swa Ridesharing - dein swaxi - AGBs und Beförderungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anwendungsbereich

Für die Benutzung des swaxi gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sowie die Beförderungsbedingungen, die als Anlage 1 Teil dieser AGB in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rahmenvertrages nach § 2 Abs. 1 gültigen Fassung sind.

§ 1 Art der Leistung und Durchführung

  1. Die Leistungen der avg im Rahmen des swaxi sind als sog. „atypischer Linienverkehr“ kein klassischer öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) im eigentlichen Sinne. Sie ergänzen diesen als eigenständige Beförderungsart („Verkehrsdienstleistung“), haben einen eigenen Tarif und sind nicht Teil des AVV-Gemeinschaftstarifs.
  2. Die Leistung besteht in der Beförderung von Fahrgästen mit Personenkraftwagen bzw. Kleinbussen zwischen feststehenden, virtuellen Haltepunkten im Stadtgebiet Augsburg („Bediengebiet“) mit Hilfe eines intelligenten, EDV-gestützten Routensystems, das die verschiedenen Fahrtanfragen der Fahrgäste sammelt, berechnet und dem Fahrer zum Abfahren zur Verfügung stellt. Einen fixen Linienweg gibt es nicht, dieser ergibt sich vielmehr aufgrund der aktuellen Fahrtanfragen der Fahrgäste und einer entsprechenden Routenoptimierung. Im Gegensatz zum Taxi sind nach Angabe des Fahrtwunsches keine individuellen Änderungen mehr möglich, ebenso wenig ist ein Abweichen von den virtuellen Haltepunkten möglich. Weitere Details regelt § 5.
  3. Die Kontaktdaten der avg für alle Belange des swaxi lauten:

 avg Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH
Hoher Weg 1
86152 Augsburg
kundenservice@sw-augsburg.de

 

§ 2 Rahmenvertrag – Anlegen eines Nutzerkontos (Account)

  1. Zur Nutzung von swaxi ist zunächst der Abschluss eines kostenlosen Rahmenvertrages (Registrierung, Anlegen eines Nutzerkontos [„Accounts“]) zwingend erforderlich. Dieser dient der Hinterlegung der Daten und insbesondere der Bezahlmöglichkeit.
    Die Registrierung erfolgt durch Herunteraden („Download“) der App „swaxi“ (nachfolgend App) aus dem Apple App Store bzw. Google Play Store. Nach dem Starten der App kann der Fahrgast diese AGB abrufen und speichern sowie die Registrierung durch Angabe seiner Handynummer anfordern.
  2. Die avg schickt dem Fahrgast anschließend per SMS einen Bestätigungscode an die angegebene Handynummer. Die Übersendung des Bestätigungscodes stellt ein Angebot der avg auf Abschluss des Vertrages dar. Dieses Angebot kann der Fahrgast annehmen, indem er den Bestätigungscode in die App kopiert und anschließend die vorgesehenen Abfragefelder ausfüllt. Nach „Akzeptieren der AGB“ nimmt der Fahrgast das Angebot auf Abschluss des Vertrages durch Anklicken des Buttons „Registrieren“ an und der Vertrag ist somit geschlossen.  Die Vertragsdaten werden unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert (siehe hierzu auch die separaten  Datenschutzhinweise  unter www.sw-augsburg.de/swaxi).
  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Beförderungsbedingungenund die Datenschutzhinweise können sowohl im Registrierungsprozess als auch nach der Registrierung jederzeit in der App unter „Rechtliches“ abgerufen und gespeichert werden.
  4. Der Vertragsabschluss und die Vertragsdurchführung erfolgen in deutscher Sprache.
  5. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da der wesentliche Teil des Vertrages auf eine Verkehrsdienstleistung und somit Personenbeförderung gerichtet ist (§ 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB). Ein solches wäre auch nicht nötig, da der Vertrag jederzeit nach § 3 Abs. 1 Satz 2 ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden kann.

§ 3 Laufzeit

  1. Die Laufzeit des Rahmenvertrages ist unbestimmt. Er kann von beiden Parteien jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform gekündigt werden.
  2. Bei Kündigung durch den Fahrgast ist die Kündigungserklärung an kundenservice@sw-augsburg.de zu richten.
  3. Nach Kündigung des Kontos werden die vom Fahrgast gespeicherten Daten DSGVO-konform, insbesondere gemäß Art. 17 DSGVO von der avg gelöscht.

