherigen Versorgers erhalten haben. Somit ist die Strom-/Gasversorgung ohne Unterbrechung gesichert.

Die Strom-/Gasversorgung ist ohne Unterbrechung gesichert. Die Aufnahme in die Ersatzversorgung für Gewerbe über 10.000 kWh in der Standard-Lastprofil-Messung (SLP) und nach drei Monaten in die Notversorgung der swa erfolgt automatisch.

Die Preise in der Ersatzversorgung der swa sind höher, da die benötigte Energie zusätzlich und kurzfristig eingekauft werden muss. Die swa kalkulieren beim Einkauf von Energie nur eine bestimmte Menge an neuen Kund*innen mit ein. In den vergangenen Wochen sind die Preise für Energie auf ein Höchstniveau gestiegen. Auch die swa bezahlen daher für die zusätzlich benötigte Energiemenge hohe Einkaufspreise.

Die Notversorgung läuft bis zum Wechsel in einen anderen Tarif oder dem Abschluss eines Neuvertrags.

Ja. Bitte wenden Sie sich für ein individuelles Angebot direkt an Gewerbekundenbetreuung unter 08216500-8800.

Fragen und Antworten für Bestandskunden

Gilt für all jene Bestandskunden, die ihren Strom- oder Gasvertrag bei den Stadtwerken Augsburg vor November 2021 abgeschlossen haben.

Ja, die Strom-/Gasversorgung ist für Bestandskund*innen gesichert. Die langfristige Einkaufsstrategie der swa schafft für die Kund*innen Sicherheit und garantiert ihnen jetzt vergleichsweise günstige Energiepreise.

Nein, für Bestandskund*innen bleibt alles beim Alten und es muss nichts gemacht werden.

Aktuell (Stand 12. Januar) sind keine Preisänderungen für Bestandskund*innen in der Grundversorgung (swa Strom/Gas Basis) geplant.

Kund*innen mit Laufzeitverträgen (z.B. Augsburg natur, Fest 24/36) werden über etwaige Preisanpassungen schriftlich informiert.

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Beratung
Telefon: 0821 6500-6500
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FAQs

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Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Produkte und Dienstleistungen der swa.

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