
Tarifreform: Verbesserungen ab August
Zustempeln für Abonnenten, Wiedereinführung der Wochenkarte und neue Kurzstreckenzonen: Im AVV-Tarifsystem gibt es zum 1. August 2019 Änderungen, um auf die Wünsche der Fahrgäste einzugehen.
Es ist nicht immer leicht, allen gerecht zu werden. Schon gar nicht, wenn man wie vor gut eineinhalb Jahren, ein neues Tarifsystem für den Öffentlichen Nahverkehr einführt. Die Partner im Augsburger Verkehrsverbund (AVV) haben seit der Einführung immer genau beobachtet, an welchen Stellen es noch „hakt" und wo man das neue System weiter verbessern kann. Nun haben sie für drei drängende Probleme eine Lösung im Sinne der Fahrgäste gefunden: Zustempeln für Abonnenten, die Wiedereinführung der Wochenkarte und die neuen Kurzstreckenzonen. Ab 1. August 2019 treten die ersten Änderungen in Kraft. Doch der AVV und die Stadt Augsburg bleiben dran und arbeiten weiter an Verbesserungen des Tarifsystems.
Endlich wieder da: die Wochenkarte
Sie ist wieder da! Die Wochenkarte. Wer mal nicht den ganzen Monat arbeiten muss, kann sich wieder flexibel wochenweise seine Fahrkarte besorgen. Auch für Augsburg-Urlauber ist die Wochenkarte interessant. Sie wird für eine Zone 16,70 Euro kosten, für zwei Zonen 24,40 Euro.
Stadtteilzonen: mehr Reichweite für die Kurzstrecke
Mit dem Kurzstreckenticket darf man üblicherweise fünf Haltestellen weit fahren – Einstieg plus 4 Haltestellen. In manchen Ortsteilen kann man so aktuell allerdings wichtige Nahversorgungszentren nicht erreichen. Deswegen werden in diesen Stadtgebieten fünf Kurzstreckenzonen eingeführt: In Bärenkeller, Firnhaberau, Inningen, Bergheim sowie bis Anfang 2020 vorübergehend auch in Hochzoll-Süd. Innerhalb dieser Zonen dürfen die Fahrgäste mehr Stationen als die üblichen fünf fahren. In Hochzoll-Süd beispielsweise bis Hochzoll Mitte. Rück- und Rundfahrten sind nicht erlaubt. Die Informationen, wo man mit dem Kurzstreckenticket zum nächsten Nahversorgungsgebiet fahren kann, hängen in den betreffenden Gebieten an den Haltestellen aus. Außerdem werden die Anwohner über eine Postwurfsendung informiert.
Zustempeln für Abonnenten
Wer ein Abo der Zonen 10 oder 20 hat und in eine andere Zone fahren will, muss künftig nur einen Streifen statt zwei Stempeln. Abonnenten müssen also nicht mehr eine bereits bezahlte Zone ein zweites Mal bezahlen.
Foto: Thomas Hosemann