Heizstrom für Anlagen mit Eintarifzähler zur elektrischen Raumheizung oder Warmwasserbereitung.
Nachtstrom (NT): 8 Stunden in der Zeit von ca. 22 Uhr bis ca. 6 Uhr
Die Freigabe des Energiebezugs für die Wärmespeicher erfolgt durch ein fernbedientes Schaltgerät in der Kundenanlage. Mit der Freigabe erfolgt zugleich die Einschaltung des Wärmespeichers.
Heizstrom für Anlagen mit Doppeltarifzähler zur elektrischen Raumheizung, Warmwasserbereitung oder Lüftungsheizsysteme mit Wärmerückgewinnung.
Tagstrom (HT): bis zu 16 Stunden in der Zeit von ca. 6 Uhr bis ca. 22 Uhr
Nachtstrom (NT): 8 Stunden in der Zeit von ca. 22 Uhr bis ca. 6 Uhr
Der Strombezug für die Aufladung der Nachtspeicher erfolgt während der festgelegten Freigabedauer (NT). Die Freigabedauer beträgt täglich mindestens acht Stunden. Der Bezugs außerhalb der Freigabedauer wird zum Preis des Tagesstroms (HT) abgerechnet.
Für Anlagen mit Doppeltarifzähler zur elektrischen Raumheizung, Warmwasserbereitung oder Luftentfeuchtung.
Tagstrom (HT): bis zu 16 Stunden in der Zeit von ca. 6 Uhr bis ca. 22 Uhr
Nachtstrom (NT): 8 Stunden in der Zeit von ca. 22 Uhr bis ca. 6 Uhr
Der Lieferant ist berechtigt, den Strombezug innerhalb von 24 Stunden insgesamt 6 Stunden zu unterbrechen. Die einzelne Unterbrechung darf nicht länger als 2 Stunden dauern. Die Betriebszeit zwischen zwei Sperrzeiten darf nicht kürzer sein als die jeweils vorangegangene Sperrzeit. Die Unterbrechung des Strombezugs erfolgt durch ein fernbedientes Schaltgerät in der Kundenanlage.