§ 4 Gewährleistung (App und Beförderungsleistung)

  1. App:
    a) Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit der App. Die avg bemüht sich jedoch, etwaige Störungen schnellstmöglich zu beheben.
    b) Die avg hat darüber hinaus das Recht, die App jederzeit aus wichtigem Grund vorübergehend oder endgültig einzustellen, insbesondere aus Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsgründen. Bestehende Beförderungsverträge bleiben hiervon unberührt.
    c) Der Fahrgast hat seine Zugangsdaten sicher zu verwahren und darf diese Dritten weder mitteilen noch ihnen sonst Zugang zu seinem Konto ermöglichen. Über eine unberechtigte Nutzung durch Dritte hat der Fahrgast die avg umgehend zu informieren.
    d) Für den Internetzugang, die technischen Voraussetzungen und die Konfiguration und Leistungsfähigkeit seines mobilen Endgeräts zur Nutzung der App und für die Aktualität der erforderlichen Software, ist der Fahrgast selbst verantwortlich.
    e) Im Übrigen richten sich die Ansprüche bei Sach- und Rechtsmängeln der App nach den gesetzlichen Bestimmungen. Da es sich um eine kostenlose App handelt, gelten für die Gewährleistung für Rechts- und Sachmängel die §§ 523, 524 BGB.
  2. Beförderungsleistung:

Für Ansprüche bei Sach- und Rechtsmängeln der Beförderungsleistung wird auf § 15 der Beförderungsbedingungen verwiesen.

§ 5 Haftung (App und Beförderungsleistung)

  1. Für Schäden, im Zusammenhang mit der Nutzung derApp haftet die avg nach § 512 BGB für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§ 277 BGB),
  2. Für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderungsleistung wird auf § 16 der Beförderungsbedingungen verwiesen.
  3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 6 Urheberrechtliche Nutzungsrechte an der App

  1. Der Fahrgast erhält an der App ein nichtausschließliches (= einfaches), zeitlich auf die Dauer der Installation der App beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung nach Maßgabe dieser AGB.
  2. Die vertragsgemäße Nutzung ist beschränkt auf
    a) die Installation der App auf einem mindestens im unmittelbaren Besitz oder im Eigentum des Fahrgasts stehenden System,
    b) eine Vervielfältigung, die notwendig ist für das Laden, Anzeigen, Speichern und Ablaufenlassen der installierten App und
    c) auf das Recht zur Anfertigung einer Sicherungskopie von der App durch eine gemäß § 69d Abs. 2 UrhG hierzu berechtigte Person.
  3. Der Fahrgast ist nur dann berechtigt, die App zu bearbeiten oder zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und nur, sofern die hierzu notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Fahrgasts durch die avg zugänglich gemacht werden.
  4. Dem Fahrgast ist es nicht gestattet, die App zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die App öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.
  5. Sofern und soweit die App „Open Source Software“ beinhaltet, erhält der Fahrgast abweichend von den vorstehenden Absätzen 1-4 Nutzungsrechte entsprechend der jeweils einschlägigen Lizenzbedingungen für diese Software. Beide Parteien verpflichten sich zur Beachtung dieser Lizenzbedingungen.
  6. Weitergehende Nutzungs- und Verwertungsrechte an der App werden dem Fahrgast nicht eingeräumt.
  7. Verstößt der Fahrgast gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieses Vertrags erteilten Nutzungsrechte unwirksam. In diesem Fall hat der Fahrgast die Nutzung der App unverzüglich und vollständig einzustellen sowie sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien der App und die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie zu löschen oder der avg auszuhändigen. Der Fahrgast wird der avg auf Anforderung schriftlich bestätigen, dass er sämtliche Installationen der App unwiderruflich von seinen Systemen oder Systemen von Dritten gelöscht hat.

