Entlastungen der Energiepreisbremsen kommen bei den Kundinnen und Kunden an

Die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme kommen bei den Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Augsburg (swa) wie gesetzlich vorgesehen ab 1. März an. Die Entlastungen durch die Energiepreisbremsen, rückwirkend zum Januar 2023, sind in allen künftigen Abschlägen berücksichtigt. Es kann jedoch zu Verzögerungen beim Einzug der neuen Abschläge kommen. Damit für die Kundinnen und Kunden keine Nachteile entstehen, müssen bis zur Mitteilung der neuen Abschläge durch die swa keine Abschläge bezahlt werden. Kunden erhalten in den nächsten Wochen ein individuelles Schreiben mit ihren künftigen Abschlägen und der jeweiligen Fälligkeiten. Diese neuen Abschläge berücksichtigen dann die Entlastung der Kunden durch die Preisbremse.

Mit den Energiepreisbremsen hat die Bundesregierung ein Entlastungspaket für die Verbraucherinnen und Verbraucher geschnürt, dessen Umsetzung für die Energieversorger eine Mammutaufgabe bedeutet. Um die Preisbremsen mit der nötigen Sorgfalt umzusetzen, braucht es Zeit, die rechtlichen Anforderungen genau umzusetzen, technische Prozesse anzupassen, Probeläufe durchzuführen und aufgetretene Fehler zu korrigieren.

„Zwei Monate Zeit für die Umsetzung ist wirklich sportlich“, sagt der Leiter des Energieverstriebs bei den swa, Ulrich Längle. Sicher ist, dass jede Kundin und jeder Kunde die ihnen zustehende Entlastung in voller Höhe erhalten werde. Wegen der kurzen Vorbereitungszeit wird es jedoch zu Verzögerungen kommen.

Solange die neuen Abschläge nicht individuell berechnet und der Kunde von den swa nicht schriftlich über die Höhe informiert wurde, müssen keine Abschläge bezahlt werden. „Wir werden die Entlastung durch die Preisbremsen in den dann folgenden Abschlägen verrechnen. Unseren Kundinnen und Kunden geht somit kein Geld verloren. Sie erhalten in den nächsten Wochen ein individuelles Anschreiben von uns, in dem der neue Abschlagsplan enthalten ist“, erklärt Ulrich Längle.

Kundinnen und Kunden, die den swa ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen nichts weiter tun, der Einzug des Abschlags wird automatisch ausgesetzt. Wer selbst überweist muss wiederum selbst aktiv werden und die Überweisung aussetzen, bis die swa schriftlich über den neuen Abschlag informiert haben. Eine kurzfristige Umstellung auf SEPA-Lastschrift reduziert hier den Aufwand für die Kunden.

„Wir müssen die Preisbremsen auf die verschiedenen Vertragsarten übertragen, Sonderfälle wie Umzüge und Kündigungen berücksichtigen und die unterschiedlichen Regelungen für Gas, Strom und Fernwärme beachten. Das alles führt zu einem komplexen Programmierungsaufwand, der sich im Hintergrund abspielt. Für uns Stadtwerken hat die korrekte Umsetzung der Kundenentlastung oberste Priorität.“, so Längle weiter. „Hier geht Sorgfalt, vor Schnellschüssen, die zu fehlerhaften Abschlagsrechnungen führen“, so Längle. Dazu kommt noch der hohe Aufwand der stark individualisierten Regelungen für Geschäftskunden.

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Jürgen Fergg
Pressesprecher
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