Kundenservice und Information
Unser Kundenportal für alle Bestandskunden - schnell, praktisch und rund um die Uhr erreichbar. Behalten Sie den Überblick über Ihre Verträge und ändern Sie Adressdaten bequem von zu Hause aus.
Sie sind in Augsburg umgezogen? Dann können Sie hier Ihre bisherigen Strom-, Gas- und Wasserzähler abmelden und Ihre neuen Zähler anmelden.
Sie sind aus Augsburg weggezogen?
Dann können Sie hier Ihre bisherigen Strom-, Gas- und Wasserzähler abmelden.
Sie sind Energie bzw. Wasserkunde der swa? Und haben noch nicht auf die Onlinerechnung umgestellt?
dann profitieren Sie jetzt bei der Umstellung von einem 10 Euro Bonus!
Ihren aktuellen Zählerstand können Sie bei den Kollegen der swa Netze GmbH übermitteln.
Was können Sie tun, wenn Sie Ihre Abschläge oder die Rechnungen nicht zahlen können?
Die Abschläge und Rechnungen müssen zu dem jeweiligen Datum pünktlich bezahlt sein. Sollten Sie jedoch einmal in Zahlungsschwierigkeiten kommen, so scheuen Sie sich bitte nicht davor sich rechtzeitig mit uns in Verbindung zu setzen.
Gemeinsam suchen wir nach Möglichkeiten wie Sie unsere Forderungen begleichen können um weitere Kosten zu vermeiden.
In Zahlungsverzug kommen Sie, wenn Sie die Rechnungen und Abschläge zu den von uns gestellten Fälligkeiten nicht bezahlen.
Außerdem können Sie mit Hilfe unseres Kontaktformulars sich direkt mit unserem Kundencenter in Verbindung setzen.
Wir arbeiten eng mit den Sozialbehörden der Stadt Augsburg zusammen. Sie können sich telefonisch unter der Nummer 0821 324 9610 mit dem Amt für Soziale Leistungen in Verbindung setzen.
Unser Tipp: Lassen sie sich kostenlos in unserem Kundencenter von unserer Energieberatung über den sparsamen Umgang mit Energie informieren. Hier können Sie ebenfalls kostenlos als Kunde der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH ein Stromverbrauchsmessgerät ausleihen, mit dem Sie einfach und schnell Stromfresser erkennen können.
Sie sind in Zahlungsverzug und wie in der Mahnung angekündigt wurde Ihre Energie- oder Wasserversorgung eingestellt. In diesem Fall ist eine Ratenzahlung bzw. eine Teilzahlung nicht mehr möglich. Die Wiederinbetriebnahme Ihrer Energie- bzw. Wasserversorgung erfolgt erst nach dem kompletten Ausgleich des Zahlungsrückstandes einschließlich aller angefallenen Kosten.
Die Einstellung der Versorgung kann verhindert werden, wenn Sie sofort nach Erhalt des Sperrtermins die komplette offene Forderung begleichen, spätestens einen Werktag vor Sperrung.
- Dazu bieten wir Ihnen folgende Zahlungsmöglichkeiten:
Zahlungen können in bar oder per EC-Karte in unseren Kundencentern Hoher Weg und Königsplatz leistet werden - Zahlungen per Überweisung auf unser Konto (wichtig ist der Zeitpunkt des tatsächlichen Geldeingangs bei den Stadtwerken Augsburg). Da die Bearbeitung von SEPA Überweisungen dauert, bitten wir Sie uns in diesen Fällen entweder per Fax unter der Nummer 0821 6500-5352 oder per E-Mail unter forderungsmanagement(at)sw-augsburg.de eine Überweisungsbestätigung zukommen zu lassen (keine Überweisungsträger).
Wiederinbetriebnahme
Voraussetzung für die Entsperrung Ihres Anschlusses ist die komplette Zahlung unserer offenen Forderungen, dazu zählen auch Forderungen aus anderen bzw. ehemaligen Versorgungsverträgen, sowie die angefallenen Kosten für die Sperrung und Wiederinbetriebnahme.
Eine Wiederaufnahme der Lieferung im Gebiet der swa Netze GmbH ist nach vorheriger Absprache mit uns am gleichen Tag in der Regel nur möglich, wenn Sie uns zu folgenden Zeiten die komplette Zahlung nachweisen:
Montag - Donnerstag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Geht die Zahlung nicht innerhalb dieser Zeiten ein, erfolgt die Wiederinbetriebnahme erst am nächsten Werktag.
Außerhalb des Netzgebiets der swa Netze GmbH erfolgt die Wiederinbetriebnahme durch den zuständigen Netz- bzw. Messstellenbetreiber. Der Zeitpunkt einer Wiederinbetriebnahme hängt dort von der Kapazitätsplanung des Netz- bzw. Messstellenbetreibers ab. Die oben genannten Zeiten gelten dort nicht.
Gerichtliches Mahnverfahren und Klage
Sollten Sie trotz Mahnungen Ihre Forderungen nicht begleichen, werden wir die Forderungen im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens bzw. auf dem Klageweg geltend machen. Nach der Titulierung der Forderung verjährt diese erst nach 30 Jahren. Diesen Weg beschreiten wir in Zusammenarbeit mit unseren Rechtsanwälten. Bedenken Sie, dass diese Maßnahmen nicht nur mit Unannehmlichkeiten verbunden sind sondern auch sehr hohe Kosten für Sie entstehen.
Kontaktieren Sie uns:
Hotline: 0821 6500-8888
Fax: 0821 6500-5352
E-Mail: forderungsmanagement(at)sw-augsburg.de
