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Was hat es mit der Energieeinsparverordnung auf sich? Und wie funktioniert eine Wärmepumpe? In unserem Energielexikon geben wir Ihnen die Antworten. Lesen Sie die wichtigsten Fachbegriffe aus der Energiewelt nach – kompakt und leicht verständlich für Sie erklärt.
Bitte klicken Sie für weitere Informationen auf einen der aufgeführten Begriffe.
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Die Einspeisevergütung wird für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen in das Stromnetz gezahlt und dient der Förderung dieser Stromerzeugungstechnologien. Die Höhe der Einspeisevergütung ist im Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) festgeschrieben.
Elektrizität ist die Gesamtheit der Erscheinungen, die auf elektrische Ladung zurückzuführen sind. Elektrische Vorgänge treten sowohl in der Natur als auch in künstlich erzeugter Form (elektrischer Strom) auf.
Natürliche elektrische Phänomäne sind z. B. Blitze, in denen sich hohe, durch Reibungselektrizität aufgebaute Spannungen entladen. Aber auch die Informationsverarbeitung im Nervensystem basiert teilweise auf elektrischen Signalen.
Emission ist die Abgabe von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen sowie von Lärm, Wärme oder Strahlen an Luft, Boden oder Wasser des Ökosystems. Im Umweltschutz ist die Abgabe von Schadstoffen über Abluft, Abwasser oder Abfälle gemeint. Bei fossilen Kraftwerken sind mit Emissionen vor allem die im Verbrennungsprozess entstehenden Abgase wie z. B. Kohlendioxid und Stickoxid gemeint.
Der Emissionshandel ist ein System marktwirtschaftlicher Regulierung von Emissionen durch handelbare Emissionsrechts-Zertifikate. Demnach erhält jeder Marktteilnehmer eine eingeschränkte und mit der Zeit zu verringernde Zahl an Zertifikaten. Ein Unternehmen, das zuviel CO2 emittiert, kann also selbst in Einsparungen investieren oder einer anderen Firma, die besser wirtschaftet, Zertifikate abkaufen. Der Preis regelt sich an der Emissionsbörse nach Angebot und Nachfrage. Damit die Gesamtemissionen verringert werden, wird jedes Jahr die Zahl der Emissionszertifikate verringert. Der Emissionshandel wird für große Emittenten in Europa bis 2005 eingeführt, weltweit soll ab 2008 gehandelt werden.
Als Endenergie wird der Energieinhalt von Energieträgern bezeichnet, die der Endverbraucher bezieht. Endenergie resultiert aus Sekundär- oder ggf. Primärenergie, vermindert um Umwandlungs- und Verteilungsverluste, Eigenverbrauch und nicht energetischen Verbrauch.
Energie beschreibt die Fähigkeit eines Systems, Arbeit zu verrichten. Dabei kann zwischen mechanischer, thermischer, elektrischer und chemischer Energie sowie Kern- und Strahlungsenergie unterschieden werden.
In der Nutzung äußert sich die Arbeitsfähigkeit in Form von Kraft, Wärme oder Licht. Nach dem Energie-Erhaltungssatz kann Energie nicht erzeugt oder vernichtet werden. Energie kann nur von einer Energieform in eine andere umgewandelt werden.
Energiedienstleistung bezeichnet die Lieferung einer Dienstleistung wie z. B. geheizter Raum oder Licht an Energiekunden anstelle der bisher üblichen Lieferung von Energieträgern wie Erdgas oder elektrischem Strom durch das Energieversorgungsunternehmen (EVU).
Daraus resultiert für Lieferanten bzw. Energiedienstleister ein Anreiz zur rationellen Energieerzeugung im Gegensatz zur bisherigen Maximierung des Energieträgerabsatzes. Ebenso profitieren Energiekunden, da sie die Dienstleistung energie- und damit auch kosteneffizient geliefert bekommen.
Die Energieeffizienz gibt an, wie hoch der Energieaufwand ist, um einen bestimmten Nutzeffekt zu realisieren (siehe auch "Wirkungsgrad"). Oft kann durch technische Maßnahmen eine Steigerung der Energieeffizienz erreicht werden, d. h. der Energieaufwand kann bei gleichem Nutzeffekt auf einen Bruchteil gesenkt werden. Beispiele hierfür sind Wärmedämmung oder der Einsatz von Energiesparlampen.
Zur Energieeffizienzsteigerung zählt auch die Nutzung bisher ungenutzter Anteile der Energieumwandlung, wie z. B. Abwärmenutzung und Wärmerückgewinnung.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist am 01.02.2002 in Kraft getreten. Grundlegend ist der primärenergetische Ansatz, der die gesamte Energiekette von der Rohstoffgewinnung bis zur Wärmeabgabe über einen Heizkörper oder den Warmwasserhahn berücksichtigt. Die EnEV schreibt für Neubauten einen gegenüber der Wärmeschutzverordnung 1995 (WSchV) 30 % geringeren Energiebedarf vor, der Niedrigenergiehaus-Standard wird damit zur Regel. Für Neubauten wird darüber hinaus ein Energiebedarfsausweis vorgeschrieben, der die energetischen Qualitäten transparenter machen soll.