§ 7 Änderung der AGB

  1. Die avg hat das jederzeitige Recht, diese AGB zu ändern. Änderungen werden rechtzeitig auf der Webseite bzw. in der App mitgeteilt. Widerspricht der Fahrgast diesen Änderungen nicht innerhalb der Ankündigungsfrist, gelten diese als genehmigt. Gleiches gilt für den Fall, dass der Fahrgast die App nach Ablauf der Frist weiter nutzt.
  2. Widerspricht ein Fahrgast einer Änderung der Nutzungsbedingungen, gilt dies als Kündigung seines Kontos innerhalb angemessener Frist.

§ 8 Hinweis auf das Verbraucherschlichtungsverfahren

Die avg weist gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) darauf hin, dass sie an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt.

§ 9 Hinweis auf die Möglichkeit der Online-Streitbeilegung

Bei Online-Dienstleistungsverträgen gibt es die Möglichkeit der Online-Streitbeilegung gemäß Art 14 ODR-VO. Hierfür hat die Kommission der Europäischen Union eine Plattform eingerichtet, die der Verbraucher zur außergerichtlichen Streitbeilegung nutzen kann. Die Plattform finden sich unter folgendem Link: http://www.ec.europa.eu/consumers/odr.

§ 10 Abweichende Regelungen aufgrund von betriebsbeeinträchtigenden Umständen

Die Erbringung der Verkehrsdienstleistung setzt voraus, dass diese als solche aufgrund der Rahmenbedingungen möglich ist. (Teil-)unmöglich kann die Erbringung beispielsweise in Fällen eines erhöhten Krankenstandes (z.B. Grippewelle), pandemiebedingter Einschränkungen wie im Fall von Corona, aber auch infolge sonstiger infrastruktureller Beeinträchtigung durch externe Einflüsse (z.B. Sturm, Unwetter etc.) sein. Derartige Fälle erfordern größtmögliche Flexibilität. Die avg ist daher berechtigt, soweit es in diesen Fällen erforderlich oder sinnvoll ist, den Betrieb temporär einzustellen, die Betriebszeiten bzw. das Bediengebiet zu ändern oder die Fahrzeuge zum Transport von systemrelevanten Personen wie z.B. Mitarbeiter*innen der Krankenhäuser zu nutzen.

§ 11 Sonstige Bestimmungen

  1. Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGB, sowie den Beförderungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, soweit diese AGB nichts anderes vorsehen.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Beförderungsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so sind diese durch zwischen den Parteien zu vereinbarende Bestimmungen des Inhalts zu ersetzen, der dem mit den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen Beabsichtigten möglichst nahekommt. Gleiches gilt, falls die Vereinbarungen unbeabsichtigte Lücken aufweisen.
  3. Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  4. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus der Nutzung des swaxi ergeben, ist Augsburg, soweit die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen.

Anlage 1 – Beförderungsbedingungen (BB)

­­­­­­­­­­­­­­___________________________________________________________________________

§ 1 Geltungsbereich

Diese Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung mit dem On-Demand-Service „swaxi“ der Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (avg). Sie sind Teil der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen swa Ridesharing - Dein swaxi“ und regeln die Beförderungsleistung. Soweit nachfolgend auf §§ der Beförderungsbedingungen Bezug genommen wird, sind diese mit „BB“ gekennzeichnet, soweit nachfolgend auf §§ der AGB Bezug genommen wird, sind diese mit „AGB“ gekennzeichnet.

§ 2 Anspruch auf die Beförderung

Ein Anspruch auf Beförderung besteht insoweit, als die Voraussetzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegen und keine Hindernisse zur Leistungserbringung nach § 22 PBefG vorliegen.

