
Neue Gebäuderichtlinie für eMobilität: Smart laden und Kosten sparen
Elektromobilität weitergedacht: Neue gesetzliche Vorgaben rücken intelligente Ladeinfrastruktur in den Mittelpunkt. eMobilitätsexperte Markus Emmert erklärt, was das für Nutzerinnen und Nutzer, Eigentümer und Unternehmen bedeutet.
Ob auf dem Parkplatz des Lieblingssupermarktes oder im Wohngebiet: Die Nachfrage nach Lademöglichkeiten für eAutos steigt. Während bisher nur die Anzahl der verfügbaren Ladepunkte an öffentlichen Plätzen vorgeschrieben war, denkt die europäische Gesetzgebung jetzt weiter. Im Mai 2026 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEIG) wird grundlegend überarbeitet und in ein neues „Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)“ überführt, gültig ab Januar 2027. Das Ziel für Nutzerinnen und Nutzer: Ladeleistung dort bereitzustellen, wo sie gebraucht wird.
Leistung statt Ladepunktquote
Eine der wichtigsten Veränderungen betrifft die Abkehr von starren Ladepunktvorgaben. Warum dieser Wandel so entscheidend ist, erklärt Markus Emmert, Leiter eMobilität bei den swa: „Bisher lautete die zentrale Frage: Wie viele Ladepunkte gibt es, etwa auf dem Supermarktparkplatz oder an einem Mehrparteienhaus? Jetzt rückt die bereitgestellte elektrische Leistung in den Mittelpunkt.“
Ein typischer Fall aus der Praxis macht das deutlich: Da die durchschnittliche Aufenthaltsdauer beim Einkauf häufig nur 20 bis 60 Minuten beträgt, können klassische AC-Ladepunkte mit 11 oder 22 kW ihr Potenzial oftmals nicht vollständig entfalten. Die Folge: Fahrzeuge belegen Stellplätze über einen längeren Zeitraum, während vergleichsweise wenig Energie geladen wird. An solchen Standorten können leistungsstärkere DC-Schnellladepunkte dazu beitragen, mehr Fahrzeuge in kürzerer Zeit zu versorgen und die vorhandene Infrastruktur effizienter zu nutzen.
Anders stellt sich die Situation in Mehrparteienhäusern dar. Hier stehen die Fahrzeuge häufig mehrere Stunden oder sogar über Nacht. Deshalb sind viele Ladepunkte mit moderater Ladeleistung oftmals sinnvoller als wenige Schnellladepunkte.
Entscheidend ist dabei die sogenannte Gleichzeitigkeit. Erfahrungsgemäß laden in einer Wohnanlage nicht alle Fahrzeuge gleichzeitig mit voller Leistung. Dadurch kann die verfügbare Anschlussleistung intelligent auf mehrere Ladepunkte verteilt werden. Dies reduziert den erforderlichen Netzanschluss und vermeidet unnötige Investitionskosten. „Entscheidend ist nicht die Anzahl der Ladepunkte, sondern wie viel Energie pro Zeit abgegeben werden kann. Weniger, aber leistungsstärkere Ladepunkte können einen Standort deutlich effizienter machen“, so Emmert.
Strom intelligent nutzen
Ein weiterer Vorteil der neuen Gesetzgebung: Die intelligente Steuerung von Ladeinfrastruktur gewinnt deutlich an Bedeutung. „In Zukunft geht es darum: Ist ein Gebäude intelligent auf Elektromobilität vorbereitet?“, ergänzt Markus Emmert. Können Nutzerinnen und Nutzer beispielsweise über eine App den aktuellen Strompreis sehen und so zu besonders günstigen Konditionen laden? Das Stichwort heißt „Smart Charging“. „Smart Charging bedeutet, dass Ladevorgänge zeitlich optimiert werden können. Dabei werden beispielsweise Strompreise, die aktuelle Auslastung des Stromnetzes, verfügbare Leistung oder die Einspeisung aus Photovoltaikanlagen berücksichtigt. Nutzerinnen und Nutzer können dadurch von günstigeren Strompreisen profitieren, während gleichzeitig die Stromnetze entlastet werden“, fasst Markus Emmert zusammen. Das helfe schlussendlich auch Netzbetreibern, die Netze stabil zu halten.
Vorverkabelung: Heute vorbereiten, morgen einfach laden
Um Smart Charging zu nutzen, ist ein ganzheitliches Ladesystem wichtig. Dazu gehören leistungsfähige Netzanschlüsse, die den günstigen Strom zur richtigen Zeit liefern und intelligent verteilen. Und natürlich die passende Technik am Ladeplatz. Ein Schlüsselbegriff der neuen Gesetzgebung ist die sogenannte Vorverkabelung. Während früher oft Leerrohre ohne bestimmten Nutzen an einem neuen Parkplatz ausreichten, stellt der Gesetzgeber nun deutlich höhere Anforderungen. „Stellplätze z.B. in Wohnanlagen müssen so vorbereitet sein, dass Ladepunkte später ohne großen Aufwand installiert werden können“, sagt Markus Emmert. Dazu gehören Strom- und Datenleitungen, Anschlusskästen, vorbereitete Übergabepunkte und die dazu passende Kommunikationsinfrastruktur. „So erreichen wir echte Skalierbarkeit statt symbolischer Vorbereitung.“
Wie groß muss der Netzanschluss sein
Neben der Anzahl der Ladepunkte und der installierten Ladeleistung gewinnt künftig auch die Dimensionierung des Netzanschlusses an Bedeutung. Ein zu klein ausgelegter Netzanschluss kann die Versorgung der Fahrzeuge einschränken, während überdimensionierte Anschlüsse unnötige Investitionskosten verursachen. Die neue Gesetzgebung fördert daher eine ganzheitliche Betrachtung aus Netzanschluss, Lastmanagement, Ladeleistung und Nutzerverhalten.
Neue Chancen für Gewerbe, Wohnbau und Eigentümer
Ob Firmenflotten, Mitarbeiter- oder Besucherladen – künftig müssen alle Anforderungen rund um die eMobilität gemeinsam gedacht werden. Die swa unterstützen dabei als umfassender Lösungspartner und bieten auch auf Wunsch und unter bestimmten Voraussetzungen Contracting-Modelle an. Dabei übernehmen die swa Planung, Finanzierung, Betrieb und Wartung der Ladeinfrastruktur und stellen diese den Eigentümern oder Unternehmen gegen eine monatliche Nutzungsgebühr zur Verfügung. Markus Emmert: „Zudem gibt es aktuelle Förderprogramme, die gezielt auf die neue Gesetzeslogik ausgerichtet sind. Hier stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite.“
„Die Elektromobilität entwickelt sich zunehmend von einer reinen Ladepunktdiskussion hin zu einem intelligenten Energiesystem. Entscheidend wird künftig nicht mehr sein, wie viele Ladepunkte installiert sind, sondern wie intelligent Strom, Ladeleistung und Infrastruktur zusammenspielen. Genau dafür schafft die neue Gesetzgebung die Grundlage", so Markus Emmert abschließend.
Fotos: swa/Thomas Hosemann




