Neue rechtliche Änderung ab 6. Juni 2025
In Kürze: Aufgrund einer rechtlichen Neuregelung dürfen Energieversorger ab dem 6. Juni 2025 keine rückwirkenden An-, Ab- oder Ummeldungen bei Stromverträgen mehr vornehmen.
Das betrifft insbesondere Umzüge: Wenn Sie umziehen, müssen Sie uns Ihren Ein- oder Auszug 14 Werktage im Voraus melden – idealerweise direkt nach Abschluss Ihres Mietvertrags oder der Kündigung Ihrer alten Wohnung. Wer sich zu spät abmeldet, zahlt unter Umständen weiterhin für den Strom – auch wenn er die Mieteinheit schon verlassen hat.
Wichtig: Auch, wenn Ihnen noch nicht alle Informationen (z.B. Zählerstände) vorliegen, können Sie uns den Umzug bereits vormelden. Fehlende Details können später ergänzt werden – Hauptsache, die Meldung erfolgt vor dem Umzugstermin.
In unserem Online-Portal „Mein Konto“ können Sie bequem und einfach die Ummeldung vornehmen oder rufen Sie uns an unter 0821-6500 6500.
Häufig gestellte Fragen:
Ab diesem Datum tritt eine neue Regelung der Bundesnetzagentur in Kraft. Es können keine rückwirkenden An-, Ab- oder Ummeldungen bei Stromverträgen mehr vorgenommen werden.
Das betrifft insbesondere Umzüge: Wenn Sie umziehen, müssen Sie uns Ihren Ein- oder Auszug 14 Werktage im Voraus melden.
Nein. Ab Juni 2025 ist das technisch nicht mehr möglich. Alle Änderungen, wie z.B. ein Umzug, müssen 14 Werktage im Voraus gemeldet werden. Bislang war eine Ummeldung noch sechs Wochen rückwirkend möglich – das entfällt jetzt.
Am besten so früh wie möglich, spätestens jedoch 14 Werktage vor dem Umzug. Idealerweise direkt nach Vertragsunterschrift oder Kündigung des Mietvertrages. So kann Ihr Stromvertrag rechtzeitig angepasst werden – und Sie vermeiden Zusatzkosten. Auch wenn Ihnen noch nicht alle Informationen (z.B. Zählerstände) vorliegen, können Sie uns den Umzug bereits vormelden. Fehlende Details können später im unserem Online Portal „Mein Konto“ oder telefonisch nachgereicht werden – Hauptsache, die Meldung erfolgt vor dem Umzugstermin.
Wird ein Auszug nicht rechtzeitig gemeldet, besteht weiterhin Zahlungspflicht für die alte Adresse – bis der Auszug gemeldet und bestätigt ist.
Die Kosten für den verbrauchten Strom ab Einzug können Ihnen vom Vormieter oder dem Eigentümer in Rechnung gestellt werden, wenn keine rechtzeitige Anmeldung vorliegt. Holen Sie also die Anmeldung so schnell wie möglich nach. Dafür können Sie ganz einfach den Stromrechner nutzen und einen Neueinzug melden. Oder Sie kontaktieren und telefonisch unter 0821-6500 6500.
Für die Klärung bereits angefallener Kosten wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Vermieterin, Ihren Vermieter oder die vorherige Mietpartei.
Ihr Strom wird nicht abgestellt.
Um eine automatische Belieferung im Grundversorgungs-Tarif zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie uns rechtzeitig vor dem Einzug über Ihren Umzug zu informieren.
Sobald Sie wissen, wann Sie in Ihre neue Wohnung einziehen, können Sie den gewünschten Strom-Tarif über den für die neue Adresse abschließen – am besten direkt online über den Stromrechner oder in unserem Online Portal “Mein Konto”.
- Kundennummer (wenn vorhanden)
- Adresse der Verbrauchsstelle
- Name und Geburtsdatum des Vertragsinhabers
- Ein- oder Auszugsdatum
- Zählernummer oder Marktlokations-ID (MaLo-ID)
Die Marktlokations-ID (MaLo-ID) ist eine elfstellige Nummer, die genau angibt, wo Energie verbraucht wird – also z. B. Ihre Wohnung oder Ihrer Gewerbeimmobilie. Diese Nummer bleibt immer gleich, auch wenn zum Beispiel der Zähler ausgetauscht wird und sich damit die Zählernummer ändert. So kann Ihr Stromanschluss immer eindeutig zugeordnet werden.
Sie finden die Marktlokations-ID auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf der letzten Stromrechnung. Die MaLo kann ansonsten auch beim Netzbetreiber erfragt werden.
Derzeit gelten die neuen Vorgaben ausschließlich für Stromlieferverträge.
Ab 2026 ist jedoch geplant, die Regelung auch auf Gasverträge auszuweiten. Weitere Informationen dazu folgen, sobald konkrete Details vorliegen.
Die bleiben wie sie sind. Die neuen Regeln ändern nur, wie schnell der Wechsel technisch abläuft.
Sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer müssen sich ab Juni 2025 an die neuen Fristen halten.
Wussten Sie schon: In unserem Online-Portal „Mein Konto“ können Sie bequem und einfach die Ummeldung vornehmen oder rufen Sie uns an unter 0821-6500 6500.
