Die swa Preistransparenz
Achtung beim direkten Preisvergleich! Den direkten kWh-Preis von Ihrem momentanen Energieträger und der Fernwärme zu vergleichen, ist nicht sinnvoll. Denn beim Umstieg verbrauchen Sie dank des sehr guten Nutzungsgrads der Fernwärme automatisch weniger Kilowattstunden.
- Fernwärme hat einen Nutzungsgrad von 99 %
- Gas und Öl liegen bei 85 %
Bisheriges Preissystem
Im Grundpreis enthalten sind unter anderem Kosten für den Betrieb des Fernwärmenetzes, der Wärmemessung und Abrechnung. Es wird also dem Kunden die zur Verfügung gestellte Leistung an der Fernwärmeanlage in Rechnung gestellt.
Für Sondervertragskunden setzen sich die Kosten für die Fernwärme aus dem Jahresleistungspreis und dem Arbeitspreis zusammen. Der Jahresleistungspreis ist das Pendant zum Grundpreis, wird jedoch in Euro je Liter je Stunde angegeben und ist exklusiv den Gebühren für Wärmemessung und Abrechnung.
Mit dem Arbeitspreis werden die tatsächlichen am Fernwärmezähler gemessenen Verbrauchskosten abgerechnet. Um die Kosten zu berechnen wird der Arbeitspreis mit dem gemessenen Wärmeverbrauch multipliziert.
Für Sondervertragskunden wird der Arbeitspreis in drei Zonen aufgeteilt. Die Zonen werden durch den im Jahr verbrauchten Wärmebedarf festgelegt. Die Fernwärmekosten pro kWh sinken dabei, wenn Kunden über das Jahr viel Wärme verbrauchen.
Über den Messpreis verrechnet die Stadtwerke Augsburg ihre Gebühr für die Wärmemessung und Abrechnung. Dieser Preis ist abhängig von der Größe des Wärmemengenzählers. Grund für die separate Berechnung ist der unterschiedliche Turnus der Abrechnung gegenüber den Kleinverbrauchskunden.
Neues Preissystem Augsburg Wärme (ab 2024)
Im Grundpreis enthalten sind unter anderem Kosten für den Betrieb des Fernwärmenetzes, der Wärmemessung und Abrechnung. Es wird also dem Kunden die zur Verfügung gestellte Leistung an der Fernwärmeanlage in Rechnung gestellt. Der Grundpreis, oder auch Anschlusspreis genannt, wird bei den Stadtwerke Augsburg monatlich abgerechnet.
Für Sondervertragskunden setzen sich die Kosten für die Fernwärme aus dem Jahresleistungspreis und dem Arbeitspreis zusammen. Der Jahresleistungspreis ist das Pendant zum Grundpreis, wird jedoch in Euro je kW angegeben und ist exklusiv den Gebühren für Wärmemessung und Abrechnung.
Mit Fernwärme zu heizen ist umweltfreundlich und klimaschonend. Es fallen jedoch auch in den verbleibenden fossilen Erzeugungsanlagen der Fernwärme CO2-Emissionen an. Diese sind weitaus geringer als bei anderen Heizungsarten. Der swa entstehen dabei CO2-Kosten aus dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS). Diese werden über einen gesonderten Emissionspreis weitergeben. Der Emissionspreis wird im Gegensatz zu den anderen Preisen im Preissystem nur einmal jährlich zum 01.01. angepasst.
Mit dem Arbeitspreis werden die tatsächlichen am Fernwärmezähler gemessenen Verbrauchskosten abgerechnet. Um die Kosten zu berechnen wird der Arbeitspreis mit dem gemessenen Wärmeverbrauch multipliziert.
Für Sondervertragskunden wird der Arbeitspreis in drei Zonen aufgeteilt. Die Zonen werden durch den im Jahr verbrauchten Wärmebedarf festgelegt. Die Fernwärmekosten pro kWh sinken dabei, wenn Kunden über das Jahr viel Wärme verbrauchen.
Unser Ziel ist es, unsere Fernwärmeerzeugung bis 2040 vollständig auf erneuerbare Energien und Abwärme umzustellen. Die Wärme entsteht dabei nicht nur durch swa-eigene Anlagen, sondern auch bei „fremden Erzeugern“. Aktuell beziehen wir beispielsweise Abwärme von der Abfallverwertungsanlage AVA und speisen diese in unser Fernwärmenetz ein. Hierfür erhalten die fremden Erzeuger ein Entgelt, den sogenannten Fremdbezugspreis. Der jeweils gültige Fremdbezugspreis ist Bestandteil der Arbeitspreisformel und errechnet sich wie aus dem Dokument zu entnehmen ist.
Über den Messpreis verrechnet die Stadtwerke Augsburg ihre Gebühr für die Wärmemessung und Abrechnung. Dieser Preis ist abhängig von der Größe des Wärmemengenzählers. Grund für die separate Berechnung ist der unterschiedliche Turnus der Abrechnung gegenüber den Kleinverbrauchskunden.