Altbauten müssen bei anstehenden Modernisierungen an den technischen Fortschritt angepasst werden. Außerdem sollen ungedämmte Rohrleitungen nachträglich gedämmt werden und die oberste Geschossdecke unter nicht ausbaufähigen Dachräumen muss wärmedämmend isoliert werden.
Im Rahmen der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007), die im Oktober 2007 in Kraft trat, werden Energieausweise auch für Bestandsgebäude Pflicht. Außerdem werden bei Nichtwohngebäuden Kühleinrichtungen und Kunstlicht im Rahmen der nun vorgeschriebenen Berechnung mit in die Betrachtung aufgenommen.
Energiemanagement ist die effiziente Organisation von Energieerzeugung und Energieverbrauch zum Beispiel in einem Unternehmen. Dabei können durch sinnvolle Investitionen und Organisation beispielsweise teure Spitzenlastkessel oder Energieverluste minimiert werden.
Energiesparen (= energiesparendes Verhalten) umfasst die Vermeidung von unnötigem Energieverbrauch, wie , d. h. von Energieverbrauch, der keinen zusätzlichen Nutzeffekt zur Folge hat. Dazu gehört z. B. das Vermeiden von Stand-by-Verlusten.
Zu energiesparendem Verhalten gehört aber auch der sparsame Umgang mit Energie, wie z. B. die Vermeidung zu hoher Raumtemperaturen oder dem Heizen und Beleuchten nicht genutzter Räume.
Energieträger sind Rohstoffe, aus denen Nutzenergie gewonnen werden kann. Rohstoffe wie Kohle, Biomasse oder Rohöl aber auch Sonnenenergie gelten als so genannte Primärenergieträger, Strom oder Benzin als Sekundärenergieträger.
Die Temperatur der Erdkruste steigt mit zunehmender Tiefe um 25 bis 30 °C pro Kilometer an. Besonders in ehemals vulkanischen Regionen sind hohe Temperaturen bereits in geringen Tiefen anzutreffen, da das heiße, flüssige Magma des Erdinneren dicht an die Oberfläche vordringt.
Besonders an diesen Orten kann die Erdwärme energetisch genutzt werden. Sie wird bereits in einigen Ländern in Tiefen von 500 bis
Andere Länder nutzen ihre Potenziale bereits stärker: In Paris werden z. B.
In Island heizen 37 aktive Vulkane den Untergrund auf. Der Inselstaat will in spätestens 30 Jahren völlig unabhängig von fossilen Brennstoffen sein. Über natürlich austretenden oder aus Bohrlöchern geförderten Wasserdampf werden bereits 90 % aller Haushalte mit Wärme versorgt.
Der Begriff "Erneuerbare Energien", auch regenerative Energien genannt, bezeichnet nachhaltige Energiequellen, die sich laufend erneuern, sehr lange zur Verfügung stehen und damit unerschöpflich sind. Neben geothermischer Energie (Erdwärme) und Gravitationsenergie (die von Gezeitenkraftwerken genutzt wird) gilt vor allem die Sonnenenergie als die Energiequelle, die zukünftig einen großen Anteil des menschlichen Energiebedarfs umweltverträglich decken kann.
Dabei wird unterschieden zwischen direkter Sonnenenergie und der umgewandelten Strahlungsenergie, die – ebenfalls regenerativ – als Windenergie, Wasserenergie oder Bioenergie zur Verfügung steht. Das technisch nutzbare Angebot aller regenerativen Energien ist um ein mehrfaches höher als der menschliche Energieverbrauch.
Alle regenerativen Energieträger sind kohlendioxidneutral, d. h. sie emittieren entweder kein Kohlendioxid oder nicht mehr als sie während ihrer Entstehung aufgenommen haben (z. B. Biomasse) - abgesehen von den Emissionen, die bei Herstellung, Vertrieb, Wartung und Entsorgung der jeweiligen Technologien (z. B. Windräder, Photovoltaikanlagen) oder bei Anbau und Vertrieb der Energiepflanzen anfallen.
Das "Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)" ist am 1. April 2000 in Kraft getreten und hat das frühere Stromeinspeisegesetz ersetzt. Es soll den Ausbau von Energieversorgungsanlagen vorantreiben, die aus sich erneuernden (regenerativen) Quellen gespeist werden, insbesondere aus Wind- und Sonnenenergie.
Website Bundesumweltministerium
Geregelt sind in diesem Gesetz die Abnahme und Vergütungen von erneuerbarem Strom aus Energieerzeugungsanlagen. So werden die Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, regenerativ erzeugten Strom zu Festpreisen abzunehmen. Die Kilowattstunde (kWh) Biomasse-Strom wurde so mit 9-10 Cent, die kWh Windstrom mit 6-9 Cent und Solarstrom mit 48 Cent im Jahr 2002 abgenommen.