§ 3 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Beförderungsleistung

  1. Die Inanspruchnahme der Beförderungsleistung setzt voraus, dass der Fahrgast sich gemäß § 2 AGB registriert, die Bezahlmöglichkeit nach § 6 Abs. 4 BB (Kreditkarte oder PayPal) festgelegt hat und die Beförderungsleistung über diese App bucht. Die Beförderung ohne vorherige Buchung einer Fahrt ist ausgeschlossen.
  2. Der Fahrgast, der die Buchung vornimmt, muss die Fahrt persönlich antreten. Die Buchung ausschließlich für einen Dritten ist nicht zulässig. Der Fahrgast hat die Möglichkeit, auf der Fahrt weitere Personen mitzunehmen, sofern ausreichend freie Plätze zur Verfügung stehen.
  3. Die Nutzung der App „swaxi“ setzt voraus, dass der Fahrgast über ein mobiles Endgerät (z.B. Smartphone) mit Internetzugang verfügt, mittels dessen er die App „swaxi“ aus dem jeweiligen App Store herunterladen kann. Die App „swaxi“ wird für die Betriebssysteme iOS und Android bereitgestellt. Installations- und Konfigurationsleistungen werden von der avg nicht geschuldet. Kosten für Datenübermittlungen bei Nutzung der App trägt der Fahrgast.

§ 4 Beförderungsleistung im Detail

  1. Die Buchungen der Fahrten erfolgen ausschließlich über die App „swaxi“ der avg (nachfolgend „App“).
  2. Die jeweils aktuellen Servicezeiten, in denen die Leistungen des swaxi angeboten werden, sind der App oder der Homepage www.sw-augsburg.de/swaxi zu entnehmen. Die avg ist berechtigt, die Servicezeiten zu erweitern, zu verkürzen oder sonst zu verändern. Dies gilt insbesondere im Falle von § 10 AGB (Pandemieregelung).
  3. Das von der avg festgelegte Bediengebiet ist auf der Homepage sowie in der App einsehbar. Die avg ist berechtigt, das Bediengebiet zu erweitern, zu verkleinern oder sonst zu verändern. Dies gilt insbesondere im Falle von § 10 AGB (Pandemieregelung).
  4. Der Ausstieg und damit das Ende der Fahrt erfolgt an einem Haltepunkt gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 AGB, sofern die straßenverkehrlichen Rahmenbedingungen dies im Einzelfall zulassen. Sollten die straßenverkehrlichen Rahmenbedingungen einen Ausstieg nicht zulassen, wird der Fahrzeugführer den Fahrgast hierüber informieren und ihn an einer anderen Stelle möglichst nah an dem von ihm gewünschten Zielhaltepunkt aussteigen lassen.
  5. Mit Abschluss des Buchungsvorgangs ist eine Änderung der Beförderungsstrecke in der App nicht mehr möglich.
  6. Die avg bestimmt den Fahrweg auf Basis der eingegangenen Buchungen. Die Wegführung erfolgt unter Berücksichtigung der Interessen der Fahrgäste, möglichst zügig an ihren Zielhaltepunkt zu gelangen und der Interessen der avg, die eingesetzten Fahrzeuge möglichst verkehrsvermeidend und ressourcensparend auszulasten und Leerfahrten zu vermeiden. Die avg ist berechtigt, den Fahrweg so zu bestimmen, dass auf der Fahrt weitere Personen ein- und aussteigen können (Ridepooling).

§ 5 Beförderungsentgelt (Fahrpreise)

  1. Der Fahrgast hat für die Beförderungsleistung ein Beförderungsentgelt an die avg zu bezahlen.
  2. Das Beförderungsentgelt setzt sich zusammen aus einer in jedem Fall anfallenden Grundgebühr und einem kilometerabhängigen Preis. Der kilometerabhängige Preis wird vom System auf Basis der schnellsten Verbindung errechnet. Umwege, die sich aus dem Aus-/Zustieg von anderen Fahrgästen ergeben, sind unbeachtlich.
  3. Grundgebühr und kilometerabhängiger Preis sind jederzeit in der App unter „Preise“ einsehbar. Alternativ unter www.sw-augsburg.de/swaxi/preise
  4. Die angegebenen Preise sind Brutto-Preise inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

§ 6 Zahlungsbedingungen

  1. Maßgeblich sind die am Tag der Buchung genannten Preise, die sich aus der App ergeben.
  2. Die Kosten der Einzelfahrt ergeben sich aus den Buchungsdetails (siehe § 7 Abs. 3 BB).
  3. Die Zahlung erfolgt nach abgeschlossener Fahrt.
  4. Zahlungsarten sind Kreditkarte oder PayPal. Der Fahrgast ermächtigt die avg widerruflich, die von ihm zu entrichtenden Entgelte vom angegebenen Kreditkartenkonto abzubuchen. Bei einer Bezahlung mit PayPal wird, erfolgt eine Autorisierung. Die Zahlung erfolgt nach abgeschlossener Fahrt.
  5. Fälligkeit tritt ein mit dem Ende der Fahrt.
  6. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn sie auf dem Konto der avg gutgeschrieben ist und die avg bedingungslos hierüber verfügen kann.
  7. Für den Fall, dass eine Belastung des angegebenen Kontos nicht möglich sein bzw. eine Rückbelastung erfolgen sollte, werden Verzugszinsen auf gesetzlicher Basis berechnet.

