Kurzstrecke
Gültigkeit
- Bis zur vierten Haltestelle in eine Richtung
- ab Kauf/Entwertung eine Stunde gültig
- Auch Fahrtunterbrechungen sind unter Einhaltung der Gültigkeitsdauer (1 Stunde) möglich
Geltungsbereich
- Einstieg + 4 Haltestellen über max. eine Zonengrenze
- im geammten AVV Gebiet (Zone 10 - 98)
- Gilt auch in Regionalbussen, aber nicht bei DB/BRB/Arverio und Rufbussen
- Kombination verschiedener Verkehrsmittel möglich (z. B. Bus und Tram)
Übertragbarkeit und Mitnahmemöglichkeit
- Bis zum Fahrtantritt übertragbar
- Keine Mitnahmemöglichkeit
Ermäßigungstarif
- Für Kinder (6 - 14 Jahre)
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Kurzstreckenzonen
Mit dem günstigen Kurzstreckenticket darf man üblicherweise bis zur vierten Haltestelle nach dem Einsteig fahren, inklusive der Starthaltestelle. Es ist das klassische Ticket für kurze und spontane Fahrten zum Einkaufen.
Zu den Kurzstreckenzonen
Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen