eLadelösungen für Mehrfamilienhäuser
Ready für eMobilität – ganz ohne Investitionsrisiko
eMobilität ist unsere Zukunft! Je mehr Menschen auf eFahrzeuge umsteigen, umso mehr Ladeinfrastruktur ist nötig. Aber oftmals fehlt diese gerade am wichtigsten Ort: zu Hause am Stellplatz. Warum installieren Sie als Hausverwaltung oder Eigentümer von Mehrfamilienhäusern nicht hauseigene Ladestationen in der Tiefgarage? Das ist nicht nur nachhaltig gedacht, sondern auch komfortabel und macht Ihre Immobilie attraktiver. Das Beste: bei bestehenden Immobilien fallen keine Kosten für Installation und Wartung der Anlage an.
Die swa Ladeinfrastruktur – alles aus einer Hand:
- Beratung / Planung
- Ausführung von Bau und Installation der Ladeinfrastruktur inklusive Zählerplatz, Verkabelung, Lastmanagement, Inbetriebnahme
- Dynamisches Lastmanagement zur optimalen Nutzung des bestehenden Hausanschlusses und zur optimalen Verteilung innerhalb der Ladepunkte
- Anmeldung bei Netzbetreiber (ab 4,5 kW)
- Betrieb und Unterhalt inklusive Entstörung
- Abrechnung
- swa Ökostrom
- Keine Investitionskosten für WEG, die Kosten für die Infrastruktur werden von uns bei ausreichender Anzahl an Stellplatznutzern (Mietverträgen) übernommen
- Erweiterbar und fair, jeder Stellplatznutzer zahlt die gleiche Einmalzahlung
In zwei Schritten zur eigenen Ladeinfrastruktur:
Hat die Hauseigentümergemeinschaft der Ladestation zugestimmt, kümmern wir uns um den Rest: von der Beratung und Planung bis hin zur Installation der Ladeinfrastruktur, Inbetriebnahme und Wartung der Anlage.
Schritt 1: Gestattungsvertrag zwischen swa und Eigentümergemeinschaft
- mit dem Vertrag erhält die swa das Recht, über einen Zeitraum von 10 Jahren die Ladeinfrastruktur zu errichten und zu betreiben
- Für die Eigentümergemeinschaft oder Bewohner ohne eFahrzeug fallen dabei keine Kosten an.
- Die Ladeinfrastruktur kann nach Ablauf des Gestattungsvertrages in das Eigentum der Eigentümergemeinschaft übergehen
Schritt 2: Vertrag zwischen swa und Stellplatznutzer
- die Nutzer der einzelnen Ladestationen (z.B. Mieter) schließen einen Vertrag mit den Stadtwerken Augsburg
- Laufzeit 2 Jahre, verlängert sich automatisch
- Einmalzahlung für Bereitstellung des Ladepunktes
- monatliche Nutzungspauschale
- Abrechnung des geladenen Autostroms
- Sonderkündigungsrecht bei Stilllegung des eFahrzeuges oder Wohnungswechsel