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Freistellungsbescheinigungen

Bauleistungen ohne gesetzlichen Abzug

Nach § 48 b Abs. 1 S. 1 EStG werden Sie von Steuerabzügen befreit, wenn die Stadtwerke Augsburg Bauleistungen für Sie erbringt. Dazu müssen Sie dem Finanzamt lediglich unsere Freistellungsbescheinigung vorlegen.

Hier stehen Ihnen die entsprechenden Freistellungsaufträge unserer einzelnen Gesellschaften zu Verfügung.

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Peter Schweyer
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Telefon: 0821/6500-5280

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Peter Schweyer

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