§ 7 Buchung jeder einzelnen Fahrt

  1. Die Buchung der Einzelfahrt erfolgt über die App, die Abrechnung über das in der App hinterlegte Kreditkarte oder PayPal-Konto des Fahrgasts.
  2. Um die Leistung in Anspruch zu nehmen, muss der Fahrgast über die Aktivierung eines Ortungsdienstes seinen aktuellen Standort automatisch ermitteln lassen oder seinen Standort manuell in der App eingeben, damit das System den nächstgelegenen Haltepunkt ermitteln kann. Für die Standortermittlung gelten die Ausführungen der Datenschutzerklärung des swaxi entsprechend.
  3. Nach Eingabe des Zielhaltepunktes und der gewünschten Anzahl der Plätze (unter Beachtung von § 3 Abs. 2 BB) werden in der App der nächstgelegene Starthaltepunkt, der Fußweg zum Starthaltepunkt einschließlich der erforderlichen Zeitdauer, der Zielhaltepunkt, der voraussichtliche Zeitpunkt der Abholung, die voraussichtliche Fahrtdauer und Ankunftszeit und der Fahrpreis für die gewünschte Strecke angezeigt.
  4. Die angezeigte Information stellt eine Aufforderung zur Abgabe einesAngebots zum Abschluss des Beförderungsvertrages dar.
  5. Im Rahmen der Buchungsanfrage werden folgende Informationen des Fahrgasts an den Fahrer übermittelt: Benutzername, Abfahrtsort, Zielort, der Ticketpreis, Informationen zu Gepäck und Kindersitzen und Anzahl der zu befördernden Personen.
  6. Die bei der Buchung angezeigte Fahrtzeit zum Fahrtziel ist eine Schätzung, die auf der aktuellen Verkehrslage und dem voraussichtlichen Ein- und Ausstieg weiterer Fahrgäste basiert. Da sich die Verkehrslage jederzeit ändern kann (z.B. durch Unfall, Stau, etc.), kann die geschätzte Fahrtzeit von der tatsächlichen Fahrtzeit abweichen.
  7. Durch Betätigung der Schaltfläche "Buchen & bezahlen" gibt der Fahrgast ein Angebot zum Abschluss eines Beförderungsvertrages ab. Die avg nimmt das Angebotdurch Bestätigung des Zustiegs durch den Fahrer an.
  8. Ein Widerrufsrecht besteht auch bei der Einzelfahrt nicht (§ 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB). Im Übrigen gilt für Stornierungen § 8 BB.

§ 8 Stornierung/Nichterscheinen/Rücktritt vom Beförderungsvertrag

  1. Der Fahrgast kann bis zur Abholung durch das swaxi-Fahrzeug seine Fahrt ohne Angabe von Gründen über die App stornieren. Die Stornierung ist 5 Minuten nach der Buchung kostenlos oder im Falle eine Vorausbuchung 30 Minuten bevor das Fahrzeug eintrifft. Im Falle einer nicht kostenlosen Stornierung fällt maximal die Höhe des Fahrpreis an.  Bei einem No-Show muss der Fahrpreis entrichtet werden.
  2. Die avg ist bis zum Zustieg des Fahrgastes nicht verpflichtet, das Angebot auf Abschluss eines Beförderungsvertrags anzunehmen. Sollte sich das bestellte Fahrzeug im Stau befinden oder einen Unfall haben, wird die Ablehnung der Beförderung in der App angezeigt.
  3. Ab Abschluss des Beförderungsvertrages gemäß § 7 Abs. 7 BB kann die avg von dem Beförderungsvertrag zurücktreten, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Ein besonderer Grund liegt insbesondere vor, wenn:
    a) Tatsachen vorliegen, die nahelegen, dass der Fahrgast gegen die Beförderungsbedingungen verstößt, insbesondere wenn der Fahrgast stark alkoholisiert ist oder die Gesundheit bzw. die Sicherheit des Fahrers oder anderer Fahrgäste gefährdet ist.
    b) der Fahrgast die Geschäftsabläufe stört. Hierzu zählen beispielsweise überdurchschnittlich häufige Stornierungen gemäß Abs. 1 oder nicht bzw. nicht rechtzeitiges Erscheinen am Haltepunkt.

