Nein, es werden Ihnen keinerlei Bearbeitungsgebühren berechnet.
Alle mit den Bürgerdarlehen finanzierten Anlagen werden von der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH errichtet, die damit auch Eigentümerin der Anlagen wird.
Nach Ablauf der Zeichnungsfrist am 22. April 2012 entscheidet die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH über die Auswahl der swa Energiepartner. Zu welchem Zeitpunkt innerhalb der Frist Sie Ihren Darlehensantrag abgegeben haben, spielt dabei keine Rolle. Bei einer evtl. Überzeichnung des Bürgerdarlehens werden Regenio-Kunden bevorzugt berücksichtigt.
Nein. Die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH entscheidet unabhängig über die Annahme der einzelnen Darlehensverträge. Ein Rechtsanspruch auf Annahme des Darlehensangebots besteht nicht.
Es besteht eine Widerrufsmöglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des von der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH gegengezeichneten Darlehensvertrags. Alles Weitere finden Sie im Darlehensvertrag in der „Widerrufsbelehrung".
Wird erst später während der Laufzeit des Darlehens ein Regenio-Kundenvertrag neu abgeschlossen, müssen Sie eine Kopie der Vertragsbestätigung an die im Darlehensvertrag genannte Adresse senden. Dann erhalten Sie den Öko-Zinsbonus in Höhe von 0,25 % p.a. ab dem auf den Lieferbeginn des Regenio-Kundenvertrags folgenden Monat.
Endet der Regenio-Vertrag während der Laufzeit des Darlehensvertrags, ist die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH berechtigt, den Öko-Zinsbonus ab dem Monat, in dem der Regenio-Vertrag endet, zu streichen.
Die Zinsen werden nach der deutschen kaufmännischen Zinsberechnungsme-thode (30/360) berechnet. Demnach umfasst ein Zinsmonat immer 30 Tage. Das Zinsjahr umfasst dabei immer 360 Tage mit Ausnahme des ersten Jahres (Einzahlungsjahr) und des letzten Jahres (Rückzahlungsjahr). In Monaten mit 31 Tagen werden der 30. und der 31. Tag als insgesamt ein Tag gezählt. Der Februar wird ebenfalls mit 30 Tagen gezählt.
Ausschlaggebend für die Zinsberechnung ist der Tag des Geldeingangs der Darlehenssumme auf dem im Vertrag angegebenen Bankkonto der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH.
Die Zinsen werden nach Ablauf eines jeden Zinszeitraumes (01.01. - 31.12.) berechnet und noch im Dezember, spätestens jedoch bis zum 31.01. des Folgejahres an den swa Energiepartner durch Überweisung auf das angegebene Konto ausgezahlt. Falls Sie einen Dritten begünstigt haben, werden die Zinsen auf dessen Konto überwiesen.
Die Auszahlungen der Zinsen oder die Rückzahlung der Darlehenssumme in bar ist nicht möglich, auch nicht am Kassenautomaten im Kundencenter. Auch eine Bareinzahlung der Darlehenssumme ist nicht möglich.
Nein. Die swa Energiepartner sind Fremdkapitalgeber, die keine Mitbestim-mungsrechte haben. Die zweckgebundene Verwendung des Kapitals ist jedoch sichergestellt.
Nein. Die swa Energiepartner sind nicht an Verlusten oder Gewinnen der Darlehensnehmerin beteiligt. Die Zinszahlungen erfolgen auch unabhängig von den Erträgen der finanzierten Projekte.
Nein. Die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH stellt keine Sicherheiten für das Darlehen zur Verfügung.
Auch bei der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH - ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH und damit im Alleineigentum der Stadt Augsburg - besteht ein theoretisches Ausfallrisiko, d.h., dass die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH aufgrund von Insolvenz nicht mehr in der Lage sein könnte, Zinsen zu zahlen oder das Darlehen zu tilgen. Im Falle einer Insolvenz sind die Darlehensforderungen nachrangig gegenüber den übrigen Verbindlichkeiten. Das bedeutet, dass im Insolvenzfall zuerst die Forderungen der übrigen Gläubiger bedient werden, bevor die Rückzahlungsansprüche der Darlehensgeber befriedigt werden. Auch der Einlagensicherungsfond springt bei einer Insolvenz der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH nicht ein.
Eine Nachrangigkeit muss als so genannter qualifizierter Rangrücktritt vereinbart werden, da es sich sonst um ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft als Bankgeschäft nach den Vorschriften des Kreditwesengesetzes handelt. Da die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH keine banküblichen Einlagengeschäfte durchführt, müssen die Ansprüche der Darlehensgeber nachrangig sein.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht sowohl für die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH als auch für den swa Energiepartner. Die Kündigungsrechte sind in § 6 des Darlehensvertrags beschrieben. Für weitergehende Erläuterungen dazu wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke Augsburg.
Nach Kündigung erhält der swa Energiepartner den gesamten Darlehensbetrag und die bis dahin aufgelaufenen und noch nicht ausbezahlten Zinsen zurück.
Stirbt der swa Energiepartner, gehen die Ansprüche aus dem Darlehensvertrag auf die Erben oder den Vermächtnisnehmer über. Ändert sich durch einen Todesfall der Kundenstatus in Bezug auf einen Regenio-Vertrag, wird die Verzinsung entsprechend angepasst.