Sie ziehen um? Wir kommen gerne mit!

Wenn Sie Ihren Vertrag bei den Stadtwerken mit in Ihre neue Wohnung nehmen möchten, kümmern wir uns gerne darum – auch über die Stadtgrenzen Augsburgs hinaus. Rufen Sie uns unter 0821 – 6500 6500 an, wir beraten Sie gerne.

Wichtig ab dem 6. Juni 2025:
Die An-, Ab- und Ummeldungen Ihres Stromvertrages muss 14 Werktage vor dem Umzug erfolgen. Rückwirkende Meldungen sind gesetzlich nicht mehr möglich. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, dass keine unerwarteten Kosten entstehen.

Das benötigen wir für Ihren Umzug:

Kundennummer (wenn vorhanden)

Adresse der Verbrauchsstelle

Name und Geburtsdatum des Vertragsinhabers

Ein- oder Auszugsdatum

Zählernummer oder Marktlokations-ID (MaLo-ID)

 

Unser Tipp: Reichen Sie die Daten so früh wie möglich ein – am besten direkt nach Vertragsunterzeichnung oder Kündigung. Auch wenn Ihnen noch nicht alle Informationen vorliegen, können Sie uns den Umzug bereits melden. Fehlende Zählerstände können Sie am Umzugstag ergänzen.

FAQs rund um Ihren Umzug:

Ab dem 6. Juni 2025 gilt: Umzüge müssen unbedingt vorab gemeldet werden. Rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldungen sind dann nicht mehr möglich.

Melden Sie uns Ihren Umzug daher so früh wie möglich – idealerweise direkt nach Vertragsunterzeichnung oder Kündigung Ihrer alten Wohnung, spätestens aber 14 Werktage im Voraus. Weitere Informationen zur neuen Regelungen haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Ab diesem Datum tritt eine neue Regelung der Bundesnetzagentur in Kraft. Es können keine rückwirkenden An-, Ab- oder Ummeldungen bei Stromverträgen mehr vorgenommen werden. 
Das betrifft insbesondere Umzüge: Wenn Sie umziehen, müssen Sie uns Ihren Ein- oder Auszug 14 Werktage im Voraus melden.

Sollten Ihnen einzelne Informationen noch fehlen, können Sie uns den Umzug vorab mit den verfügbaren Angaben melden. Wichtig ist, dass die grundlegenden Daten rechtzeitig vor dem Umzug bei uns eingehen.

Unverzichtbar für die Ummeldung sind:

•Ihre neue Adresse

•das Einzugsdatum

•die Zählernummer oder die Marktlokations-ID (MaLo)

 

Fehlende Angaben können Sie anschließend nachreichen.

Nein. Ab Juni 2025 ist das technisch nicht mehr möglich. Alle Änderungen, wie z.B. ein Umzug, müssen 14 Werktage im Voraus gemeldet werden. Bislang war eine Ummeldung noch sechs Wochen rückwirkend möglich – das entfällt jetzt.

Am besten so früh wie möglich, spätestens jedoch 14 Werktage vor dem Umzug. Idealerweise direkt nach Vertragsunterschrift oder Kündigung des Mietvertrages. So kann Ihr Stromvertrag rechtzeitig angepasst werden – und Sie vermeiden Zusatzkosten. Auch wenn Ihnen noch nicht alle Informationen (z.B. Zählerstände) vorliegen, können Sie uns den Umzug bereits vormelden. Fehlende Details können später im unserem Online Portal „Mein Konto“ oder telefonisch nachgereicht werden – Hauptsache, die Meldung erfolgt vor dem Umzugstermin.

Wird ein Auszug nicht rechtzeitig gemeldet, besteht weiterhin Zahlungspflicht für die alte Adresse – bis der Auszug gemeldet und bestätigt ist. 

Die Kosten für den verbrauchten Strom ab Einzug können Ihnen vom Vormieter oder dem Eigentümer in Rechnung gestellt werden, wenn keine rechtzeitige Anmeldung vorliegt. Holen Sie also die Anmeldung so schnell wie möglich nach. Dafür können Sie ganz einfach den Stromrechner nutzen und einen Neueinzug melden. Oder Sie kontaktieren und telefonisch unter 0821-6500 6500. 

Für die Klärung bereits angefallener Kosten wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Vermieterin, Ihren Vermieter oder die vorherige Mietpartei.

Ihr Strom wird nicht abgestellt.

