Schülerwochenkarte

Gültigkeit

  • Gültig für eine Woche in den gekauften Zonen
  • Eine Kalenderwoche bis 12 Uhr des ersten Werktages der Folgewoche
    (Die Kalenderwoche beginnt am Montag)
  • Nur gültig in Verbindung mit der Kundenkarte

Geltungsbereich 

  • Das Ticket gilt für die ausgewählten Zonen

Übertragbarkeit und Mitnahmemöglichkeit

  • Keine Übertragbarkeit
  • Keine Mitnahmemöglichkeit

Holen Sie sich Ihre Schülerwochenkarte im swa Kundencenter am Königsplatz

zur Kostenübersicht

Berechtigt für den Ausbildungsverkehr sind

  1. alle Personen bis einschließlich 14 Jahren (ohne Nachweis);
  2. folgende Personen ab 15 Jahren (mit aktuellem Nachweis):
  • a) Schüler und ordentlich Studierende öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater
    - allgemein bildender Schulen,
    - Berufsbildender Schulen,
    - Einrichtungen des zweiten Bildungsweges,
    - Hochschulen, Akademien mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen, Landvolkhochschulen;
  • b) Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter Buchstabe a) fallen, besuchen, sofern sie aufgrund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist;
  • c) Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen;
  • d) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden;
  • e) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen;
  • f) Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hoch-schule nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist;
  • g) Beamtenanwärter des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen oder mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten;
  • h) Teilnehmer an einem Freiwilligen Sozialen Jahr, einem Freiwilligen Ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten.
Kontakt
Kundencenter Königsplatz
Beratung & Fahrgastinformation
Telefon: 0821 6500-5888
FAQs

FAQs

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Produkte und Dienstleistungen der swa.

Zu den FAQs

Störung

Störung melden

Sie möchten uns eine Störung melden? Hier erreichen Sie unseren Entstördienst.
Wir sind 24 Stunden für Sie erreichbar!

Bitte beachten Sie, dass die Telefonate zu Protokollzwecken aufgezeichnet werden.

Erdgas0821 6500-5500
Strom0821 6500-6600
Fernwärme0821 6500-5555
Trinkwasser0821 6500-6655