§ 9 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen

  1. Für minderjährige Kunden muss immer ein separater Sitzplatz im Fahrzeug gebucht werden. Babys und Kleinkinder können in Sitzschalen bzw. Kindersitzen befördert werden. Diese sind von den Begleitpersonen mitzubringen, welche auch dafür verantwortlich sind, dass diese Gerätschaften für die Verwendung in Personenkraftwagen geeignet und zugelassen sowie bei Antritt der Fahrt in technisch einwandfreiem Zustand sind. Das Fahrpersonal kann die Beförderung verweigern, wenn die Begleitperson ungeeignete, nicht zugelassene oder technisch nicht einwandfreie Sitzschalen bzw. Kindersitze zur Beförderung von Babys bzw. Kleinkindern im swaxi verwenden wollen
  2. Die Corona-Pandemie erfordert auch hier erhöhte Sicherheitsmaßnahmen. Die Benutzung des swaxi ist nur möglich, soweit der Fahrgast keine offensichtlichen Symptome einer Erkrankung, die auf eine Coronainfektion hindeuten, aufweist. Die avg ist im Zweifelsfall berechtigt, die Vorlage eines aktuellen, negativen Coronatests zu verlangen oder eine Fiebermessung durchzuführen. Im Übrigen sind die jeweils aktuell gültigen gesetzlichen und behördlichen Schutzmaßnahmen zu beachten und insbesondere eine Mund-Nasen-Bedeckung während der gesamten Fahrt zu tragen sowie die angeordneten Sicherheitsabstände einzuhalten, soweit dies aufgrund der Bauart der eingesetzten Fahrzeuge möglich ist.
  3. Personen, die eine Gefahr für die Gesundheit sowie die Sicherheit oder Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung mit dem swaxi ausgeschlossen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, sind insbesondere ausgeschlossen
    a) Personen, die unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen,
    b) Personen mit ansteckenden Krankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz,
    c) Personen, die
    - gegen die jeweils gültigen gesetzlichen oder behördlichen Coronaschutzmaßnahmen verstoßen, insbesondere die trotz bestehender Maskenpflicht keine Mund-Nasen-Bedeckung ordnungsgemäß tragen oder diese während der Fahrt abnehmen,
    - sich bei entsprechender, offensichtlicher Symptomatik weigern, eine Fiebermessung vornehmen zu lassen oder die auf Aufforderung keinen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen können.
    d) Personen mit geladenen Schusswaffen, es sei denn, dass sie zum Führen von Schusswaffen berechtigt sind.
    e) Personen, die Gewaltbereitschaft zeigen oder Gewalt ausüben,
  4. Personen mit häufiger Ausnutzung der App (verbindlich gebuchte Fahrt nicht angetreten – „Spaßbucher“).
  5. Soweit die Voraussetzungen des § 10 Abs. 6 BB vorliegen.
  6. Über den Ausschluss von Personen entscheidet der Fahrzeugführer. Dieser übt auch das Hausrecht für die avg aus.
  7. Der rechtmäßige Ausschluss von der Fahrt mit dem swaxi oder der rechtmäßige Verweis einer Person aus einem swaxi-Fahrzeug begründet keinen Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises oder Schadenersatz.

§ 10 Verhalten der Fahrgäste

  1. Die Fahrzeuge des swaxi dürfen nur nach gültiger, vorheriger Buchung der entsprechenden Fahrt betreten und benutzt werden. Der Fahrgast hat in Zweifelsfällen dem Fahrzeugführer gegenüber die Buchung in geeigneter Form nachzuweisen.
  2. Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Fahrzeuge des swaxi so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebs, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen.
  3. Fahrgästen ist insbesondere untersagt,
    a) die Türen eigenmächtig zu öffnen,
    b) Gegenstände aus den Fahrzeugen des swaxi zu werfen oder hinausragen zu lassen,
    c) die Ein- und Ausstiege der Fahrzeuge des swaxi z. B. durch sperrige Gegenstände zu beeinträchtigen,
    d) in Fahrzeugen des swaxi zu rauchen oder elektronische Zigaretten o. ä. zu verwenden,
    e) in Fahrzeugen des swaxi Musik mit oder ohne Kopfhörer so laut zu hören, dass andere dadurch belästigt werden,
    f) Fahrzeuge des swaxi zu beschädigen oder zu verunreinigen,
    g) in den Fahrzeugen des swaxi alkoholische Getränke zu konsumieren. Vom Fahrzeugführer kann der Verzehr von Speisen oder Getränken in den Fahrzeugen des swaxi untersagt werden.
  4. Die Fahrgäste dürfen die Fahrzeuge des swaxi nur an den vom Fahrzeugführer bestimmten Haltepunkten betreten und verlassen. Es ist zügig ein- und auszusteigen. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, vor Fahrtbeginn die dafür vorgesehenen Sicherheitsgurte zu schließen und diese während der gesamten Fahrt geschlossen zu halten. Beim Ein- und Aussteigen ist auf den Straßenverkehr zu achten.
  5. Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt deren Begleitern. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass Kinder nicht auf den Sitzplätzen knien oder stehen und nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften Sicherheitsgurte angelegt haben. Die Regelung des § 9 Absatz 1 BB bleibt unberührt.
  6. Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten nach den Absätzen 1 bis 5, so kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden; in schwerwiegenden Fällen ist eine vorherige Ermahnung nicht erforderlich.
  7. Bei Verunreinigungen von Fahrzeugen des swaxi werden von der avg die erforderlichen Reinigungskosten - mindestens jedoch ein Betrag in Höhe von 100 Euro - erhoben, es sei denn, der Fahrgast weist nach, dass Reinigungskosten in dieser Höhe nicht oder zumindest in wesentlich niedrigerer Höhe angefallen sind; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
  8. Beschwerden sind nicht an den Fahrzeugführer, sondern unter Angabe von Datum, Uhrzeit, Ort und soweit möglich gebuchtem Ein- und Ausstiegsort an den unter § 1 Absatz 3 AGB angegebenen Kontakt zu richten.

§ 11 Zuweisen von Plätzen

Der Fahrzeugführer des Fahrzeugs des swaxi ist berechtigt, Fahrgästen Plätze in dem jeweiligen gebuchten Fahrzeug zuzuweisen.

§ 12 Beförderung von Sachen

  1. Ein Anspruch auf Beförderung von Sachen besteht nicht.
  2. Der Transport von Rollstühlen, Rollatoren, Kinderwägen und Mobilitätshilfen ähnlicher Größe ist aus technischen Gründen grundsätzlich ausgeschlossen, soweit deren Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln nicht möglich ist.
  3. Handgepäck und sonstige Sachen werden nur bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes und nur dann befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können. Eine Mitnahme von Sachen kann insbesondere verweigert werden, wenn hierdurch der Haltestellenaufenthalt über das übliche Maß verlängert wird oder die Gefahr besteht, dass aufgrund der Mitnahme der Sache andere Fahrgäste keinen Platz im Fahrzeug finden werden. Die Fahrgäste haben wegen der Unterbringung der Sachen die Anordnungen des Fahrzeugführers zu befolgen.
  4. Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere
    1. explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe,
    2. unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die Fahrgäste verletzt oder verschmutzt werden können,
    3. Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung hinausragen.
  5. Der Fahrgast hat mitgeführte Sachen so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt oder geschädigt werden können. Sie sind insbesondere gegen Wegrollen und Umfallen zu sichern. Soweit durch mitgeführte Sachen Schäden an Personen oder Gegenständen entstehen, gelten die allgemeinen Haftungsvorschriften.
  6. Der Fahrzeugführer entscheidet im Einzelfall, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.

