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FAQ

Was ist das Bürgerdarlehen der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH?

Warum bieten die Stadtwerke das Bürgerdarlehen „swa Energiepartner“ an?

In welche Projekte investieren die Stadtwerke das Geld?

Wer kann swa Energiepartner werden?

Welche Vorteile habe ich als swa Energiepartner?

Mit welchem Betrag kann ich mich beteiligen?

Wie hoch ist der Zinssatz?

Wie lange ist die Laufzeit?

Fallen Bearbeitungsgebühren an?

Wem gehören die Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung?

Wie kann ich swa Energiepartner werden?

Wie wird über meinen Darlehensantrag entschieden?

Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH mit mir einen Darlehensvertrag abschließt?

Wie kommt der Darlehensvertrag zustande?

Wann kann ich das Geld bei der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH anlegen?

Was muss ich beim Ausfüllen des Darlehensvertrags / Zeichnungsscheins beachten?

Kann ich nach Abgabe meines Darlehensangebotes widerrufen?

Was ist, wenn ich erst während der Laufzeit einen Regenio-Vertrag abschließe oder meinen Regenio-Vertrag kündige?

Wie werden die Zinsen berechnet?

Wie erfolgen die Zinszahlungen?

Sind Baraus- und Bareinzahlungen möglich?

Gibt es Mitbestimmungsrechte des Darlehensgebers?

Sind meine Zinszahlungen von den Jahresergebnissen der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH abhängig?

Werden Sicherheiten gegeben?

Bestehen Risiken bei dem Darlehen?

Warum ist eine Nachrangigkeit vereinbart worden?

Aus welchem Grund kann der Darlehensvertrag außerordentlich gekündigt werden?

Welchen Betrag erhalte ich nach Kündigung zurück?

Was gibt es von steuerlicher Seite zu beachten?

Was passiert im Todesfall?

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Beratung Privatkunden
Telefon: 0821/6500-6500
Fax: 0821/6500-14415

 

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