 

Um eine automatische Belieferung im Grundversorgungs-Tarif zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie uns rechtzeitig vor dem Einzug über Ihren Umzug zu informieren.

Sobald Sie wissen, wann Sie in Ihre neue Wohnung einziehen, können Sie den gewünschten Strom-Tarif über den  für die neue Adresse abschließen – am besten direkt online über den Stromrechner oder in unserem Online Portal “Mein Konto”.

  • Kundennummer (wenn vorhanden)
  • Adresse der Verbrauchsstelle
  • Name und Geburtsdatum des Vertragsinhabers
  • Ein- oder Auszugsdatum
  • Zählernummer oder Marktlokations-ID (MaLo-ID)

In der Regel ist Ihr Zähler direkt in Ihrer Wohnung oder im Keller. Es ist möglich, dass bei manchen Wohnanlagen nur der Hausmeister Zugang zu den Zählern der jeweiligen Mietparteien hat. Bitte wenden Sie sich dann an Ihren Hausmeister. Die Zählernummer finden Sie direkt auf Ihrem Zähler.

Sie können Ihren bestehenden Vertrag nicht einfach mitnehmen, sondern müssen diesen zunächst kündigen. Gerne findet unser Serviceteam aber den passenden Tarif für Sie in Ihrem neuen Zuhause. Auch nach Ihrem Umzug können Sie Strom oder Gas von den swa nahezu überall in ganz Deutschland erhalten. Lassen Sie sich von uns beraten.

Nach einem Umzug haben Sie eine neue Vertragskontonummer. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Überweisung an uns die neue Vertragskontonummer im Verwendungszweck angeben. Diese finden Sie auf Ihrer neuen Vertragsbestätigung.

Wird ein Auszug nicht rechtzeitig gemeldet, besteht weiterhin Zahlungspflicht für die alte Adresse  – bis der Auszug gemeldet und bestätigt ist.

Ihre Energieversorgung wird nicht unterbrochen. Allerdings gilt: Die Kosten für den verbrauchten Strom ab Einzug können Ihnen vom Vormieter oder der Eigentümerin/ dem Eigentümer in Rechnung gestellt werden, wenn keine rechtzeitige Anmeldung vorliegt. Holen Sie also die Anmeldung so schnell wie möglich nach. Dafür können Sie ganz einfach den Stromrechner nutzen und einen Neueinzug melden oder Sie rufen uns an unter 0821 – 6500 6500.

Für die Klärung bereits angefallener Kosten wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Vermieterin, Ihren Vermieter oder die vorherige Mietpartei.

Da Ihr Vertrag personengebunden ist, können wir ihn aus rechtlichen Gründen leider nicht direkt übertragen. Gerne schließen wir mit einem neuen Kunden oder einer neuen Kundin einen neuen Vertrag ab.

Wenn Sie neu in eine Wohnung eingezogen sind, werden Sie zunächst automatisch von den Stadtwerken Augsburg (swa) als Grundversorger mit Strom und Gas beliefert. Sie sind automatisch in unserem Grundversorgungstarif. So stellen wir sicher, dass Sie direkt bei Ihrem Einzug sicher mit Energie und Wärme versorgt sind. Innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug haben Sie die Möglichkeit, Ihren Grundversorgungsvertrag zu kündigen bzw. in einen günstigeren Tarif bei uns oder einem anderen Anbieter zu wechseln. Halten Sie dafür Ihren Zählerstand aus dem Übergabeprotokoll bereit.

Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell am Telefon, um gemeinsam mit Ihnen die ideale Lösung für Ihren Umzug zu finden.

 

Sie sind in Augsburg umgezogen?

Dann können Sie hier Ihre bisherigen Strom-, Gas- und Wasserzähler abmelden und Ihre neuen Zähler anmelden.

Wichtig: Nach einem Umzug haben Sie eine neue Vertragskontonummer. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Überweisung an uns die neue Vertragskontonummer im Verwendungszweck angeben. Diese finden Sie auf Ihrer neuen Vertragsbestätigung.

Jetzt ummelden

 

Sie sind aus Augsburg weggezogen?

Dann können Sie hier Ihre bisherigen Strom-, Gas- und Wasserzähler abmelden.

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Wir sind 24 Stunden für Sie erreichbar!

Bitte beachten Sie, dass die Telefonate zu Protokollzwecken aufgezeichnet werden.

Erdgas0821 6500-5500
Strom0821 6500-6600
Fernwärme0821 6500-5555
Trinkwasser0821 6500-6655