§ 13 Beförderung von Tieren

Die Beförderung von Tieren ist ausgeschlossen. Dies gilt aus sicherheitstechnischen Gründen auch für Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde und Tiere in entsprechender Funktion.

§ 14 Fundsachen

Fundsachen sind gemäß § 978 BGB unverzüglich dem Fahrzeugführer abzuliefern. Eine Fundsache wird an den Verlierer durch das Fundbüro der avg, Beethovenstraße 4, 86150 Augsburg zurückgegeben. Sofortige Rückgabe an den Verlierer durch den Fahrzeugführer ist zulässig, wenn er sich einwandfrei als Verlierer ausweisen kann. Der Verlierer hat den Empfang der Sache schriftlich zu bestätigen.

§ 15 Gewährleistung

Die Ansprüche bei Sach- und Rechtsmängeln der Beförderungsleistung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 16 Haftung

Die avg haftet für die Tötung oder Verletzung eines Fahrgasts und für Schäden an Sachen, die der Fahrgast an sich trägt oder mit sich führt, nach den allgemein geltenden Bestimmungen. Für Sachschäden haftet der Unternehmer gegenüber jeder beförderten Person nur bis zum Höchstbetrag von 1.000 €; die Begrenzung der Haftung gilt nicht, wenn die Sachschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

§ 17 Ausschluss von Ersatzansprüchen

Abweichungen von der nach Bestellung der Fahrt in der App swaxi angezeigten Route und voraussichtlichen Fahrtzeit begründen keine Ersatzansprüche; es wird keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen. Der Anspruch auf Beförderung gilt auch als erfüllt, wenn die avg aus betrieblichen Gründen andere als nach der Bestellung angezeigte Fahrzeuge bereitstellt oder Umleitungsstrecken gefahren werden.

Anlage 2 – LOGPAY

­­­­­­­­­­­­­­___________________________________________________________________________

Allgemeines:

Das Verkehrsunternehmen avg Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services (z.B. Webshop, Mobile-App) des Finanzunternehmens LOGPAY Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LOGPAY“).

Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LOGPAY, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LOGPAY ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

Anmeldung

Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei dem Verkehrsunternehmen […]

registrieren:

  • Name und vollständige Adresse
  • Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse
  • gewünschte Zahlart
  • Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
  • Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlung)
  • […]

Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist LOGPAY berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

Bestellung:

Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Sie erfolgt durch das Drücken auf den Button „Buchen“.

Vertragsabschluss:

Der Vertragsabschluss kommt mit dem Verkehrsunternehmen avg Verkehrsgellschaft mbH zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung einer Bestätigung über den gewählten Auslieferungskanal (z.B. E-Mail) als Kaufbestätigung seitens des Verkehrsunternehmens. Der Kaufpreis ist sofort fällig.

Ticketerwerb und Nutzung:

Nach dem Vertragsabschluss erhält der Kunde eine Bestätigung in der App und es werden alle relevanten Informationen zur Fahrt genannt, welche auch als Fahrtberechtigung gelten.

Zahlung:

Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Prepay-Verfahren stehen auch beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen ab 7 Jahren zur Verfügung.

Zahlarten und Abrechnung:

Der Kunde kann für Bestellungen im Webshop zwischen folgenden Zahlarten wählen:

  • Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
  • Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)
  • Zahlung per PayPal

Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.

Einzug:

Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LOGPAY in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den Webshop nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.

Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren:

Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LOGPAY, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY über Einziehungstag und –betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates.Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden.

Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

Zahlung per Kreditkarte:

Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa und MasterCard […] möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.

Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst

  • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
  • Kreditkartentyp (Visa oder MasterCard […])
  • Nummer der Kreditkarte
  • Ablaufdatum der Kreditkarte
  • CVC-Code der Kreditkarte

und an den Server der LOGPAY zum Forderungseinzug übertragen.

Das System der LOGPAY überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.

Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.

Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Zahlung per PayPal

Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierter Kunde bestätigt er die Zahlung. Als registrierter Kunde schließt der Kunde mit LOGPAY eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des nicht-registrierten oder registrierten Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Kunde erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.

 

 

AGB und Beförderungsbedingungen pdf